GLB kritisiert „ausgesprochene Klassenjustiz“ des EuGH
- Donnerstag, 13. Dezember 2007 @ 13:18
Als ausgesprochene Klassenjustiz bewertet die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach der EU-Binnenmarkt Vorrang vor Gewerkschaftsanliegen hat: „Damit wurde einmal mehr bestätigt, dass die EU nach wie vor ein „Europa der Konzerne“ ist und die gerade auch bei Gewerkschaften vorhandenen Illusionen über den EU-Reformvertrag und die Charta der Menschenrechte Fehl am Platze sind“, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt in einem folgenschweren Urteil über das Verhältnis von Gewerkschaftsmaßnahmen im Verhältnis zur Niederlassungsfreiheit entschieden. Demnach muss die Gewerkschaft nachweisen, dass Arbeitsplätze oder Arbeitsbedingungen tatsächlich gefährdet oder ernstlich bedroht sind. Weiters muss nach Ansicht des Gerichts überprüft werden, ob die gewerkschaftliche Maßnahme nicht über das Erforderliche hinausgeht oder ob es über andere, die Niederlassungsfreiheit weniger beschränkende Mittel verfüge.
Wenn dies nicht gelingt, verstoßt die gewerkschaftliche Maßnahme wie z.B. der Streik gegen das Recht der Unternehmen, ihren Sitz überall in der EU hinzuverlegen und ist somit rechtswidrig. Dieses Urteil bedeutet eine massive Einschränkung der Rechte der Gewerkschaften für ihre Mitglieder aktiv zu werden. Denn nur zu behaupten, dass Arbeitsplätze gefährdet sind bzw. Arbeitsbedingungen bedroht sind, ist zu wenig. Der Binnenmarkt schränkt damit wesentlich die Möglichkeiten der Gewerkschaften ein, für faire Arbeitsbedingungen und ein sozialeres Europa einzutreten.
Als Konsequenz aus dem EuGH-Urteil sieht der GLB die Notwendigkeit eines verstärkten europaweiten Zusammenwirkens von Gewerkschaften bei der Wahrnehmung der Interessen von Beschäftigten, Prekarisierten und Arbeitslosen gegen die Kapitalinteressen. Dies wird auch bei der dritten Konferenz des Netzwerkes Gewerkschaften der Europäischen Linken vom 1. bis 3. Februar 2008 in Wien ein Thema sein.
Wenn dies nicht gelingt, verstoßt die gewerkschaftliche Maßnahme wie z.B. der Streik gegen das Recht der Unternehmen, ihren Sitz überall in der EU hinzuverlegen und ist somit rechtswidrig. Dieses Urteil bedeutet eine massive Einschränkung der Rechte der Gewerkschaften für ihre Mitglieder aktiv zu werden. Denn nur zu behaupten, dass Arbeitsplätze gefährdet sind bzw. Arbeitsbedingungen bedroht sind, ist zu wenig. Der Binnenmarkt schränkt damit wesentlich die Möglichkeiten der Gewerkschaften ein, für faire Arbeitsbedingungen und ein sozialeres Europa einzutreten.
Als Konsequenz aus dem EuGH-Urteil sieht der GLB die Notwendigkeit eines verstärkten europaweiten Zusammenwirkens von Gewerkschaften bei der Wahrnehmung der Interessen von Beschäftigten, Prekarisierten und Arbeitslosen gegen die Kapitalinteressen. Dies wird auch bei der dritten Konferenz des Netzwerkes Gewerkschaften der Europäischen Linken vom 1. bis 3. Februar 2008 in Wien ein Thema sein.