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Ein gerechtes Steuersystem braucht eine Erbschaftssteuer

  • Montag, 18. Juni 2007 @ 12:31
Meinung Österreich ist bei den Einnahmen an vermögensbezogenen Steuern international schon länger unter den Schlusslichtern. Die Vermögensteuer und die Börsenumsatzsteuer wurden abgeschafft. Geldvermögen, deren Erträge mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer endbesteuert werden, sind von der Erbschaftssteuer ausgenommen. Obendrein können die Superreichen ihr Vermögen steuerschonend in Privatstiftungen – inzwischen gibt es etwa 3.000 davon – einbringen, wodurch – trotz enormer privater Vermögen in Österreich – die Erbschaftssteuer geringe Steuereinnahmen brachte. Nun soll die Erbschaftssteuer auch noch gänzlich fallen: Der Verfassungsgerichtshof hat sie aufgehoben, weil ihre Bemessungsbasis bei Grundstücken, die Einheitswerte seit 1973 nicht mehr reformiert wurden und sie daher im Vergleich mit anderen Vermögen total unrealistisch bewertet sind. Wird die Erbschaftssteuer bis 31. Juli 2008 nicht reformiert - die ÖVP verweigert dies -, dann läuft sie ersatzlos aus. Hinsichtlich der Schenkungssteuer läuft ein ähnlich gelagertes Verfahren beim Verfassungsgerichtshof.

Die Erbschaftssteuer ist bei der Bevölkerung unbeliebt, weil sie sich ungerecht belastet fühlt. Tatsächlich sind bei Vererbungen von kleinen Vermögen – wie ein Einfamilienhaus – die Gebühren, die an Notar und Gericht zu zahlen sind, höher als die Steuer.

Das Gefühl der Bevölkerung wurde von den GegnerInnen der Steuer für eine absolute Verdrehung der Tatsachen benutzt. Die Erbschaftssteuer würde von der Masse der Bevölkerung bezahlt und ihre Abschaffung begünstige den Mittelstand. Tatsächlich war es so, dass in drei Viertel der Fälle keine oder eine Steuer von weniger als 1.000 Euro vom Finanzamt vorgeschrieben wurde. Durch die Abschaffung ersparen sich jährlich jeder/jede der etwa 30 superreichen ErbInnen mehr als eine Million Euro an Steuer. Trotz aller Lücken musste auch bisher diese Steuer vor allem von den wirklich Reichen bezahlt werden.

In Österreich ist die Schieflage zwischen der Steuerbelastung von Arbeit und jener von Kapital enorm. Es ist anzunehmen, dass durch die von der Regierung angekündigte Steuerreform 2010 die Belastung der Löhne und Gehälter nicht gravierend sinken wird. Der Erwerb von enormen Vermögen ohne den Einsatz von Arbeitskraft wird zukünftig vollkommen steuerfrei sein.

Als weiteres Argument gegen die Steuer wird angeführt, dass ja das Einkommen, aus dem das Vermögen angeschafft wurde, bereits versteuert wäre und somit eine Doppelbesteuerung vorliege. Abgesehen davon, dass Einkommen nicht immer versteuert werden oder wie Kapitaleinkommen steuerlich begünstigt sind, liegt bei den ErbInnen keine Doppelbesteuerung vor, obwohl sich ihre Leistungsfähigkeit durch die Erbschaft enorm steigert.

Jeder Erwerb von Vermögensgegenständen wird besteuert, vor allem mit der Mehrwertsteuer. Auch diese und andere Steuern auf den Verbrauch sind aus dem versteuerten Einkommen zu zahlen. Sollte deswegen auch die Mehrwertsteuer abgeschafft werden?

Dann gibt es auch noch die unbewiesene Behauptung, die Administrationskosten der Erbschaftssteuer seien höher als die Einnahmen. Abgesehen davon, dass die Steuereinnahmen entsprechend den hohen Vermögen in Österreich (etwa das Vierfache der jährlichen Wirtschaftsleistung BIP) um einiges höher sein müssten, ließe sich aus den derzeitigen 140 Mio. Euro einiges finanzieren: Zum Beispiel das kostenlose Vorschuljahr oder etwa 25.000 Kinderbetreuungsplätze, die so dringend gebraucht würden.

Fällt auch die Schenkungssteuer, dann bricht überhaupt ein Damm und die Steuerausfälle wären ein Mehrfaches: Grundstückskäufe könnten als Schenkung deklariert werden und damit die Grunderwerbsteuer erspart werden. Den größten Nutzen könnten allerdings Selbständige durch entsprechende Gestaltungen lukrieren. Gehört ein Betrieb nicht mehr einer einzelnen Person, weil er steuerfrei auf eine Reihe von Familienangehörigen verschenkt werden kann, dann muss auch der dem Finanzamt angegebene Gewinn nicht mehr von einer Person versteuert werden. Er verteilt sich anteilsmäßig auf mehrere Personen und somit kann der Steuerprogression in der Einkommensteuer ein Schnippchen geschlagen werden. Das wäre bei den Selbständigen de facto die Einführung eines „Familiensplittings“.

Wenn bei der nächsten Steuerreform mit einer notwendigen und spürbaren Entlastung des Faktors Arbeit ernst gemacht werden sollte, dann kann auf Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern nicht verzichtet werden. Eine sozial reformierte Erbschaftssteuer, die große Vermögensvererbungen wirksam erfasst und bescheidenes, im Laufe eines Arbeitslebens angeschafftes Vermögen schont, sollte dazu einen relevanten Beitrag liefern.

Franz Gall ist Referent der wirtschaftspolitischen Abteilung der AK-Oberösterreich