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Pflegedebatte: Ein sozialpolitisches und unmenschliches Armutszeugnis

  • Dienstag, 27. November 2007 @ 19:58
News Bestürzt nimmt der Sprecher des Gewerkschaftlichen Linksblock Tirol (GLB), Josef Stingl, zur Haltung des Soziallandesrates Hannes Gschwentner (SPÖ) bezüglich der Beibehaltung der 7.000 Euro-Vermögensgrenze Stellung: "Ist jemand krank, erhält er medizinische Leistung, ohne Berücksichtigung seines finanziellen Status. Anders bei der Pflege, hier bekommt Mensch erst öffentliche Hilfe, wenn er entweder Arm ist, oder gesetzlich verordnet `arm gespart` wurde. Ein "sozialpolitisches und unmenschliches Armutszeugnis" bezeichnet er den generellen Umgang mit älteren Generation, wenn sie einmal pflegebedürftig wird. Statt ein Pflegesicherungsgesetz, mit all den notwendigen Angeboten zu haben bzw. zu schaffen, werden die Pflegebedürftigen allein gelassen, wie sie zur ihrer Pflege oder zu einem Pflegeplatz kommen.

Die Finanzierung der Pflegeheimplätze ist dann pikanterweise bei der Sozialhilfe angesiedelt. Und das jetzige Modell mit der 7.000-Euro-Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Heim-Pflege setzt dort fort, wo die Heimpflege endet: Zuerst einmal werden die oft hart vom Mund abgesparten Notgroschen gestohlen, bis Pflegebedürftige/r in Armut gelandet ist." Das ist Hatz IV auf österreichisch!"

Der Linksgewerkschafter begrüßt daher die Vorgangsweise Niederösterreichs und Vorarlbergs. Auch Stingl findet Vermögensgrenze bei der Pflegefinanzierung für sinnlos. Er begründet dies damit, dass zuersteinmal das "Vermögen Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus", also Wohnraum, für ihn kein Vermögen, sondern eine existenznotwendige Grundvoraussetzung sei. Zum Geldvermögen meint er: "Eine generelle, effektive Besteuerung von Vermögen - Stichwort: Wiedereinführung der Vermögenssteuer - würde die gesellschaftliche Finanzierung von Pflege ohne weiters ermöglichen. Das wäre Umverteilung von Oben nach Unten!"

Abschließend verweist Stingl darauf, dass es den Pflegebedürftigen in Tirol noch schlimmer gestellt sind. Sie haften für ihren Pflegebedarf nicht nur mit ihrem Einkommen und Vermögen - und hier liegt die Vermögensgrenze bei 4.000 Euro -, sondern es wird auch noch das Einkommen der Angehörigen herangezogen. Er verweist auf das kurz vor der Einleitung stehende Volksbegehren "fairSORGEN" (100 Unterstützungserklärungen fehlen noch), dass die Abschaffung dieser Regreßbestimmungen im Tiroler Grundsicherungsgesetz verlangt.