Augenauswischerei bei Postmarktliberalisierung
- Dienstag, 19. Juni 2007 @ 12:53
Als Beschwichtigungsmanöver bezeichnet die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die Beteuerungen der SPÖ-Europaabgeordneten Jörg Leichtfried und Hannes Swoboda mit der Verschiebung der völligen EU-weite Liberalisierung des Postmarktes vom 1. Jänner 2009 auf den 31. Dezember 2010 massive Verschlechterungen für die Beschäftigten verhindern zu können. „Wenn der Anspruch, wonach Postdienstleistungen auch weiterhin Universaldienstleistungen bleiben sollen auch nur ansatzweise ernst genommen wird, dann kann sich daraus als Konsequenz nämlich nur die Ablehnung der Postmarktliberalisierung und ein klares Bekenntnis für Postdienste im öffentlichen Eigentum ergeben“, meint Robert Hobek, GLB-Sprecher in der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) und VPA-Vorsitzender am Postamt 1230 Wien.
Wie sogar SPÖ-Wirtschaftssprecher Hannes Bauer feststellen muss, ist die kritische Haltung zur Postmarktliberalisierung in Österreich nicht zuletzt durch die Schließung hunderter Postämter in den letzten Jahren gewachsen und ist in der vorliegenden EU-Richtlinie die Arbeitsbedingungen kein Thema sind, was im wachsenden Wettbewerb für Lohndumping durch neue private Anbieter, aber auch in bisher staatlichen Postunternehmen genützt wird: „Die Liberalisierung des Postmarktes bedeutet daher nichts anderes als die gezielte Zerstörung einer wichtigen Einrichtung der öffentlichen Infrastruktur auf Kosten der Beschäftigten und der KonsumentInnen“, so Hobek.
Die Postdienste wurden bereits mit zwei Richtlinien weitgehend für private Interessenten geöffnet. Mit der dritten Richtlinie soll nun der bislang reservierte Bereich von Briefen unter 50 Gramm geöffnet werden. Zahlreiche EU-Länder und deren Postunternehmen bzw. auch die Gewerkschaften fürchten zu Recht, dass mit einer völligen Freigabe künftig auch die als wesentlicher Teil der Infrastrukturleistung verstandenen Universaldienste nicht mehr aufrecht erhalten werden können.
Bereits die bisherige Liberalisierung hat gravierende Verschlechterungen gebracht, wie das Beispiel der österreichischen Post AG beweist: So wurden die Tarife erhöht, seit 2000 wurden mehr als 950 Postämter geschlossen, tausende Arbeitsplätze vernichtet, der Druck auf das verbliebene Personal enorm erhöht, die Leistungen verschlechtert wie etwa wachsende Menschenschlangen bei den Postämtern beweisen. Als letzter „Streich“ wurden bei Nacht und Nebel 2.800 der bislang 20.506 Postkästen abmontiert.
„Diese Entwicklung steht zwar in einem direkten Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Post AG durch den Börsegang im Frühjahr 2006, geht letztlich aber bereits auf die Ausgliederung der Post aus dem Bundesbudget und der Akzeptanz der EU-Liberalisierungsrichtlinien durch die Parlamentsparteien zurück“, so Hobek. Und im Zusammenhang mit der Kritik der Arbeiterkammer an den negativen Auswirkungen einer weiteren Liberalisierung erinnert er daran, dass diese Maßnahmen immer auch von ÖGB, AK und SPÖ mitgetragen wurden.
Der GLB hat sich immer grundsätzlich gegen die Privatisierung der Post ausgesprochen, so etwa 2005 mit der Petition „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“ an den Nationalrat. Darin wurde unmissverständlich festgestellt: „Die Post ist eine elementare Einrichtung einer funktionierenden Infrastruktur und darf daher nicht privatisiert werden, egal ob durch einen Verkauf oder einen Börsengang. Die Post muss im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben. Ein verfassungsmäßiger Schutz des öffentlichen Eigentums ist notwendig“. Auch für die Zukunft gilt, dass nur eine Post im öffentlichen Eigentum eine effiziente öffentliche Versorgung auf diesem Sektor sicherstellen kann.
Wie sogar SPÖ-Wirtschaftssprecher Hannes Bauer feststellen muss, ist die kritische Haltung zur Postmarktliberalisierung in Österreich nicht zuletzt durch die Schließung hunderter Postämter in den letzten Jahren gewachsen und ist in der vorliegenden EU-Richtlinie die Arbeitsbedingungen kein Thema sind, was im wachsenden Wettbewerb für Lohndumping durch neue private Anbieter, aber auch in bisher staatlichen Postunternehmen genützt wird: „Die Liberalisierung des Postmarktes bedeutet daher nichts anderes als die gezielte Zerstörung einer wichtigen Einrichtung der öffentlichen Infrastruktur auf Kosten der Beschäftigten und der KonsumentInnen“, so Hobek.
Die Postdienste wurden bereits mit zwei Richtlinien weitgehend für private Interessenten geöffnet. Mit der dritten Richtlinie soll nun der bislang reservierte Bereich von Briefen unter 50 Gramm geöffnet werden. Zahlreiche EU-Länder und deren Postunternehmen bzw. auch die Gewerkschaften fürchten zu Recht, dass mit einer völligen Freigabe künftig auch die als wesentlicher Teil der Infrastrukturleistung verstandenen Universaldienste nicht mehr aufrecht erhalten werden können.
Bereits die bisherige Liberalisierung hat gravierende Verschlechterungen gebracht, wie das Beispiel der österreichischen Post AG beweist: So wurden die Tarife erhöht, seit 2000 wurden mehr als 950 Postämter geschlossen, tausende Arbeitsplätze vernichtet, der Druck auf das verbliebene Personal enorm erhöht, die Leistungen verschlechtert wie etwa wachsende Menschenschlangen bei den Postämtern beweisen. Als letzter „Streich“ wurden bei Nacht und Nebel 2.800 der bislang 20.506 Postkästen abmontiert.
„Diese Entwicklung steht zwar in einem direkten Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Post AG durch den Börsegang im Frühjahr 2006, geht letztlich aber bereits auf die Ausgliederung der Post aus dem Bundesbudget und der Akzeptanz der EU-Liberalisierungsrichtlinien durch die Parlamentsparteien zurück“, so Hobek. Und im Zusammenhang mit der Kritik der Arbeiterkammer an den negativen Auswirkungen einer weiteren Liberalisierung erinnert er daran, dass diese Maßnahmen immer auch von ÖGB, AK und SPÖ mitgetragen wurden.
Der GLB hat sich immer grundsätzlich gegen die Privatisierung der Post ausgesprochen, so etwa 2005 mit der Petition „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“ an den Nationalrat. Darin wurde unmissverständlich festgestellt: „Die Post ist eine elementare Einrichtung einer funktionierenden Infrastruktur und darf daher nicht privatisiert werden, egal ob durch einen Verkauf oder einen Börsengang. Die Post muss im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben. Ein verfassungsmäßiger Schutz des öffentlichen Eigentums ist notwendig“. Auch für die Zukunft gilt, dass nur eine Post im öffentlichen Eigentum eine effiziente öffentliche Versorgung auf diesem Sektor sicherstellen kann.