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Der GLB zur Leiharbeit

  • Samstag, 17. November 2007 @ 09:04
Positionen Ein Akzent der zunehmenden Prekarisierung der Arbeits- und damit auch der Lebensverhältnisse ist auch das wachsende Ausmaß der Leiharbeit. Allein von 2000 bis 2007 hat sich die Zahl der LeiharbeiterInnen von 18.546 auf 56.581 mehr als verdreifacht, die Tendenz ist weiter wachsend. Vor allem am Bau und im Tourismus boomt die Leiharbeit. Die Problematik der Leiharbeit wird allein schon dadurch deutlich, dass sich die wachsende Zahl der auf diesem Sektor tätigen mittlerweile 1.500 Unternehmen den Begriff Leiharbeit durch das modisch klingende Wort „Zeitarbeit“ ersetzen möchte. Der Hintergrund für diese Entwicklung ist, dass die Unternehmen im Zeitalter des neoliberalen globalisierten Kapitalismus immer flexibler sein wollen, die Produktion „Just in time“ erfolgt, die Ressourcen knapp bemessen sind und vor allem Arbeitskosten gesenkt werden. Dabei geht es vordergründung um die Abdeckung von Auftragsspitzen durch Leiharbeit, um damit die Kosten für Auftragsschwankungen auf die Arbeitslosenversicherung abzuwälzen.

Darüber hinaus geht der Trend zunehmend dahin, dass Unternehmen – immer öfter durch betriebseigene Personalleasingfirmen – auf Dauer einen immer größeren Teil des Personals durch Leiharbeit abdecken. Leiharbeit wird nicht als Personal- sondern als Sachaufwand ausgewiesen, die Firmen sparen sich damit aber auch Kosten für eigene Personalabteilungen und die Lohnverrechnung. Europaweit verstärkt sich der Trend, die Stammbelegschaften durch „Hire-and-fire-Beschäftigte“ zu ersetzen und damit Lohndumping zu betreiben.

Die Nachteile für die Betroffenen sind vielfältig. Obwohl sie bei jahrelanger Beschäftigung im selben Betrieb vielfach de facto zur Stammbelegschaft gehören, haben sie etwa keinen Anspruch auf Weiterbildung und kaum eine Vertretung durch den Betriebsrat. Die Chance, in die Stammbelegschaft übernommen zu werden wird mit dem wachsenden Ausmass von Leiharbeit immer geringer. Die zeitlich unbegrenzten Leiharbeitsverhältnisse, die wechselnden Arbeitsplätze und die Unsicherheit des Arbeitsplatzes machen eine normale Lebensplanung unmöglich.

Nicht zuletzt durch jahrelangen Einsatz des GLB gelang es einen Kollektivvertrag für einen Teil der Leiharbeit durchzusetzen. Doch ist die Zahl der „schwarzen Schafe“ gerade in dieser Branche sehr groß. Auch angeblich seriöse große Leasingfirmen gehen mit ihrem Personal teilweise nach wie vor wie mit modernen Sklaven um und sehen sie bloß als Kostenfaktor. Nach Feststellungen der Gewerkschaft halten sich viele ÜberlasserInnen nicht an die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), vor allem wird vielfach nicht der darin verankerte „ortsübliche Lohn“, sondern nur der niedrigere kollektivvertragliche Mindestlohn bezahlt. Mit der Zunahme der Leiharbeit und dem Unterlaufen klarer kollektivvertraglicher Regelungen häufen sich negative Auswirkungen für alle Lohnabhängigen in Form einer zunehmenden Unsicherheit für das Stammpersonal der Betriebe.

Der GLB lehnt grundsätzlich jede Form der Leiharbeit ab und tritt als ersten Schritt für eine Begrenzung ein. Die Kernforderungen des GLB für die gesetzliche Regelung zur Leiharbeit sind:
• Für gleiche Arbeit sowie gleiche Arbeitsbedingungen mindestens die gleiche Vergütung. Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn hat gerade für die Leiharbeit große Bedeutung.
• Zusätzlich zur Entlohnung eine Flexibilitätsvergütung, die auch in Form von bezahlter Freistellung abgegolten werden kann.
• Eine Obergrenze für den Anteil von LeiharbeiterInnen im Verhältnis zur Stammbelegschaft. Befristung der „Entleihung“ auf maximal sechs Monaten in einen Betrieb.
• Leiharbeitsfirmen dürfen ihre Beschäftigten nur unbefristet beschäftigt, damit erhalten diese den vollen Kündigungsschutz nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit.
• Der Einsatz als „StreikbrecherInnen“ ist verboten.

GLB-Bundesleitung 17. November 2007