Willkommen bei GLB - Gewerkschaftlicher Linksblock (Alte Website - Archiv seit Mai 2023) 

AK-Wien: FSG auf Regierungskurs – GLB gegen längere Öffnungszeiten

  • Mittwoch, 30. Mai 2007 @ 11:59
Wien
Gegen die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten, von denen ausschließlich große Handelsketten profitieren, haben sich praktisch alle Fraktionen in der 146. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer am 30. Mai 2007 , darunter auch der ÖAAB, ausgesprochen und einen entsprechenden Antrag des GLB unterstützt. Die FSG konnte sich jedoch nicht zur Zustimmung durchringen. Kein Wunder, kam es schließlich erst vor kurzem zu einer entsprechenden Einigung der „Sozialpartner“, die vom stv. Geschäftsführer der GPA, Karl Proyer, auch noch als Erfolg verkauft wurde. AK-Präsident Tumpel forderte in seiner Rede vor der Vollversammlung, dass die Übergangsfristen für den heimischen Arbeitsmarkt nicht vorzeitig aufgehoben werden dürfen – im Gegenteil: angenommen wurde ein Antrag der FSG, diese von 2009 bis 2011 um zwei weitere Jahre zu verlängern. Dadurch wird nach Ansicht des GLB kein Problem gelöst, KollegInnen aus den benachbarten neuen EU-Ländern nur in die Scheinselbständigkeit bzw. Illegalität gedrängt. Für das Lohngefälle sind auch jene österreichischen Konzerne mit verantwortlich, die in diesen Ländern tätig sind.

Der GLB, bei der Vollversammlung durch Oliver Jonischkeit anstelle der verhinderten AK-Rätin Beatrix Todter vertreten, setzt sich nach wie vor für eine Aufhebung der Übergangsfristen ein, weil diese kein Problem lösen. Dann wären allerdings Arbeiterkammer und Gewerkschaften gefordert, die Einhaltung des Arbeitsrechts und der Kollektivverträge zu überprüfen. Leider konnte sich die FSG nicht durchringen, die neuerliche Erhöhung der Tarife bei den Wiener Linien generell abzulehnen – wenigstens wird in einem Antrag gefordert, über einen Begünstigtenausweis einkommensschwachen Personen die ermäßigte Benützung zu ermöglichen. Auf die Realisierung dürfen wir gespannt sein...

Die GLB-Anträge im Wortlaut:

Antrag 1: Lehrlingsausbildung

Die 146. Vollversammlung der AK Wien fordert, dass Betriebe, die zwar FacharbeiterInnen benötigen aber keine Lehrlinge ausbilden wollen, eine Berufsausbildungsabgabe gemessen an ihrer Wertschöpfung zahlen müssen.

Begründung: Die Wirtschaft verlangt nach gut ausgebildeten FacharbeiterInnen. Viele Unternehmen sind aber nicht bereit, Lehrlinge auszubilden. Eine Berufsausbildungsabgabe soll wenigstens zur Finanzierung von Maßnahmen der betrieblichen oder überbetrieblichen Berufsausbildung, wie etwa Lehrwerkstätten, beitragen.

Antrag 2: Erbschaftssteuer reformieren statt abschaffen

Die 146. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer lehnt die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ab und tritt stattdessen für eine Reform derselben ein. Dabei ist darauf zu achten, dass kleinere Vermögen (etwa bis 200.000 Euro) gegenüber dem jetzt noch gültigen Modell entlastet werden. Durch eine progressive Gestaltung des Tarifs soll auch zu mehr Steuergerechtigkeit beigetragen werden.

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschaftssteuer als nicht verfassungskonform aufgehoben. Insbesondere von Seiten der Wirtschaft wird nun versucht, diesen VfGH-Spruch dahingehend zu interpretieren, dass die Erbschaftssteuer grundsätzlich verfassungswidrig sei. Dies ist jedoch nicht der Fall, im Gegenteil: der VfGH sieht keine Bedenken gegen eine Erbschaftssteuer an sich, sondern lediglich gegen die derzeit gültige Praxis. Dessen ungeachtet wollen die Regierungsparteien diese Steuer abschaffen.

Keinesfalls ist, wie etwa der Industrielle Hannes Androsch meint, die mit 180 Millionen Euro veranschlagte Steuer eine „Bagatellsteuer“. Nach der Abschaffung der Kapitalverkehrssteuer und der Vermögenssteuer, Senkung des Spitzensteuersatzes, Schaffung steuerschonender Privatstiftungen, Senkung der Körperschaftssteuer und Einführung der Gruppenbesteuerung für Kapitalgesellschaften in den letzten 15 Jahren ist die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ein weiterer Schritt zur Entlastung von Kapital und Vermögen. Schon jetzt ist Österreich bei den Vermögenssteuern Schlusslicht der EU-Länder. Gleichzeitig wird der Anteil der von den Unselbständigen aufzubringenden Steuern (Lohnsteuer, Mehrwertsteuer…) immer größer.

Antrag 3: Keine Verlängerung der Arbeitszeit

Die 146. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer lehnt die Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit von acht auf zehn Stunden und der Maximalarbeitszeit auf zwölf Stunden sowie der Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden ab und tritt stattdessen für eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ohne weitere Flexibilisierung ein. Durch die enorme Produktivität und die enormen Profite der Unternehmen könnte die Wochenarbeitszeit bereits bei gleichem Lohn deutlich verkürzt werden, dies wäre auch ein wirksamer Impuls für mehr Beschäftigung und Senkung der Arbeitslosigkeit und würde damit der enormen Prekarisierung entgegenwirken.

Begründung: Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, die tägliche Normalarbeitszeit von acht auf zehn Stunden und die Höchstarbeitszeit etwa bei Schichtarbeit auf zwölf Stunden und die Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden auszuweiten. Diese Maßnahme nützt erklärtermaßen den Unternehmen durch den Wegfall von Überstundenzuschlägen, die Kapitalvertretungen WKÖ und Industriellenvereinigung sehen diese Maßnahme daher auch nur als ersten Schritt um auch den Durchrechnungszeitraum für Zeitausgleich auf ein oder gar zwei Jahre auszudehnen.

Auch wenn gleichzeitig ein Zuschlag für Mehrstunden bei Teilzeitarbeit vereinbart wurde, ist diese Arbeitszeitverlängerung ein Schritt in die falsche Richtung. Schon jetzt ist Österreich mit 44,1 Stunden realer Wochenarbeitszeit ein Spitzenreiter im EU-Vergleich. Statt einer längst notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit erfolgte eine Verlängerung durch Akzeptanz der von der Unternehmerseite mit dem fragwürdigen Standortargument vehement verlangten Flexibilisierung.

Antrag 4: E-Wirtschaft in öffentlichem Eigentum

Die 146. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer lehnt die Privatisierung der E-Wirtschaft und die Aufhebung der Bestimmungen des 2. Verstaatlichungsgesetzes ab und tritt statt dessen für die Übernahme der bereits privatisierten Anteile von Verbund und Landesenergiegesellschaften durch die öffentliche Hand und Bildung eines einheitlichen starken österreichischen Energiekonzerns und den verfassungsmäßigen Schutz desselben im öffentlichen Eigentum ein.

Begründung: Im März 1947 beschloss der Nationalrat das 2. Verstaatlichungsgesetz, das eine öffentliche Mehrheit in der E-Wirtschaft vorschreibt. In den letzten Jahren wurden allerdings der Verbund sowie die Landesenergiegesellschaften in Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten teilprivatisiert.

Immer wieder gibt es Vorstöße für eine noch weitergehende Privatisierung der E-Wirtschaft, so im Zusammenhang mit der gescheiterten Fusion von OMV und Verbund. Vor kurzem forderte SPÖ-Energiesprecher Eder eine über 49 Prozent hinausgehende Privatisierung des Verbunds und die oö Energie AG steht vor einem Börsegang. Die Aufhebung der Verpflichtung einer öffentlichen Mehrheit könnte durch die Zweidrittelmehrheit der Koalition von SPÖ und ÖVP im Parlament jederzeit erfolgen.

Die E-Wirtschaft ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Grundversorgung. Erfahrungen mit der Privatisierung der E-Wirtschaft in verschiedenen Ländern haben deutlich gezeigt, dass dabei die Profite für die privaten Eigentümer vorrangig sind, die Versorgungssicherheit aber zunehmend gefährdet wird und auch der Druck auf die Beschäftigten und deren Löhne, Sozialleistungen und Arbeitsplätze wesentlich zunimmt.

Antrag 5: Kein Börsegang der ÖBB

Die 146. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer spricht sich entschieden gegen eine Privatisierung der ÖBB oder von Teilbereichen derselben aus und tritt dafür ein, dass die ÖBB als wichtiger Teil der Grundversorgung auch künftig voll im öffentlichen Eigentum verbleibt.

Begründung: Noch in der vorigen Regierungsperiode wurde vom damaligen Infrastruktur-Staatssekretär Helmut Kukacka ein Börsegang der ÖBB angekündigt, indem 2009 eine erste Tranche von 49 Prozent des ÖBB-Güterverkehrs Rail Cargo über die Börse privatisiert wird und ein bis zwei Jahre später dann die Privatisierung des ÖBB-Personenverkehrs in ähnlicher Höhe erfolgen soll. Auch wenn eine solche Maßnahme im Koalitionsabkommen der neuen Regierung nicht explizit angeführt ist, wird die Orientierung darauf weiterhin verfolgt. So verlangt das Koalitionsabkommen explizit „Die finanziellen Zielsetzungen der ÖBB-Reform 2003 sind vom Management der ÖBB umzusetzen“. ÖBB-Chef Huber bereitet erklärtermaßen die ÖBB für einen Börsegang vor.

Erleichtert wird diese Vorgangsweise durch die nach Zerschlagung einer einheitlichen Bahn geschaffene Holding-Struktur, indem die für private Interessenten lukrativen Sektoren von den defizitären getrennt und eine Querfinanzierung abgeschafft wurden. Bereits in den Jahren seit 1993 wurden knapp 20.000 Arbeitsplätze bei den ÖBB vernichtet. Mit dem Börsegang ist mit einem weiteren Personalabbau zu rechnen.

Antrag 6: Gebührenbefreiung für Menschen mit geringem Einkommen

Die 146. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert den Bundesgesetzgeber auf, eine Ungleichbehandlung zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen eine Gebührenbefreiung bei Telefon, Rundfunk, Fernsehen erhalten.

Begründung: Die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Befreiung von Telefon, Rundfunk und Fernsehen sind sehr genau geregelt. Anspruchsberechtigt sind BezieherInnen von Pflegegeld, von Leistungen die nach pensionsrechtlichen Bestimmungen, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Arbeitsmarktförderungsgesetz, von Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz, Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege, Zivil- und Präsenzdiener, gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen, sowie Menschen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und eine äußerst geringe Entlohnung erfahren, haben keinerlei Anspruch auf eine Gebührenbefreiung für Telefon, Rundfunk und Fernsehen. Bis 2003 war es möglich, dass Menschen mit einem geringen Einkommen um diese Gebührenbefreiung ansuchen konnten und aufgrund ihrer sozialen Situation einen positiven Bescheid erhielten. Es ist unverständlich, dass seit dem Jahr 2003 die Gebührenbefreiung explizit nur mehr an den Bezug von Beihilfen gekoppelt wird.

Antrag 7: Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes

Die 146. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Bundesregierung auf, das Kinderbetreuungsgeld von derzeit 436 Euro pro Monat auf die Armutsgefährdungsschwelle von 900 Euro anzuheben.

Begründung: Das Kinderbetreuungsgeld entspricht mit derzeit 436 Euro monatlich nicht einmal dem Existenzminimum für eine Person und kann daher keine finanzielle Absicherung darstellen.

Antrag 8: Gegen Ausweitung der Ladenöffnungszeiten

Die 146. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer lehnt die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten auf 72 Stunden sowie alle Bestrebungen einer Sonntagsöffnung ab, weil dies weder im Interesse der KonsumentInnen liegt und für die Beschäftigten im Handel zusätzliche Belastungen bedeutet.

Begründung: Im Koalitionsabkommen der Regierungsparteien ist die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten von derzeit 66 auf 72 Stunden vorgesehen. Vertreter der Handelskonzerne fordern unterstützt vom SPÖ-Abgeordneten Alexander Zach sogar eine Ausweitung auf 96 Wochenstunden, wobei auch immer wieder im Zusammenhang mit dem Tourismus eine allgemeine Sonntagsöffnung verlangt wird.

Eine weitere Ausdehnung der Öffnungszeiten verstärkt die Umverteilung zu den großen Handelskonzernen und –ketten auf Kosten der kleinen, meist als Familienbetriebe geführten Handelsgeschäfte. Sie bedeutet hingegen keine Ausweitung der Umsätze, weil die KonsumentInnen ihr Einkommen aus Löhnen, Gehälter oder Pensionen nur einmal ausgeben können. Zu bedenken ist dabei auch, dass die Einkommen seit Jahren stagnieren bzw. durch massive Belastungen durch Tarif- und Gebührenerhöhungen, Wohnkosten sowie durch Streichung von Sozialleistungen geschmälert wurden.

Mit einer Ausweitung der Öffnungszeiten verstärkt sich der Druck auf die Beschäftigten im Handel, die bereits jetzt überwiegend atypisch in Teilzeit oder auf Abruf beschäftigt sind. Eine weitere Ausdehnung der Öffnungszeiten bedeutet zudem für die betroffenen Familien noch weniger Möglichkeit einer gemeinsamen Wochenendfreizeit. Gleichzeitig zielt die Ausdehnung der Öffnungszeiten auch dazu, die Menschen an ein Einkaufen rund um die Uhr und damit in der Folge auch an ein Arbeiten rund um die Uhr zu gewöhnen.