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"Offener Brief" an den Tiroler SPÖ-Landesgeschäftsführer

  • Mittwoch, 18. Juli 2007 @ 08:18
Tirol Lieber Landesgeschäftsführer der SPÖ-Tirol, Herr Eiter!

Dieser Tage habe ich Ihre Stellungsnahme und Fragen zur Dinkhauser-Kandidatur (http://www.imzoom.info/article.php/2007071823101352) gelesen und finde sie berechtigt. Zur Ergänzung meinerseits sei aber angemerkt, dass die "politische Luftgüte" der Tiroler Landesregierung (mit Beteiligung der Tiroler Sozialdemokraten) auch nicht zum Besten gestellt ist. Ebenso, kühl betrachtet, stelle ich (nicht nur ich, siehe auch: http://www.imzoom.info/article.php?story=20070529132955819) fest, dass trotz sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung, Tirol bei den Lebenserhaltungskosten zu den teuersten Bundesländer Österreichs und bei den Löhnen und Gehältern zu Magersten Bundesländer Österreichs zählt.

Nicht verwunderlich ist für mich zumindest, dass die letzte vom ÖGB zu Reichtum und Armut in Auftrag gegebene Studie der "Österreichischen Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung" dort fortsetzt wo, die vorherige endete: "Die Zahl der armutsgefährdeten Menschen ist deutlich gestiegen. In Tirol waren zuletzt (2005) 95.000 Menschen oder 14 % der Bevölkerung armutsgefährdet. Das war die dritthöchste Armutsgefährdungsquote aller Bundesländer. Vor allem hat die Armutsgefährdung erwerbstätiger Haushalte hat deutlich zugenommen."

Daher auch an Sie knapp ein Jahr vor der Wahl einige Fragen für die Tiroler WählerInnen, auf deren Antworten viele gespannt warten.

Frage 1:
Das Tiroler Grundsicherungsgesetz (TGSG) ist das soziale Auffangnetz Tirols. Sollte ein Grundsicherungsgesetz nicht die Existenzsicherung absichern?

Frage 2:
Ist dieses Gesetz aber nicht nur ein Sozialhilfegesetz mit "innovativeren" Namen?

Frage 3:
Enthält das TGSG nicht Regreßbestimmungen, sowohl für die klassische Sozialhilfe als auch für die Pflegevorsorge und greift bei dieser auf Privatvermögen bis auf 4000 Euro zurück?

Frage 4:
Ist das TGSG nicht eines der konservativsten Sozialhilfegesetze Österreichs, da sich die Regreßpflicht nicht nur auf die eigene Person bezeiht, sondern auch auf Angehörige ausdehnt?

Frage 5:
Ist es eigentlich richtig, dass beim persönlichen Vermögen für die Pflegevorsorge auch der erworbene Wohnraum enteignet wird? Kann man bei Wohnraum, auch wenn er im Eigentum ist ausschließlich von Vermögen sprechen, oder ist das nicht auch ein Menschenrecht?

Frage 6:
Liegt Martin Schrenk (SOS-Mitmensch) und die Österreichische Armutskonferenz falsch, wenn sie den Regreß als Armutsfalle bezeichnen?

Frage 7:
Werden sie, und ihre Partei Initiativen gegen diese Regreßbestimmungen setzen, beziehungsweise das Volksbegehren "fairSORGEN!", das sich gegen die Regreßbestimmungen im TGSG richtet unterstützen?

Mit solidarischen Grüßen
Josef Stingl, Sprecher des Gewerkschaftlichen Linksblock in Tirol