Zeit ist Geld – nur Arbeitszeit kostet nix!
- Mittwoch, 4. Juli 2007 @ 18:06
Von Mag. Karin Antlanger, Juristin und Sozialpädagogin, Betriebsratsvorsitzende EXIT-sozial Linz, Bundesvorsitzende des GLB
Während sich kritische GewerkschafterInnen gegen die stetige Aufweichung sämtlicher bisheriger Errungenschaften rund um die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit engagieren, findet klammheimlich und schleichend ein „Diebstahl“ von Lebensarbeitszeit statt. Und damit ist nicht die letzte sog. Pensionsreform gemeint, sondern die Praxis, dass speziell von gut ausgebildeten jungen Menschen nach Abschluss des Studiums verlangt wird, dass sie ohne Bezahlung als PraktikantInnen oder VoluntärInnen oft monatelang ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Tun sie es nicht, so können sie in ihrem Curriculum vitae keine Praxis nachweisen bzw. bekommen sie keinen Fuß in die Tür eines Betriebes.
Sogar der Begriff „Schnupperpraktikum“, der eigentlich für ein kurzes Praktikum von ein paar Tagen im Rahmen der Suche nach einer Lehrstelle während des Polytechnischen Schuljahres verwendet wird, wurde schon für zwei- bis dreimonatige Gratisarbeit von Menschen mit höherer Qualifikation genannt.
Insbesondere Sozial- und Gesundheitsbetriebe profitieren im wahrsten Sinne des Wortes von Gratisarbeit, weil Fachhochschulen für Sozialarbeit meist schon die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder Freiwilligen Diakonischen Jahres (die evangelische Variante) als Zugangsvoraussetzung für das Studium verlangen.
Solange führende GewerkschafterInnen einen Mindestlohn von tausend Euro brutto für 40 Stunden Arbeit als Errungenschaft verkaufen, so lange werden sie sich wohl kaum für MaturantInnen und Uni-AbsolventInnen interessieren, die „freiwillig“ eine Zeit lang unbezahlt arbeiten müssen. Das fadenscheinige Argument, dass diese Menschen dafür dann später mal überdurchschnittlich gut verdienen würden, ist nicht nur zynisch sondern auch längst überholt, da die Kollektivverträge im privaten Sozial- und Gesundheitsbereich entsprechend niedrig sind und Sozialminister Buchinger für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung sogar das Hausangestellten-Gesetz bemüht, welches auf hochherrschaftliche Haushalte aus dem vorvorigen Jahrhundert abzielt.
Während sich kritische GewerkschafterInnen gegen die stetige Aufweichung sämtlicher bisheriger Errungenschaften rund um die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit engagieren, findet klammheimlich und schleichend ein „Diebstahl“ von Lebensarbeitszeit statt. Und damit ist nicht die letzte sog. Pensionsreform gemeint, sondern die Praxis, dass speziell von gut ausgebildeten jungen Menschen nach Abschluss des Studiums verlangt wird, dass sie ohne Bezahlung als PraktikantInnen oder VoluntärInnen oft monatelang ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Tun sie es nicht, so können sie in ihrem Curriculum vitae keine Praxis nachweisen bzw. bekommen sie keinen Fuß in die Tür eines Betriebes.
Sogar der Begriff „Schnupperpraktikum“, der eigentlich für ein kurzes Praktikum von ein paar Tagen im Rahmen der Suche nach einer Lehrstelle während des Polytechnischen Schuljahres verwendet wird, wurde schon für zwei- bis dreimonatige Gratisarbeit von Menschen mit höherer Qualifikation genannt.
Insbesondere Sozial- und Gesundheitsbetriebe profitieren im wahrsten Sinne des Wortes von Gratisarbeit, weil Fachhochschulen für Sozialarbeit meist schon die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder Freiwilligen Diakonischen Jahres (die evangelische Variante) als Zugangsvoraussetzung für das Studium verlangen.
Solange führende GewerkschafterInnen einen Mindestlohn von tausend Euro brutto für 40 Stunden Arbeit als Errungenschaft verkaufen, so lange werden sie sich wohl kaum für MaturantInnen und Uni-AbsolventInnen interessieren, die „freiwillig“ eine Zeit lang unbezahlt arbeiten müssen. Das fadenscheinige Argument, dass diese Menschen dafür dann später mal überdurchschnittlich gut verdienen würden, ist nicht nur zynisch sondern auch längst überholt, da die Kollektivverträge im privaten Sozial- und Gesundheitsbereich entsprechend niedrig sind und Sozialminister Buchinger für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung sogar das Hausangestellten-Gesetz bemüht, welches auf hochherrschaftliche Haushalte aus dem vorvorigen Jahrhundert abzielt.