GLB lehnt Subventionierung von Niedriglöhnen aus Steuergeldern ab
- Mittwoch, 20. Juni 2007 @ 10:26
„Auf eine Subventionierung von Unternehmerprofiten aus Steuergeldern laufen die Rezepte der OECD hinaus, Sozialausgaben für Niedriglöhne aus dem Staatshaushalt zu finanzieren“, kritisiert Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Eine Gegenfinanzierung von Staatszuschüssen für Sozialausgaben bei Niedriglöhnen durch die Mehrwertsteuer würde zudem bedeuten, dass die Lohnabhängigen indirekt die durch Niedriglöhne möglichen Profite der Unternehmer mit ihrer Steuerleistung zahlen müssen. Der überdurchschnittliche Rückgang der Lohnquote in Österreich in den letzten zehn Jahren von 66,2 auf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – das ist dreimal soviel wie der OECD-Durchschnitt – ist nämlich vor allem Ausdruck einer falschen Lohnpolitik. Statt Niedriglöhne mit Steuergeldern zu subventionieren und damit die Profite der Unternehmer zu steigern ist die rasche Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von acht Euro pro Stunde erforderlich.
Antlanger verweist dazu auf vergleichbare EU-Länder, die bereits solche Mindestlöhne aufweisen: Luxemburg (9,08 Euro pro Stunde), Irland (8,30), Frankreich (8,27), Niederlande (8,13), Großbritannien (7,96) und Belgien (7,93). Wenn es sich laut OECD oft nicht auszahlt im Niedriglohnsektor zu arbeiten kann die Konsequenz daraus nur eine spürbare Erhöhung der Löhne sein.
Begrüßt wird vom GLB die Feststellung des Wifo-Experten Thomas Leoni, die Krankenversicherung auf eine breitere Basis zu stellen und auch Miet- und Zinserträge dafür heranzuziehen. Die Einhebung einer Wertschöpfungsabgabe durch Umstellung der Bemessung der Unternehmerbeiträge zur Sozialversicherung von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung wie sie der frühere Sozialminister Alfred Dallinger schon Ende der 80er Jahre angedacht hat wird immer dringlicher. Diese Maßnahme würde auch der enormen Rationalisierung Rechnung tragen.
Parallel zum Sinken der Lohnquote ist in Österreich der Anteil kurzzeitig, kürzer als ein Jahr Beschäftigter vergleichsweise schnell von elf Prozent auf über 15 Prozent gewachsen, was den rapiden Trend zur Prekarisierung deutlich macht, die mit eine wesentliche Ursache zum Rückgang der Einkommen ist.
Strikt abgelehnt werden vom GLB die „Rezepte“ der OECD durch eine Kombination „angemessener Zahlungen“ mit noch mehr Restriktionen Arbeitslose zu „aktivieren“, etwa durch den Zwang „vorübergehend“ eine niedrig entlohnte Beschäftigung anzunehmen, widrigenfalls das Arbeitslosengeld gestrichen wird. Das Modell dazu ist die von der Regierung geplante Bedarfsorientierte Mindestsicherung nach dem Muster des berüchtigten Hartz IV in Deutschland.
Antlanger verweist dazu auf vergleichbare EU-Länder, die bereits solche Mindestlöhne aufweisen: Luxemburg (9,08 Euro pro Stunde), Irland (8,30), Frankreich (8,27), Niederlande (8,13), Großbritannien (7,96) und Belgien (7,93). Wenn es sich laut OECD oft nicht auszahlt im Niedriglohnsektor zu arbeiten kann die Konsequenz daraus nur eine spürbare Erhöhung der Löhne sein.
Begrüßt wird vom GLB die Feststellung des Wifo-Experten Thomas Leoni, die Krankenversicherung auf eine breitere Basis zu stellen und auch Miet- und Zinserträge dafür heranzuziehen. Die Einhebung einer Wertschöpfungsabgabe durch Umstellung der Bemessung der Unternehmerbeiträge zur Sozialversicherung von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung wie sie der frühere Sozialminister Alfred Dallinger schon Ende der 80er Jahre angedacht hat wird immer dringlicher. Diese Maßnahme würde auch der enormen Rationalisierung Rechnung tragen.
Parallel zum Sinken der Lohnquote ist in Österreich der Anteil kurzzeitig, kürzer als ein Jahr Beschäftigter vergleichsweise schnell von elf Prozent auf über 15 Prozent gewachsen, was den rapiden Trend zur Prekarisierung deutlich macht, die mit eine wesentliche Ursache zum Rückgang der Einkommen ist.
Strikt abgelehnt werden vom GLB die „Rezepte“ der OECD durch eine Kombination „angemessener Zahlungen“ mit noch mehr Restriktionen Arbeitslose zu „aktivieren“, etwa durch den Zwang „vorübergehend“ eine niedrig entlohnte Beschäftigung anzunehmen, widrigenfalls das Arbeitslosengeld gestrichen wird. Das Modell dazu ist die von der Regierung geplante Bedarfsorientierte Mindestsicherung nach dem Muster des berüchtigten Hartz IV in Deutschland.