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Nicht jeder Kündigung ist gerechtfertigt

  • Samstag, 15. September 2007 @ 21:58
Meinung Von Peter Scherz, Arbeiterkammerrat und GLB-Betriebsrat bei Magna

Wegen Krankheit gekündigt? Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen werden immer komplizierter. Arbeiterkammerrat und GLB-Betriebsrat Peter Scherz hat uns einige immer wieder gestellte Fragen rund um die Kündigung beantwortet. Volksstimme: Kollege Scherz, immer wieder hört man davon, dass Leute im Krankenstand gekündigt werden. Ist das gesetzlich überhaupt erlaubt?

Peter Scherz: Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Im Grunde hat die Kündigung mit dem Krankenstand nichts zu tun. Hat ein Arbeitgeber zu wenig Arbeit, kann er eine Kündigung aussprechen. Er muss nicht warten, bis der/die kranke Arbeitnehmer/in gesund wird, wenn er ohnehin nicht vor hat, ihn/sie weiter zu beschäftigen.

Volksstimme: Kommt hier nicht der Verdacht auf, der Arbeitgeber spricht die Kündigung nur aus, um Kosten zu sparen?

Peter Scherz: Natürlich muss der Arbeitgeber die Kündigung begründen können. Stellt er aber zugleich Arbeitskräfte mit der gleichen Qualifikation an, kann man die Kündigung beim Arbeitsgericht anfechten.

Volksstimme: Was ist eine Entlassung?

Peter Scherz: Die Entlassung beendet das Dienstverhältnis sofort und kann nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Untreue, bestimmte Straftaten...) erfolgen.

Volksstimme: Gibt es eine Entlassung im Krankenstand?

Peter Scherz: Nein, denn eine Entlassung muss von der Arbeitgeberseite sofort bei Bekanntwerden eines triftigen Grundes ausgesprochen werden. Krankheit ist sicher kein Entlassungsgrund.

Volksstimme: Kann man in der Kündigungsfrist entlassen werden?

Peter Scherz: Viele Arbeitnehmer denken, jetzt, wo ich gekündigt bin, kann mir ohnehin nichts mehr passieren. Das ist ein Trugschluss. Wer z.B. die Arbeitspflicht verletzt oder mutwillig Firmeneigentum beschädigt, kann auch noch in der Kündigungsfrist entlassen werden.

Volksstimme: Was kann der Betriebsrat im Falle einer Kündigung tun?

Peter Scherz: Möchte ein Unternehmen mehrere Arbeitnehmer kündigen, so muss es den Betriebsrat darüber rechtzeitig informieren. Dieser hat dann ein fünftägiges Einspruchsrecht.

Volksstimme: Kann der Betriebsrat Kündigungen verhindern?

Peter Scherz: In bestimmten Fällen schon (zum Beispiel bei Sozialwidrigkeit). Eine Kündigungswelle aufgrund von Arbeitsmangel wird er aber auch nicht verhindern können.

Volksstimme: Was tun, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt und es im Unternehmen keinen Betriebsrat gibt?

Peter Scherz: Wer Gewerkschaftsmitglied ist, kann sich bei Problemen im Betrieb an diese wenden, ansonsten bietet die Arbeiterkammer Rechtsberatung und Rechtshilfe an.

Volksstimme: Möchten Sie unseren Leserinnen und Lesern noch einen Tipp geben?

Peter Scherz: Leider darf man nicht damit rechnen, immer so behandelt zu werden, wie es den Gesetzen entspricht. Im Zweifelsfall lieber einmal öfter fragen als gar nicht. Außerdem sollte man in arbeitsrechtlichen Dingen seine Rechte sofort geltend machen, sonst riskiert man, wichtige Fristen zu versäumen und Ansprüche zu verlieren.

Quelle: Steirische Volksstimme, Ausgabe 08, September 2007