Willkommen bei GLB - Gewerkschaftlicher Linksblock (Alte Website - Archiv seit Mai 2023) 

Gesetzliche Maßnahmen gegen Sozialbetrug immer dringlicher

  • Mittwoch, 9. Mai 2007 @ 12:26
News Laut einer Umfragebeantwortung von Sozialminister Erwin Buchinger haben die Rückstände von Beiträgen zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung der Unternehmer bei den Krankenkassen im Jahre 2006 mit 934 Millionen Euro einen neuen Rekordwert erreicht. Im Jahre 2002 betrugen diese Rückstände noch „nur“ 845 Millionen Euro. Die Hälfte dieser Außenstände sind Beiträge von DienstnehmerInnen, welche von den Unternehmen im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung abgezogen, aber nicht an die Krankenkassen abgeführt wurden. „Wären die für 2006 als uneinbringlich eingestuften 134 Millionen Euro eingebracht worden, hätten die Krankenkassen nicht ein Defizit von 56, sondern einen Überschuss von 78 Millionen Euro verzeichnet“, meint Karin Antlanger, Bundesvorsitzendes der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Die Summe der als uneinbringlich geltenden Außenstände sind zwar 2006 etwas gesunken, sind aber immer noch fast dreimal so hoch wie 1998 mit 55 Millionen Euro.

Während die Versicherten immer stärker mit Eigenleistungen und Selbstbehalten belastet werden, schaut die Regierung dem kriminellen Treiben allzu vieler Unternehmen jahrelang tatenlos zu und ermuntert sie durch diese Untätigkeit geradezu, Sozialversicherungsbeiträge nicht abzuführen. Der Löwenanteil der ausstehenden Beiträge wird als billiges Darlehen offensichtlich jahrelang gestundet oder wegen Nichteinbringlichkeit als indirekte Subvention gewährt.

Aus der Sicht der Lohnabhängigen – denen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sofort im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung abgezogen werden – ist eine solche Stundung und Bagatellisierung krimineller Praktiken durch Nichtabführung gesetzlicher Beiträge völlig uneinsichtig. Der GLB fordert daher entsprechende Befugnisse, um eine raschen Einhebung der Beiträge zu erwirken. Unternehmen die notorisch Sozialversicherungsbeiträge – insbesondere nur treuhändisch zu verwaltende Beiträge der DienstnehmerInnen – nicht abführen muss die Konzession oder Gewerbeberechtigung entzogen werden.