Der GLB zur Herbstlohnrunde 2007
- Samstag, 15. September 2007 @ 14:30
Für einen offensiven Kurs bei den anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen im Herbst 2007 plädiert der GLB. Gerade dem Abschluss für die gut organisierte Metallbranche, welche traditionell die Lohnrunde beginnt, kommt dabei eine entscheidende Schlüsselfunktion zu die als Richtschnur für die anderen Branchen dient. Der Wirtschaftsaufschwung der letzten Zeit hat bislang auf die Einkommen der Lohnabhängigen kaum Niederschlag gefunden. Während die Gewinne der Unternehmen, insbesondere jene der großen Konzerne explodieren und die Steuerleistung dafür durch die Senkung der Körperschaftssteuer, die Gruppenbesteuerung und zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten rückläufig ist, stagnieren die Masseneinkommen und bleibt die Kaufkraft der Unselbständigen weiter zurück. Ein nur auf Exporte gestütztes Wachstum und eine immer stärker zurückbleibende Inlandsnachfrage mangels Kaufkraft erzeugt jedoch auf längere Frist wirtschaftliche und auch politische und soziale Konflikte und verstärkt die Armut insbesondere der immer mehr in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigten Menschen.
Die Lohnentwicklung insbesondere des letzten Jahrzehnts ist alarmierend. Während in Österreich die Reallöhne nur um 2,8 Prozent gestiegen sind, betrug beispielsweise in Schweden diese Steigerung 25,4 Prozent. Die Lohnquote, das ist der Anteil der Löhne und Gehälter am gesamten Volkseinkommen ist seit Ende der 70er Jahre kontinuierlich gesunken, im Gegenzug ist zwangsläufig der Anteil der Gewinne ständig gestiegen. Im Klartext findet seit langem eine riesige Umverteilung von den Löhnen, Gehältern und Pensionen zu den Gewinnen und großen Vermögen statt.
Von Seite der Unternehmervertretungen wird immer wieder gejammert, dass Österreich ein Hochlohnland ist um mit dem bekannten Standortargument Druck auf die Löhne und Gehälter zu machen. Ein Vergleich zeigt jedoch, dass Österreich bei den durchschnittlichen Stundenlöhnen keineswegs führend in Europa ist. Und bei den für den Export maßgeblichen Stückkosten hat sich die Position Österreichs laufend verbessert.
Auch im Zusammenhang mit den KV-Verhandlungen werden von Unternehmerseite die angeblich zu hohen Lohnnebenkosten angeführt und eine Senkung verlangt. Dazu ist klarzustellen, dass es sich bei den Lohnnebenkosten um Sozialleistungen handelt, eine Kürzung oder Streichung daher unweigerlich auf Kosten der sozialen Sicherheit gehen würde. Für notwendig halten wir freilich eine Umstellung der Bemessung der Dienstgeberbeiträge von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung.
Bekanntlich forcieren die Unternehmer seit Jahren eine Orientierung auf betriebliche Lohnverhandlungen. Mit Öffnungsklauseln und Verteilungsoptionen wurde in manchen Branchen bereits ein Einstieg in diese negative Entwicklung vorgenommen. Eine Verlagerung der Lohnverhandlungen auf Betriebsebene würde jedoch die Entsolidarisierung der Lohnabhängigen weiter verstärken und die Gewerkschaften als Interessenvertretung schwächen und wird vom GLB daher strikt abgelehnt.
Angesichts des Wirtschaftswachstums und steigender Gewinne gibt es daher keinen Grund für eine Zurückhaltung bei den anstehenden Lohn- und Gehaltsverhandlungen. Die Ansage von Sozialminister Buchinger für eine Erhöhung um vier Prozent ist ein Fingerzeig für die Gewerkschaften, sich endlich aus der sozialpartnerschaftlichen Umarmung zu befreien und einen offensiven Lohnkampf zu führen.
Das Ziel der Lohnverhandlungen muss es sein, nicht nur die Inflation abzudecken, sondern auch einen maximalen Anteil an der Produktivitätsentwicklung zu erkämpfen. Um die Schere zwischen niedrigen und hohen Einkommen zu verkleinern und die auseinanderklaffende Lohnschere etwas zu schließen halten wir einen Abschluss mit einem Fixbetrag gemessen an durchschnittlichen Einkommen oder zumindest einem Sockelbetrag zuzüglich einer prozentuellen Erhöhung für sinnvoll.
Hingegen lehnen wir Einmalbeträge, die weder dauerhaft für die Sozialversicherung noch für künftige Lohnerhöhungen wirksam werden aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Ebenso lehnt der GLB die jetzt wieder verstärkt forcierte Schaffung von Mitarbeiter- oder Gewinnbeteiligungen ab, weil damit Beschäftigte in Unternehmen mit hohen gegen solche in Unternehmen mit niedrigen Gewinnen ausspielt und versucht Unselbständige als Miteigentümer in die Pflicht zu nehmen.
Für unzureichend halten wir die sozialpartnerschaftliche Orientierung auf einen Mindestlohn von tausend Euro brutto, was mit netto 820 Euro unter der offiziellen Armutsgrenze von 900 Euro liegt. Wie sich zeigt, sperren sich verschiedene Branchen sogar gegen diese minimale Lösung. Zur sozialen Absicherung und Stärkung der Binnennachfrage halten wir einen Mindestlohn von acht Euro pro Stunde für notwendig, der im viertreichsten Land der EU auch möglich ist. Eine gesetzliche Verankerung, wie sie in 20 der 27 EU-Länder bereits existiert, untergräbt dabei keineswegs die Lohnkompetenz der Gewerkschaften, sondern stärkt sie vielmehr.
Im Zusammenhang mit den KV-Verhandlungen muss auch die Arbeitszeitentwicklung aufgerollt werden. Der ÖGB spricht sich seit über zwanzig Jahren regelmäßig für eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden aus. Realpolitisch hat er sich jedoch auf die von der Unternehmerseite verlangte Flexibilisierung eingelassen. Die sozialpartnerschaftliche Vereinbarung auf eine weitere Verlängerung der Arbeitszeit ist daher kontraproduktiv und zielt durch Wegfall von Überstundenzuschlägen auf eine weitere Lohnsenkung.
Ein offensiver Kurs in der Lohnpolitik verlangt vor allem auch eine breite Mobilisierung der Betroffenen durch Betriebsversammlungen vor, während und nach den Verhandlungen sowie eine Urabstimmung über das Ergebnis. Eine breite Aktivierung der Beschäftigten ist Voraussetzung für ein gutes Verhandlungsergebnis, aber auch für die Wiedergewinnung des Vertrauens in die Gewerkschaften als Interessenvertretung dringend notwendig. Der Lohnkampf ist die Kernkompetenz der Gewerkschaften, daran wird letztlich ihre Existenzberechtigung gemessen.
GLB-Bundesleitung 15. September 2007
Die Lohnentwicklung insbesondere des letzten Jahrzehnts ist alarmierend. Während in Österreich die Reallöhne nur um 2,8 Prozent gestiegen sind, betrug beispielsweise in Schweden diese Steigerung 25,4 Prozent. Die Lohnquote, das ist der Anteil der Löhne und Gehälter am gesamten Volkseinkommen ist seit Ende der 70er Jahre kontinuierlich gesunken, im Gegenzug ist zwangsläufig der Anteil der Gewinne ständig gestiegen. Im Klartext findet seit langem eine riesige Umverteilung von den Löhnen, Gehältern und Pensionen zu den Gewinnen und großen Vermögen statt.
Von Seite der Unternehmervertretungen wird immer wieder gejammert, dass Österreich ein Hochlohnland ist um mit dem bekannten Standortargument Druck auf die Löhne und Gehälter zu machen. Ein Vergleich zeigt jedoch, dass Österreich bei den durchschnittlichen Stundenlöhnen keineswegs führend in Europa ist. Und bei den für den Export maßgeblichen Stückkosten hat sich die Position Österreichs laufend verbessert.
Auch im Zusammenhang mit den KV-Verhandlungen werden von Unternehmerseite die angeblich zu hohen Lohnnebenkosten angeführt und eine Senkung verlangt. Dazu ist klarzustellen, dass es sich bei den Lohnnebenkosten um Sozialleistungen handelt, eine Kürzung oder Streichung daher unweigerlich auf Kosten der sozialen Sicherheit gehen würde. Für notwendig halten wir freilich eine Umstellung der Bemessung der Dienstgeberbeiträge von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung.
Bekanntlich forcieren die Unternehmer seit Jahren eine Orientierung auf betriebliche Lohnverhandlungen. Mit Öffnungsklauseln und Verteilungsoptionen wurde in manchen Branchen bereits ein Einstieg in diese negative Entwicklung vorgenommen. Eine Verlagerung der Lohnverhandlungen auf Betriebsebene würde jedoch die Entsolidarisierung der Lohnabhängigen weiter verstärken und die Gewerkschaften als Interessenvertretung schwächen und wird vom GLB daher strikt abgelehnt.
Angesichts des Wirtschaftswachstums und steigender Gewinne gibt es daher keinen Grund für eine Zurückhaltung bei den anstehenden Lohn- und Gehaltsverhandlungen. Die Ansage von Sozialminister Buchinger für eine Erhöhung um vier Prozent ist ein Fingerzeig für die Gewerkschaften, sich endlich aus der sozialpartnerschaftlichen Umarmung zu befreien und einen offensiven Lohnkampf zu führen.
Das Ziel der Lohnverhandlungen muss es sein, nicht nur die Inflation abzudecken, sondern auch einen maximalen Anteil an der Produktivitätsentwicklung zu erkämpfen. Um die Schere zwischen niedrigen und hohen Einkommen zu verkleinern und die auseinanderklaffende Lohnschere etwas zu schließen halten wir einen Abschluss mit einem Fixbetrag gemessen an durchschnittlichen Einkommen oder zumindest einem Sockelbetrag zuzüglich einer prozentuellen Erhöhung für sinnvoll.
Hingegen lehnen wir Einmalbeträge, die weder dauerhaft für die Sozialversicherung noch für künftige Lohnerhöhungen wirksam werden aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Ebenso lehnt der GLB die jetzt wieder verstärkt forcierte Schaffung von Mitarbeiter- oder Gewinnbeteiligungen ab, weil damit Beschäftigte in Unternehmen mit hohen gegen solche in Unternehmen mit niedrigen Gewinnen ausspielt und versucht Unselbständige als Miteigentümer in die Pflicht zu nehmen.
Für unzureichend halten wir die sozialpartnerschaftliche Orientierung auf einen Mindestlohn von tausend Euro brutto, was mit netto 820 Euro unter der offiziellen Armutsgrenze von 900 Euro liegt. Wie sich zeigt, sperren sich verschiedene Branchen sogar gegen diese minimale Lösung. Zur sozialen Absicherung und Stärkung der Binnennachfrage halten wir einen Mindestlohn von acht Euro pro Stunde für notwendig, der im viertreichsten Land der EU auch möglich ist. Eine gesetzliche Verankerung, wie sie in 20 der 27 EU-Länder bereits existiert, untergräbt dabei keineswegs die Lohnkompetenz der Gewerkschaften, sondern stärkt sie vielmehr.
Im Zusammenhang mit den KV-Verhandlungen muss auch die Arbeitszeitentwicklung aufgerollt werden. Der ÖGB spricht sich seit über zwanzig Jahren regelmäßig für eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden aus. Realpolitisch hat er sich jedoch auf die von der Unternehmerseite verlangte Flexibilisierung eingelassen. Die sozialpartnerschaftliche Vereinbarung auf eine weitere Verlängerung der Arbeitszeit ist daher kontraproduktiv und zielt durch Wegfall von Überstundenzuschlägen auf eine weitere Lohnsenkung.
Ein offensiver Kurs in der Lohnpolitik verlangt vor allem auch eine breite Mobilisierung der Betroffenen durch Betriebsversammlungen vor, während und nach den Verhandlungen sowie eine Urabstimmung über das Ergebnis. Eine breite Aktivierung der Beschäftigten ist Voraussetzung für ein gutes Verhandlungsergebnis, aber auch für die Wiedergewinnung des Vertrauens in die Gewerkschaften als Interessenvertretung dringend notwendig. Der Lohnkampf ist die Kernkompetenz der Gewerkschaften, daran wird letztlich ihre Existenzberechtigung gemessen.
GLB-Bundesleitung 15. September 2007