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Pflegefinanzierung: Gabi Schiessling irrt

  • Mittwoch, 20. Juni 2007 @ 15:36
News Stingl: "Nur wer Arm ist erhält Pflegeunterstützung, wer nicht Arm ist wird vorher Arm gemacht - eine unsolidarische, kapitalistische Perversion! "Ist jemand krank, erhält er medizinische Leistung, ohne dass die Frage gestellt wird, wer die Behandlung bezahlt oder ob er/sie sich die Behandlung selbst leisten kann. Niemand wird und will einem Mittellosen die notwendige medizinische Versorgung vorenthalten", so die AK-Tirol. " Anders bei der Pflege, hier bekommt nur zum Zug, wer Arm ist. Wer nicht Arm ist, wird vorher - gesetzlich verordnet - Arm gemacht, eine unsolidarische, kapitalistische Perversion!", kritisiert Josef Stingl, stv. Bundesvorsitzender des Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB).

Als "sozialpolitisches und unmenschliche Armutszeugnis" bezeichnet er den Umgang mit älteren Generation, wenn sie einmal pflegebedürftig wird. Statt ein Pflegesicherungsgesetz, mit all den notwendigen Angeboten zu haben bzw.
zu schaffen, werden die Pflegebedürftigen allein gelassen, wie sie zur ihrer Pflege oder zu einem Pflegeplatz kommen. Die Finanzierung der Pflegeheimplätze ist dann pikanterweise bei der Sozialhilfe angesiedelt. Und das jetzige Modell für die Rund-um-die Uhr-Betreuung setzt genau dort fort, wo die Heimpflege endet: Zuerst einmal werden die oft hart vom Mund abgesparten Notgroschen gestohlen, bis Pflegling in Armut gelandet ist."

Von der ÖVP habe sich Stingl ja nichts anderes erwartet, hat aber die Sozialdemokratie jeden Funken an Sozial verloren? Besonders enttäuscht ist er von SP-Sozialsprecherin Gabi Schiessling, die sich für die 5000 Euro-Vermögensgrenze stark macht. Er hätte sich doch erwartet, dass bei ihr mehr von ihrer GLB-Vergangenheit hängen geblieben wäre, und sie sich daran erinnern könne, dass Gesundheit und damit auch Pflege, Altersbetreuung und Pflegeangebot bei der Öffentlichen Hand angesiedelt sein sollte und durch Umverteilung solidarisch ausfinanziert gehöre.

Abschließend verweist Stingl darauf, dass es den Pflegebedürftigen in Tirol noch schlimmer ergeht. Sie haften für ihren Pflegebedarf nicht nur mit ihrem Einkommen und Vermögen, sondern es wird auch noch das Einkommen der Angehörigen herangezogen. Er verweist auf das Volksbegehren "fairSORGEN", dass die Abschaffung dieser Regreßbestimmungen im Tiroler Grundsicherungsgesetz verlangt.