Postliberalisierung: Dividenden haben Vorrang vor Grundversorgung
- Mittwoch, 3. Oktober 2007 @ 11:54
„Als Traumtänzer profilieren sich Infrastrukturminister Werner Faymann (SPÖ) und der ÖVP-Europaabgeordnete Reinhard Rack mit ihren Lobeshymnen zur Postliberalisierung der EU“, meint Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) zur Einigung der Telekommunikationsminister für die Postmarktöffnung auf EU-Ebene. Wenn die Regierungsparteien unisono behaupten, trotz Liberalisierung sei eine vollwertige flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen in städtischen wie ländlichen Gebieten auch künftig gesichert, ignorieren sie die Realitäten des kapitalistischen Verdrängungswettbewerbs und Konkurrenzkampfes der Postkonzerne. Bekanntlich wird Österreich als EU-Musterknabe schon 2011 den Postmarkt voll öffnen, EU-weit ist dies für 2013 vorgesehen.
Die Ausdünnung der Versorgung mit Postdienstleistungen erfolgte durch die mittlerweile teilprivatisierte Post AG schon durch Reduzierung der Postämter von 2.300 (2001) auf 1.330 (2005) und 2.800 der vormals 20.506 Briefkästen demontiert: „Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Postbeschäftigten werden durch einen Mix aus massiven Leistungsdruck und gezieltem Mobbing bestimmt, durch den Zukauf von Unternehmen wie etwa der Feibra unterläuft die Post selbst in Jahrzehnten erkämpfte soziale und arbeitsrechtliche Standards“, kritisiert GLB-Postsprecher Robert Hobek, VPA-Vorsitzender am Postamt 1230 Wien.
Die Vorteile der Postliberalisierung liegen faktisch nur bei den Postkonzernen und deren Eigentümer, die mit dem Wunsch nach einer möglichst hohen Dividende das Maß vorgeben. Nach Meinung des GLB kann nur eine Post im öffentlichen Eigentum sowohl eine flächendeckende Versorgung sichern als auch längerfristig die üblichen sozialen und arbeitsrechtlichen Standards einhalten. Die Zustimmung der Gewerkschaft zur Ausgliederung der Post aus dem Bundesbudget im Jahre 1996 und letztlich auch zur Teilprivatisierung durch den Börsegang im Jahre 2006 bezeichnet der GLB daher als schweren Fehler.
„Wenn der Anspruch, wonach Postdienstleistungen auch weiterhin Universaldienstleistungen bleiben sollen auch nur ansatzweise ernst genommen wird, dann kann sich daraus als Konsequenz nämlich nur die Ablehnung der Postmarktliberalisierung und ein klares Bekenntnis für Postdienste im öffentlichen Eigentum ergeben“, so Antlanger. Die Liberalisierung des Postmarktes bedeutet daher nichts anderes als die gezielte Zerstörung einer wichtigen Einrichtung der öffentlichen Infrastruktur auf Kosten der Beschäftigten und der KonsumentInnen.
Der GLB hat sich daher immer grundsätzlich gegen die Privatisierung der Post ausgesprochen, so etwa 2005 mit der Petition „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“ an den Nationalrat. Darin wurde unmissverständlich festgestellt: „Die Post ist eine elementare Einrichtung einer funktionierenden Infrastruktur und darf daher nicht privatisiert werden, egal ob durch einen Verkauf oder einen Börsengang. Die Post muss im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben. Ein verfassungsmäßiger Schutz des öffentlichen Eigentums ist notwendig“.
Dieser Standpunkt wurde auch in einer Solidaritätsbotschaft von GLB-Bundesvorsitzender Karin Antlanger, GLB-Bundessekretär Oliver Jonischkeit und GLB-Postsprecher Robert Hobek an die Demonstration von Gewerkschaften am 1. Oktober 2007 in Luxemburg bekräftigt.
Die Ausdünnung der Versorgung mit Postdienstleistungen erfolgte durch die mittlerweile teilprivatisierte Post AG schon durch Reduzierung der Postämter von 2.300 (2001) auf 1.330 (2005) und 2.800 der vormals 20.506 Briefkästen demontiert: „Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Postbeschäftigten werden durch einen Mix aus massiven Leistungsdruck und gezieltem Mobbing bestimmt, durch den Zukauf von Unternehmen wie etwa der Feibra unterläuft die Post selbst in Jahrzehnten erkämpfte soziale und arbeitsrechtliche Standards“, kritisiert GLB-Postsprecher Robert Hobek, VPA-Vorsitzender am Postamt 1230 Wien.
Die Vorteile der Postliberalisierung liegen faktisch nur bei den Postkonzernen und deren Eigentümer, die mit dem Wunsch nach einer möglichst hohen Dividende das Maß vorgeben. Nach Meinung des GLB kann nur eine Post im öffentlichen Eigentum sowohl eine flächendeckende Versorgung sichern als auch längerfristig die üblichen sozialen und arbeitsrechtlichen Standards einhalten. Die Zustimmung der Gewerkschaft zur Ausgliederung der Post aus dem Bundesbudget im Jahre 1996 und letztlich auch zur Teilprivatisierung durch den Börsegang im Jahre 2006 bezeichnet der GLB daher als schweren Fehler.
„Wenn der Anspruch, wonach Postdienstleistungen auch weiterhin Universaldienstleistungen bleiben sollen auch nur ansatzweise ernst genommen wird, dann kann sich daraus als Konsequenz nämlich nur die Ablehnung der Postmarktliberalisierung und ein klares Bekenntnis für Postdienste im öffentlichen Eigentum ergeben“, so Antlanger. Die Liberalisierung des Postmarktes bedeutet daher nichts anderes als die gezielte Zerstörung einer wichtigen Einrichtung der öffentlichen Infrastruktur auf Kosten der Beschäftigten und der KonsumentInnen.
Der GLB hat sich daher immer grundsätzlich gegen die Privatisierung der Post ausgesprochen, so etwa 2005 mit der Petition „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“ an den Nationalrat. Darin wurde unmissverständlich festgestellt: „Die Post ist eine elementare Einrichtung einer funktionierenden Infrastruktur und darf daher nicht privatisiert werden, egal ob durch einen Verkauf oder einen Börsengang. Die Post muss im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben. Ein verfassungsmäßiger Schutz des öffentlichen Eigentums ist notwendig“.
Dieser Standpunkt wurde auch in einer Solidaritätsbotschaft von GLB-Bundesvorsitzender Karin Antlanger, GLB-Bundessekretär Oliver Jonischkeit und GLB-Postsprecher Robert Hobek an die Demonstration von Gewerkschaften am 1. Oktober 2007 in Luxemburg bekräftigt.