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GLB für gesetzlichen Mindestlohn von acht Euro pro Stunde

  • Dienstag, 26. Juni 2007 @ 13:42
News Die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) fordert jetzt die GewerkschafterInnen im Nationalrat auf, mit einem Initiativantrag für die rasche Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von acht Euro pro Stunde, der jährlich valorisiert wird, tätig zu werden,: „Damit könnten die GewerkschafterInnen im Parlament einen Kontrapunkt zu der ansonsten von ihnen praktizierten Zustimmung zu unsozialen Regierungsmaßnahmen setzen und für zehntausende Lohnabhängige eine spürbare Verbesserung durchsetzen“, so GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Die GLB-Bundeskonferenz vom 23. Juni 2007 beschloss eine Resolution für einen solchen gesetzlichen Mindestlohn mit einer ausführlichen Begründung für eine solche Maßnahme. Die Löhne sind in Österreich in den letzten zehn Jahren real nur um magere 2,8 Prozent gestiegen (zum Vergleich in Schweden um 25,4 Prozent). Die sinkende Lohnquote illustriert das Zurückbleiben der Löhne bei gleichzeitig steigenden Gewinnen und Vermögen anschaulich.

Die Kosten für Wohnen, Energie und andere Grundbedürfnisse steigen hingegen überdurchschnittlich, BezieherInnen kleiner Einkommen sind davon besonders stark betroffen, gerade ihre Einkommen bleiben aber zurück. Immer mehr Menschen sind prekär (Teilzeit, geringfügig usw.) beschäftigt. Sie sind doppelt betroffen: Durch zu geringe Stundenanzahl und zu niedrigem Lohn. Immer mehr Menschen kommen mit ihrem Einkommen immer weniger aus und werden von einer angemessenen Lebensführung ausgeschlossen und damit grundlegender Menschenrechte beraubt.

Ein Grundgedanke des Sozialstaates, dass Menschen ohne Vermögen wenigstens durch ihre Arbeit am Zuwachs des gesellschaftlichen Reichtums beteiligt werden, wird immer mehr ausgeschaltet. Viele müssen Zusatzjobs annehmen, um über die Runden zu kommen. Besonders betroffen von niedrigen Löhnen sind Frauen, Beschäftigte in Kleinbetrieben und im Dienstleistungsbereich.

Wenn es um die Löhne geht, schalten die Unternehmer die geheiligten Grundsätze des Wettbewerbs aus. Am liebsten hätten sie möglichst viele Niedriglöhne und behaupten dazu noch zynisch, damit würden mehr Arbeitsplätze geschaffen. Damit es zum Leben reicht, soll der Staat durch Kombilöhne oder die geplante bedarfsorientierte Mindestsicherung nach dem Vorbild von "Hartz IV“ in Deutschland auf Kosten der SteuerzahlerInnen draufzahlen.

Während die Löhne stagnieren, steigen die Profite und Millionenvermögen in astronomische Höhen. Ein Prozent der Bevölkerung besitzt ein Drittel des Vermögens, weitere neun Prozent das zweite Drittel, die restlichen 90 Prozent müssen sich das letzte Drittel teilen. Den 67.700 MillionärInnen stehen 1,2 Millionen armutsgefährdete Menschen gegenüber, die weniger als 848 Euro monatlich zum Leben haben. 235.000 Menschen verdienen trotz Vollzeitarbeit sowenig, dass sie armutsgefährdet sind. Österreich ist das fünftreichste Land der EU. Die Produktivität der Wirtschaft hat durch die Leistung der Beschäftigten eine beispiellose Rekordhöhe erreicht. Ein Lohn, der zur Existenzsicherung reicht, ist also finanzierbar. Eine Vollzeiterwerbsarbeit muss eine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen.

Die Gewerkschaften haben sich sozialpartnerschaftlich den Standortwünschen der Unternehmerseite angepasst und damit in der Lohnpolitik versagt. Prozentuelle Lohnabschlüsse haben die Schere zwischen kleinen und großen Einkommen vergrößert. Nicht einmal der von der Regierung angekündigte Mindestlohn von tausend Euro brutto (das sind magere 5,95 Euro pro Stunde bzw. 820 Euro netto monatlich) ist per General-Kollektivvertrag für alle Branchen durchsetzbar. Nur branchenweise und erst in einigen Jahren soll er kommen.

In 18 der 25 EU-Länder gibt es bereits einen gesetzlichen Mindestlohn, so etwa in Luxemburg (9,08 Euro pro Stunde), Irland (8,30), Frankreich (8,27), den Niederlanden (8,13), Großbritannien (7,96) und Belgien (7,93). Ein solcher Mindestlohn war nirgends schädlich für die Beschäftigung, im Gegenteil wurden Lohnunterschiede und die Benachteiligung der Frauen reduziert. Ein Mindestlohn stellt die Kollektivvertragshoheit der Gewerkschaften nicht in Frage. Er unterstützt diese im Gegenteil sogar, weil er auch in jenen Branchen und Betrieben wo es keine Gewerkschaften gibt Mindeststandards durchsetzt.