Lohnnebenkosten wieder im Visier der Kapitalvertretung
- Montag, 23. Juli 2007 @ 14:24
Was die Wirtschaftskammer von ihrem „Sozialpartner“ ÖGB hält, macht WKÖ-Chef Christoph Leitl jetzt mit seinen Vorstellungen zur Steuerreform deutlich. Nachdem der ÖGB sich bei der Verlängerung und Flexibilisierung der Arbeitszeit den Wünschen der Wirtschaft unterworfen hat sollen nach den Vorstellungen Leitls die Lohnabhängigen, Erwerbsarbeitslosen und Prekarisierten auch bei der Steuerreform durch die Finger schauen, kritisiert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Leitl möchte die Hälfte der von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer in Aussicht gestellten Entlastung durch eine Steuerreform in Höhe von drei Milliarden Euro für „Standortsicherung“ des Kapitals verwenden. Darunter versteht er die Abschaffung von „Bagatellsteuern“ wie Werbeabgabe (115 Millionen Euro) oder Erbschafts- und Schenkungssteuer (165 Millionen Euro). Weiters trommelt Leitl neuerlich für eine Senkung der Lohnnebenkosten und wendet sich strikt gegen eine Wiedereinführung einer Vermögenssteuer und fordert einen massiven Arbeitsplatzabbau bei Bund und Ländern durch eine als „Bürokratieabbau“ etikettierte Verwaltungsreform. Und auch die verbleibende Hälfte soll nach Leitls Vorstellungen dem Mittelstand und fordert dazu noch zynisch „Vorschläge“ des Sozialpartners ÖGB ein.
Leitls Plädoyer für eine höchst notwendige Kaufkraftstärkung für eine nachhaltige Belebung der Wirtschaft kann nur unterstützt werden. Allerdings muss dafür dort angesetzt werden, wo mehr Einkommen auch wirklich in den Konsum fließt und dass sind die kleinen und mittleren Einkommen der Lohnabhängigen, Erwerbsarbeitslosen oder Prekarisierten. Bekanntlich sind die Realeinkommen in Österreich in den letzten zehn Jahren nur um 2,8 Prozent gestiegen (zum Vergleich in Schweden um 25,4 Prozent), wobei dafür maßgeblich die zurückhaltende Lohnpolitik des ÖGB und sozialpartnerschaftliche Unterordnung unter die Wünsche von Kapital und Regierung verantwortlich ist.
GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger fordert Leitl auf, einen Nachhilfekurs über Lohnnebenkosten zu nehmen: „Lohnnebenkosten sind Sozialleistungen, eine Senkung derselben zielt daher auf eine weitere Lohnsenkung. Dagegen müssen sich die Gewerkschaften mit aller Kraft wehren“. Pensions-, Arbeitslosen-, Unfall und Krankenversicherung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Insolvenzfonds, Wohnbauförderung, Familienlastenausgleichsfonds sind elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen. Die Kommunalabgabe ist eine wichtige Grundlage der Gemeindefinanzen. Zum Wehklagen über zu hohe Lohnnebenkosten in Österreich weist der GLB darauf hin, dass für die Wettbewerbsfähigkeit nicht die Lohnnebenkosten, sondern die Gesamtlohnkosten bzw. die Stückkosten entscheidend sind und dabei liegt Österreich keineswegs an der Spitze.
Für eine soziale Steuerreform ist aus der Sicht des GLB entscheidend, dass diese vor allem mehr Steuereinnahmen durch eine höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen erfordert. Konkret ist die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, die Anhebung der Körperschaftssteuer, die Beibehaltung und Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Anhebung des Spitzensteuersatzes für Jahreseinkommen ab 70.000 Euro notwendig.
Weiters fordert der GLB die Abschaffung der steuerschonenden Privatstiftungen, die Besteuerung von Zinserträgen mit der normalen Einkommensteuer anstelle der gleichmacherischen Kapitalertragssteuer und die Bemessung der Unternehmerbeiträge für Sozialversicherung bzw. der Kommunalsteuer nach der gesamten Wertschöpfung anstatt wie derzeit mit drei Prozent der Lohnsumme erforderlich. Um nicht zunehmend höhere Unternehmerprofite infolge Niedrigsteinkommen durch eine Negativsteuer aus Steuergeldern zu finanzieren ist ein gesetzlicher Mindestlohn von acht Euro pro Stunde dringend notwendig.
Leitls Plädoyer für eine höchst notwendige Kaufkraftstärkung für eine nachhaltige Belebung der Wirtschaft kann nur unterstützt werden. Allerdings muss dafür dort angesetzt werden, wo mehr Einkommen auch wirklich in den Konsum fließt und dass sind die kleinen und mittleren Einkommen der Lohnabhängigen, Erwerbsarbeitslosen oder Prekarisierten. Bekanntlich sind die Realeinkommen in Österreich in den letzten zehn Jahren nur um 2,8 Prozent gestiegen (zum Vergleich in Schweden um 25,4 Prozent), wobei dafür maßgeblich die zurückhaltende Lohnpolitik des ÖGB und sozialpartnerschaftliche Unterordnung unter die Wünsche von Kapital und Regierung verantwortlich ist.
GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger fordert Leitl auf, einen Nachhilfekurs über Lohnnebenkosten zu nehmen: „Lohnnebenkosten sind Sozialleistungen, eine Senkung derselben zielt daher auf eine weitere Lohnsenkung. Dagegen müssen sich die Gewerkschaften mit aller Kraft wehren“. Pensions-, Arbeitslosen-, Unfall und Krankenversicherung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Insolvenzfonds, Wohnbauförderung, Familienlastenausgleichsfonds sind elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen. Die Kommunalabgabe ist eine wichtige Grundlage der Gemeindefinanzen. Zum Wehklagen über zu hohe Lohnnebenkosten in Österreich weist der GLB darauf hin, dass für die Wettbewerbsfähigkeit nicht die Lohnnebenkosten, sondern die Gesamtlohnkosten bzw. die Stückkosten entscheidend sind und dabei liegt Österreich keineswegs an der Spitze.
Für eine soziale Steuerreform ist aus der Sicht des GLB entscheidend, dass diese vor allem mehr Steuereinnahmen durch eine höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen erfordert. Konkret ist die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, die Anhebung der Körperschaftssteuer, die Beibehaltung und Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Anhebung des Spitzensteuersatzes für Jahreseinkommen ab 70.000 Euro notwendig.
Weiters fordert der GLB die Abschaffung der steuerschonenden Privatstiftungen, die Besteuerung von Zinserträgen mit der normalen Einkommensteuer anstelle der gleichmacherischen Kapitalertragssteuer und die Bemessung der Unternehmerbeiträge für Sozialversicherung bzw. der Kommunalsteuer nach der gesamten Wertschöpfung anstatt wie derzeit mit drei Prozent der Lohnsumme erforderlich. Um nicht zunehmend höhere Unternehmerprofite infolge Niedrigsteinkommen durch eine Negativsteuer aus Steuergeldern zu finanzieren ist ein gesetzlicher Mindestlohn von acht Euro pro Stunde dringend notwendig.