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Wieder zahlreiche GLB-Initiativen in der Wiener AK

  • Dienstag, 13. November 2007 @ 14:38
Wien
In seiner Rede bei der 147. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer am 13. November 2007 zeigte sich AK-Präsident Tumpel erfreut, dass die Forderungen der AK betreffend Sozialbetrug, Generalunternehmerhaftung und die Absicherung freier DienstnehmerInnen endlich von der Regierung umgesetzt werden. Weiters betonte er, dass die Finanzierung für das Pensions- und Gesundheitssystem nur durch Vollzeitarbeitsplätze und eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage mittelfristig gesichert werden kann. Der AK-Präsident vergisst leider immer die Eintreibung der Schulden der DienstgeberInnen (900 Mio. Euro) einzufordern, die unsere Sozialversicherung sofort aus den roten Zahlen bringen würde.

Der GLB brachte bei dieser Sitzung Anträge zu folgenden Themen ein: Schwerarbeiterregelung für Nacht- und Schichtarbeit, Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, Volksabstimmung über den EU-Vertrag, Amtliche Preisregelung, Privatisierung öffentlichen Eigentums sowie Sonntagsöffnung im Handel während der Fußball-EM 2008.

Die Anregung zum Antrag 1 (Schwerarbeiterregelung für Nacht- und Schichtarbeit) kam von einem Arbeitskollegen der GLB-Arbeiterkammerrätin Beatrix Todter und wurde mehrheitlich von der Vollversammlung angenommen. Auch die Anträge 2 (Novelle Arbeitslosenversicherungsgesetz) und 5 (Privatisierung) wurden angenommen. Die Anträge 3 (EU-Vertrag) und 4 (Amtliche Preisregelung) wurden zugewiesen, der Antrag 6 (Sonntagsöffnung) hingegen abgelehnt.

Nachstehend die GLB-Anträge im Wortlaut:

Antrag 1: Schwerarbeiterregelung für Nacht- und Schichtarbeit

Die 147. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer verlangt, dass die Schwerarbeiterregelung für alle DienstnehmerInnen mit Nacht- und Schichtarbeit gelten muss.

Begründung: Es ist erwiesen, dass sowohl Nacht- als auch Schichtarbeit eine negative Auswirkung auf das Familienleben und die Gesundheit (z.B. unregelmäßiges Mahlzeiten, gestörter Schlafrythmus...) hat.

Es nützt nichts, wenn diese Arbeitszeit mit Zulagen abgegolten wird. Die betroffenen DienstnehmerInnen müssen das Recht haben, früher und ohne Abschläge in Pension gehen zu können.

Antrag 2: Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Die 147. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer lehnt die vorliegende Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wegen mehrerer darin enthaltener Verschlechterungen ab und tritt für eine gründliche Überarbeitung der Novelle ein.

Begründung: Die Novelle des AlVG enthält zwar einige begrüßenswerte Verbesserungen, wie die Einbeziehung freier DienstnehmerInnen, die Verbesserung der Bildungskarenz, der Bezug von ALG auch bei Studium, die unbefristete Rahmenfristerstreckung bei Auslandstätigkeit und die freiwillige Einbeziehung von Selbständigen. Gleichzeitig beinhaltet diese Novelle aber auch einige wesentliche Verschlechterungen. So soll künftig bei Ablehnung einer selbständigen Beschäftigung ein Leistungsentzug erfolgen, die Grenze der Jugendanwartschaft auf ALG nach 26 Versicherungswochen wird von 25 auf 21 Jahre herabgesetzt und die Familienzuschläge für Kinder ohne Familienbeihilfe sollen abgeschafft werden. Die Mindestverfügbarkeit wird auf 20 Stunden erhöht, offen bleibt die Problematik der Betreuungspflichten durch Fehlen geeigneter Kinderbetreuungseinrichtungen. Weiters soll die Vermittlung an private Arbeitsermittler möglich und auch sanktionierbar sein, die Zumutbarkeit der Wegzeiten wird verschlechtert und die Vermittlung in sozialökonomische Betriebe und Beschäftigungsmaßnahmen zumutbar sein. Schließlich kann es durch die freiwillige Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung zu Quersubventionierungen aus den Beiträgen von und für Unselbständige kommen. Strengere Sanktionen gegen „Pfuscher“ sind nicht mit einer Erhöhung der Leistungen aus der ALV die oft unter der Armutsgrenze liegen etwa durch Erhöhung der Nettoersatzrate von derzeit 55 Prozent verbunden. Datenschutzrechtlich fragwürdig ist weiters die Speicherung einer Vielzahl von persönlichen Daten von Arbeitslosen und ihren Angehörigen.

Antrag 3: Volksabstimmung über den EU-Vertrag

Die 147. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert Regierung und Parlament auf, über den vorliegenden EU-Vertrag eine Volksabstimmung durchzuführen.

Begründung: Die 2004 von einem Konvent erarbeitete EU-Verfassung ist 2005 an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert. Anstatt dieses Scheitern als Chance für ein Umdenken im Sinne eines sozialen, demokratischen, ökologischen und friedlichen Europa zu nutzen, wurde die Verfassung im Wesentlichen unverändert als EU-Vertrag neu aufgelegt. Kernpunkte des Vertrages sind die Orientierung auf eine Militarisierung der EU verbunden mit einer Aufrüstungsverpflichtung, die Festschreibung des neoliberalen Wirtschaftsmodells, eine Hierarchisierung zugunsten der großen EU-Länder und ein anhaltendes Demokratiedefizit. Auf Grund der weit reichenden Bedeutung dieses Vertrages und der damit verbundenen Eingriffe in die österreichische Bundesverfassung und die Neutralität ist eine Volksabstimmung nicht nur angemessen sondern auch notwendig. Eine solche Volksabstimmung haben beispielsweise auch ATTAC, der oö SPÖ-Chef Erich Haider, Pensionistenverbands-Chef Karl Blecha, der ehemaligen Wiener Bürgermeister Helmut Zilk und die Sozialistische Jugend gefordert.

Antrag 4: Amtliche Preisregelung

Die 147. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert eine amtliche Preisregelung für Energie, Wohnkosten und Grundnahrungsmittel.

Begründung: Bereits die Einführung des Euro war mit einem bis heute anhaltenden Preisschub verbunden, vor allem weil viele Unternehmen die Preise deutlich über den rein rechnerischen Umrechnungsfaktor hinaus erhöht haben. Während die Realeinkommen heute nicht höher sind als vor zehn Jahren, hat gerade in letzter Zeit ein massiver Preisschub bei elementaren Leistungen des täglichen Bedarfs wie Milch, Brot und Fleisch stattgefunden. So weist die Statistik Austria schon seit langer Zeit bei Wohnkosten und Energie wesentlich höhere Preissteigerungen als dem allgemeinen Verbraucherpreisindex aus. In den letzten Monaten steigen auch die Preise für Lebensmittel deutlich an. Besonders betroffen davon sind Haushalte mit geringem Einkommen wie PensionistInnen, Arbeitslose und AlleinerzieherInnen, für welche die Posten Wohnen, Energie und Nahrungsmittel einen überdurchschnittlichen Anteil des Haushaltsbudgets ausmachen. Ein eigener PensionistInnenindex weist um 0,4 Prozent höhere Preissteigerungen aus als der allgemeine Index.

Antrag 5: Privatisierung

Die 147. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer lehnt eine Privatisierung öffentlichen Eigentums ab, sie tritt dafür ein, dass für die Infrastruktur wesentliche Unternehmen im öffentlichen Eigentum bleiben müssen und lehnt eine Aufhebung der im 2. Verstaatlichungsgesetz vorgeschriebenen öffentlichen Mehrheit in der E-Wirtschaft ab.

Begründung: Vizekanzler Molterer hat sich für eine noch weitergehende Privatisierung der Post – die durch den Börsegang von 2006 zu 49 Prozent bereits teilprivatisiert ist – ausgesprochen und auch eine Privatisierung der RailCargo der ÖBB sowie den Verkauf der 34 Prozent ÖIAG-Anteile an der OMV gefordert. Gleichzeitig meldete die Deutsche Bahn Interesse an einer „strategischen Partnerschaft“ an den ÖBB aus, die nach allen Erfahrungen letztlich auf eine teilweise oder vollständige Übernahme hinauslaufen würde. Nach der mittlerweile fast vollständigen Privatisierung der ehemaligen verstaatlichten Industrie steigt die Begehrlichkeit an der E-Wirtschaft, für die jedoch das 2. Verstaatlichungsgesetz nach wie vor eine öffentliche Mehrheit zwingend vorschreibt. Aktuell steht die Teilprivatisierung der oö Energie AG durch einen Börsegang an. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Börsegang keine Garantie gegen einen Ausverkauf ist: Die Voestalpine ist heute zu fast 49 Prozent im Besitz ausländischer Pensionsfonds und Versicherungen, VA Tech wurde an Siemens, Austria Tabak an Gallaher verkauft.

Antrag 6: Keine Sonntagsöffnung im Handel während der Fußball-EM 2008

Die 147. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert den Wiener Bürgermeister auf, keine Öffnung der Geschäfte an Sonntagen während der Fußball-EM 2008 zu genehmigen.

Begründung: Auch wenn im sozialpartnerschaftlichen Übereinkommen der GPA mit der Wirtschaftskammer geregelt ist, dass die Arbeit während der geplanten verkaufsoffenen Sonntage während der EM nur freiwillig verrichtet werden darf, wissen wir nicht zuletzt seit dem 8. Dezember und diverser Verkaufsevents am Abend, dass sich Angestellte oft aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht trauen, die Arbeit an solchen Tagen abzulehnen. Die Erfahrungen des Handels anlässlich der Fußball-WM in Deutschland zeigen, dass es mit der geplanten Sonntagsöffnung in Wien weniger um den Umsatz geht – dieser war in Deutschland verhältnismäßig gering, sondern darum, einen ersten Schritt zur generellen Sonntagsöffnung zu setzen. Dies ist entschieden abzulehnen – Sonntagsarbeit darf nur dort stattfinden, wo sie unverzichtbar ist – dazu gehört jedoch nicht der Handel. Im Interesse der Handelsangestellten und ihrer Familien, aber auch im Interesse eines regelmäßigen Vereinslebens im Bereich des Sports bzw. Pfarrgemeinden etc., wozu es eben des freien Sonntags bedarf, ist die Sonntagsarbeit abzulehnen.