GLB: Regierung soll Arbeitslosigkeit bekämpfen, nicht die Arbeitslosen
- Mittwoch, 21. November 2007 @ 14:02
Einige Verbesserungen bei der jetzt diskutierten und am 27. November 2007 vom Sozialausschuss des Parlaments behandelten Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) können nicht davon ablenken, dass damit überwiegend massive Verschlechterungen verbunden sind, stellt die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) fest. Die Novelle des AlVG enthält zwar einige begrüßenswerte Verbesserungen, wie die Einbeziehung der freien DienstnehmerInnen in die Arbeitslosenversicherung und von Selbständigen auf freiwilliger Basis im Rahmen des GSVG, die Verbesserung der Bildungskarenz, der Bezug von Arbeitslosengeld auch bei Studium, die unbefristete Rahmenfristerstreckung bei Auslandstätigkeit und die freiwillige Einbeziehung von Selbständigen.
„Gleichzeitig beinhaltet diese Novelle aber auch einige wesentliche Verschlechterungen“, macht GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger aufmerksam: So schwebt das Damoklesschwert über Arbeitslosen, dass sie als freie DienstnehmerInnen vermittelt und in die Scheinselbständigkeit gedrängt werden und bei Verweigerung ein Leistungsentzug erfolgen können. Auch soll die Grenze der Jugendanwartschaft auf Arbeitslosengeld von 25 auf 21 Jahre herabgesetzt und die Familienzuschläge für Kinder ohne Familienbeihilfe sollen abgeschafft werden. Die Mindestverfügbarkeit wird auf 20 Stunden erhöht, offen bleibt die Problematik der Betreuungspflichten durch Fehlen geeigneter Kinderbetreuungseinrichtungen.
Weiters soll die Vermittlung an private Arbeitsermittler und für Leiharbeit möglich und auch sanktionierbar sein, die Zumutbarkeit der Wegzeiten wird verschlechtert und die Vermittlung in sozialökonomische Betriebe und Beschäftigungsmaßnahmen soll zumutbar werden. Schließlich kann es durch die freiwillige Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung zu Quersubventionierungen aus den Beiträgen von und für Unselbständige kommen.
Strengere Sanktionen gegen „Pfuscher“ sind nicht mit einer Erhöhung der Leistungen aus der ALV die oft unter der Armutsgrenze liegen etwa durch Erhöhung der Nettoersatzrate von derzeit 55 Prozent verbunden. Datenschutzrechtlich fragwürdig ist weiters die Speicherung einer Vielzahl von persönlichen Daten von Arbeitslosen und ihren Angehörigen.
Zu Recht kritisieren Arbeitsloseninitiativen diese Novelle als „Harz IV auf österreichisch“ und fordern eine solidarische Sozialpolitik. Auch die Arbeiterkammer Oberösterreich und die Grünen haben sich sehr kritisch geäußert und eine Nachbesserung verlangt. Der GLB hat diese brisanten Themen in der Wiener Arbeiterkammer in Form eines Antrages – der von der letzten Vollversammlung angenommen wurde – eingebracht und eine gründliche Überarbeitung der Novelle gefordert.
Die Novelle des AlVG ist Bestandteil der Flexicurity-Strategie der Unternehmen, um soziale Rechte zu beschneiden und die Arbeitskräfte noch stärker für die Kapitalinteressen verfügbar zu machen: „Anstatt sozial notwendige Maßnahmen wie eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden bei vollem Lohn, einen gesetzlichen Mindestlohn von acht Euro pro Stunde oder eine Erhöhung der Leistungen des AMS für Arbeitslose verbunden mit attraktiven Weiterbildungsangeboten statt sinnlosen Kursen umzusetzen, setzen Arbeitsminister Bartenstein (ÖVP) und Sozialminister Buchinger (SPÖ) großkoalitionär auf die Bekämpfung der Arbeitslosen statt der Arbeitslosigkeit“, kritisiert Antlanger.
„Gleichzeitig beinhaltet diese Novelle aber auch einige wesentliche Verschlechterungen“, macht GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger aufmerksam: So schwebt das Damoklesschwert über Arbeitslosen, dass sie als freie DienstnehmerInnen vermittelt und in die Scheinselbständigkeit gedrängt werden und bei Verweigerung ein Leistungsentzug erfolgen können. Auch soll die Grenze der Jugendanwartschaft auf Arbeitslosengeld von 25 auf 21 Jahre herabgesetzt und die Familienzuschläge für Kinder ohne Familienbeihilfe sollen abgeschafft werden. Die Mindestverfügbarkeit wird auf 20 Stunden erhöht, offen bleibt die Problematik der Betreuungspflichten durch Fehlen geeigneter Kinderbetreuungseinrichtungen.
Weiters soll die Vermittlung an private Arbeitsermittler und für Leiharbeit möglich und auch sanktionierbar sein, die Zumutbarkeit der Wegzeiten wird verschlechtert und die Vermittlung in sozialökonomische Betriebe und Beschäftigungsmaßnahmen soll zumutbar werden. Schließlich kann es durch die freiwillige Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung zu Quersubventionierungen aus den Beiträgen von und für Unselbständige kommen.
Strengere Sanktionen gegen „Pfuscher“ sind nicht mit einer Erhöhung der Leistungen aus der ALV die oft unter der Armutsgrenze liegen etwa durch Erhöhung der Nettoersatzrate von derzeit 55 Prozent verbunden. Datenschutzrechtlich fragwürdig ist weiters die Speicherung einer Vielzahl von persönlichen Daten von Arbeitslosen und ihren Angehörigen.
Zu Recht kritisieren Arbeitsloseninitiativen diese Novelle als „Harz IV auf österreichisch“ und fordern eine solidarische Sozialpolitik. Auch die Arbeiterkammer Oberösterreich und die Grünen haben sich sehr kritisch geäußert und eine Nachbesserung verlangt. Der GLB hat diese brisanten Themen in der Wiener Arbeiterkammer in Form eines Antrages – der von der letzten Vollversammlung angenommen wurde – eingebracht und eine gründliche Überarbeitung der Novelle gefordert.
Die Novelle des AlVG ist Bestandteil der Flexicurity-Strategie der Unternehmen, um soziale Rechte zu beschneiden und die Arbeitskräfte noch stärker für die Kapitalinteressen verfügbar zu machen: „Anstatt sozial notwendige Maßnahmen wie eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden bei vollem Lohn, einen gesetzlichen Mindestlohn von acht Euro pro Stunde oder eine Erhöhung der Leistungen des AMS für Arbeitslose verbunden mit attraktiven Weiterbildungsangeboten statt sinnlosen Kursen umzusetzen, setzen Arbeitsminister Bartenstein (ÖVP) und Sozialminister Buchinger (SPÖ) großkoalitionär auf die Bekämpfung der Arbeitslosen statt der Arbeitslosigkeit“, kritisiert Antlanger.