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Transparenz bei vielen Unternehmen nicht gefragt

  • Mittwoch, 6. Juni 2007 @ 09:59
News Nach dem Motto „Das Gesetz bin ich“ handeln offensichtlich allzu viele Vorstände von Kapitalgesellschaften wenn es um die Hinterlegungspflicht von Bilanzen beim Handelsgericht und damit um ein Minimum an Transparenz geht. Elf Jahre nach Einführung dieser Hinterlegungspflicht im Jahre 1996 kommt gut ein Viertel der dazu verpflichteten Unternehmen dem Gesetz nicht oder erst mit jahrelanger Verspätung nach. Die bei Unterlassung angedrohte Strafe von bis zu 3.600 Euro wird typisch österreichisch entweder überhaupt nicht exekutiert oder einfach mit links weggesteckt. Während in Vorarlberg und Tirol nur weniger als zehn Prozent ihre Bilanz nicht veröffentlichen, beträgt dieser Anteil in Wien 36 und in Kärnten sogar 45 Prozent. Laut Kreditschutzverband (KSV) ist auch die Zahlungsmoral in diesen beiden Ländern am schlechtesten. Laut KSV haben von den 1.247 hinterlegungspflichtigen Unternehmen die 2006 insolvent wurden 76 Prozent ihre Bilanz nicht veröffentlicht.

„Politik und Medien überschlagen sich mit Forderungen nach mehr Demokratie in anderen Ländern geradezu, aber die Wirtschaft bleibt weiterhin eine demokratiepolitische Wüste, in der Transparenz und Mitsprache nicht gefragt sind“, kritisiert Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Das wird laut Expertenaussagen etwa auch daran deutlich, dass in Österreich den AktionärInnen die bei der Hauptversammlung gesetzlich zustehende Information der Vorstände in elementaren Fragen vielfach kaltschnäuzig verweigert wird.

Das betrifft etwa Themen wie Abfindungszahlungen von Vorstandsmitglieder, Abstimmungsverhalten und Aufsichtsratsmandate der Vorstände in anderen Gesellschaften, Aufgliederung der Jahresabschlüsse, Spenden, Sponsoring und Parteienfinanzierung, oft aber auch ganz simple Kennzahlen des eigenen Unternehmens.

Der GLB tritt in diesem Zusammenhang für eine durchgehende Demokratisierung auch in der Wirtschaft ein, etwa durch eine starke Ausweitung der Mitspracherechte für BetriebsrätInnen, Nominierung von mehr AufsichtsrätInnen durch die ArbeitnehmerInnen bzw. demokratisch legitimiert durch die Bevölkerung sowie eine Offenlegungspflicht für Strategiepapiere, Unternehmensplanung und interner Studien der Konzerne.