EU-Grünbuch soll Arbeitskräfte noch gefügiger machen
- Sonntag, 6. Mai 2007 @ 08:18
Beitrag von Karin Antlanger, GLB-Bundesvorsitzende, bei der Konferenz des Netzwerkes der GewerkschafterInnen in der Europäischen Linken am 5./6. Mai 2007 in Athen
Im Gegensatz zur Währungs- und Budgetpolitik gelten in der Europäischen Union die Beschäftigungs- und Sozialpolitik als nationale Angelegenheit. Das ist insofern kontraproduktiv, als den Mitgliedsländern durch die restriktiven Maastricht-Auflagen für eine nachhaltige Budgetpolitik und den Euro-Stabilitätspakt genau jener Spielraum verwehrt wird, denn sie für eine offensive Beschäftigungs- und Sozialpolitik eigentlich bräuchten. Der vorliegende Entwurf für ein EU-Grünbuch zum Arbeitsrecht kann daher entgegen propagandistischen Behauptungen gar nicht auf mehr Beschäftigung zielen. Wäre das vorgesehen, müssten einige elementare Grundlagen des neoliberalen Projekts EU in Frage gestellt werden. Das Grünbuch zielt vielmehr darauf, die Arbeitskräfte gefügig zu machen und EU-weit zu normen, nicht zufällig wird ja auch wörtlich die „bessere Anpassungsfähigkeit“ verlangt. Die Frage ist anpassungsfähig wofür? Da Lebensqualität dabei wohl nicht gemeint ist, geht es im Klartext für sichere und höhere Profite. Nicht zufällig findet sich auch im Grünbuch durchgängig das neoliberale Zauberwort für die Erhöhung der Mobilität.
Im Zusammenhang mit dem Grünbuch ist auch eine Klarstellung darüber erforderlich, was die gerade von den Gewerkschaften vielzitierte und teilweise glorifizierte Lissabon-Strategie eigentlich wirklich bedeutet: Offiziell ist von mehr Wachstum und Beschäftigung die Rede und davon, dass die EU bis 2010 größter und dynamischster Wirtschaftsraum der Welt werden wollte. Auch wenn dieses Ziel schon aufgegeben wurde, bleibt der Anspruch sich faktisch in Konkurrenz zu den USA als Supermacht zu formieren. Damit verbunden ist die Militarisierung und globale Interventionsfähigkeit der EU, wie sie ja auch in der vorläufig gescheiterten, aber desto trotz unverdrossen weiterverfolgten Umsetzung der EU-Verfassung vorgesehen ist.
Das Nichterreichen der Lissabon-Ziele ist nicht mangelnden Strukturreformen oder zu geringer Flexibilisierung der Arbeit geschuldet, die Ursachen dafür sind vielmehr gerade die restriktive Budgetpolitik und das Fehlen öffentlicher Investitionen sowie die Schwäche der Binnennachfrage durch Zurückbleiben der Löhne und Gehälter. Der Anspruch des Grünbuches, „eine Steigerung der Reaktionsfähigkeit der europäischen Arbeitsmärkte ist ein ausschlaggebendes Element zur Anregung der Wirtschaftstätigkeit und Steigerung der Produktivität“ geht also an den Kernproblemen gründlich vorbei. Die Absicht, „größere Flexibilität mit größtmöglicher Sicherheit“ zu verbinden, gilt in der Praxis wohl nur dem ersteren.
Erklärtes Ziel des Grünbuches ist es die Abweichung vom Standardarbeitsmodell zu legitimieren. Der seit Jahren stattfindende Prekarisierung und der damit aktuell verbundenen Flucht aus dem Arbeitsrecht statt nicht entgegengewirkt, sondern diese vielmehr auch legistisch EU-weit verankert werden. Im Gegensatz zum Anspruch, ein abdriften in eine Grauzone zu verhindern, wird faktisch eben diese Grauzone in Form der Prekarisierung legalisiert.
Im Grünbuch findet sich auch der mittlerweile zur Drohung verkommene Anspruch nach einem lebenslangen Lernen. Ist dieses nicht selbstbestimmt und im Interesse einer Entwicklung der Persönlichkeit der Betroffenen, etwa verbunden mit ausreichender bezahlter Bildungsfreistellung verbleibt letztlich nur eine kapitalkompatible Weiterbildung und ein ständiges Druckmittel in Hinblick auf die zunehmend eingeforderte Eigenverantwortung von Menschen, die ihre Erwerbsarbeit zu verlieren drohen oder schon verloren haben.
Das neue Zauberwort heißt Flexicurity, also die Verbindung von möglichst hoher Flexibilität mit sozialer Sicherheit, konkret etwa in der Form, dass zwar ein hohes Arbeitslosengeld bezahlt wird, aber damit verbunden der Druck auch fragwürdige Arbeiten anzunehmen. Im Klartext geht es um die Forcierung flexibler Arbeitsformen. Verlangt wird mehr Flexibilität der Arbeitskräfte im Sinne der Anpassung an das Profitinteresse, nicht umgekehrt der Wirtschaft an Bedürfnisse der Beschäftigten oder einer allgemeinen Lebensqualität.
Wenn im Grünbuch auch von einer „Überprüfung der Steuerlast zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich“ die Rede ist, dann verbirgt sich dahinter faktisch nichts anderes als die Subventionierung schlechtbezahlter Jobs aus Steuergeldern. Gefordert wird dazu auch der Abbau von Schutzbestimmungen, die als wettbewerbshemmend interpretiert werden.
EU-weit gelten heute bereits 40 Prozent der Arbeitsverhältnisse als atypisch (Teilzeit, geringfügig, Leiharbeit, Freie Dienstnehmer, Werkvertrag, Heimarbeit, Telearbeit, Arbeit auf Abruf, befristete Dienstverhältnisse…), überwiegend betroffen davon sind Frauen. Gleichzeitig sind zehn Prozent der EU-weit Beschäftigten Unternehmer ohne Beschäftigte, also schlicht Scheinunternehmer, die durchwegs als Subunternehmer für große Unternehmen oder Konzerne tätig sind. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Abwälzung des Unternehmerrisikos auf Subunternehmer.
Nicht-Standardarbeitsverträge werden im Grünbuch als Chance für Unternehmen angesehen, global wettbewerbsfähig zu bleiben. Dem halten wir die Notwendigkeit des vollen sozialrechtlichen Schutzes für alle Arbeitsverhältnisse entgegen, das umfasst auch Mindestentgelte, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Anspruch auf Urlaub sowie Anspruch bei Arbeitslosigkeit. Für die Unternehmer muss es unattraktiver und weniger rentabel werden, das Arbeitsrecht gezielt zu umgehen.
Die Flexibilisierung erfolgt nach allen bisherigen Erfahrungen in der Regel zum Nachteil der Beschäftigten, vor allem durch verlorene und nicht bezahlte Zeit, Unsicherheit und Auswirkungen auf Lebensqualität. Nur sehr selten gehen Flexibilität und Beschäftigungssicherheit hingegen Hand in Hand. Mit Beschäftigungsunsicherheit wiederum geht sehr häufig auch ein schwankendes Einkommen einher, das den Betroffenen zunehmend die Lebensplanung erschwert und mitunter sogar deren wirtschaftliche Existenz bedroht.
Wir sind auch der Meinung, dass Scheinselbständigkeit oder längere Leiharbeit am selben Arbeitsplatz in ein Normalarbeitsverhältnis umzuwandeln ist. Notwendig sind gesetzliche Mindestlöhne, existenzsichernde Arbeitslosengelder und Sozialhilfen (wobei auch eine Debatte über ein bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen zu führen wäre), einheitlicher Kündigungsschutz für alle Arbeitsverhältnisse und Arbeitszeitverkürzung statt ständiger Ausdehnung der Arbeitszeiten. Statt Schwarzarbeiter gilt es Schwarzunternehmer zu bekämpfen.
Notwendig ist eine bessere Durchsetzbarkeit arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche und Mitwirkungsrechte von Betriebsratskörperschaften für alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen. Aber auch eine Erweiterung des ArbeitnehmerInnenbegriffs, der vermehrt auf die wirtschaftliche Abhängigkeit als bloß auf die derzeit ausschlaggebende persönliche Abhängigkeit abzielt. Unselbständige sind vorrangig an einer möglichst guten Bezahlung der geleisteten Arbeit interessiert, daher ist es in ihrem ureigensten Interesse, alles was dieses Verhältnis Lohnarbeit-Kapital verschleiert (Scheinselbständigkeit, Mitarbeiterbeteiligung…) abzubauen und möglichst klare Verhältnisse herzustellen.
Im Unterschied zur Kritik von Gewerkschaften wie etwa der GPA in Österreich geht unsere Kritik am Grünbuch über den engen Aspekt des Arbeitsrechts hinaus und schließt bewusst das politische Umfeld, vor allem die Grundlagen der EU wie die vier Grundfreiheiten, die Maastricht-Auflagen und den Euro-Stabilitätspakt mit ein. Denn bei einer verkürzten Kritik bleiben letztlich unweigerlich die Interessen der Unselbständigen auf der Strecke. Denn anders als die Betreiber des Grünbuches halten wir nicht möglichst EU-genormte und dem Kapital gefügige Arbeitskräfte für notwendig, sondern konträr dazu Werte wie eine sinnvolle Produktion, soziale Sicherheit und Lebensqualität.
Im Gegensatz zur Währungs- und Budgetpolitik gelten in der Europäischen Union die Beschäftigungs- und Sozialpolitik als nationale Angelegenheit. Das ist insofern kontraproduktiv, als den Mitgliedsländern durch die restriktiven Maastricht-Auflagen für eine nachhaltige Budgetpolitik und den Euro-Stabilitätspakt genau jener Spielraum verwehrt wird, denn sie für eine offensive Beschäftigungs- und Sozialpolitik eigentlich bräuchten. Der vorliegende Entwurf für ein EU-Grünbuch zum Arbeitsrecht kann daher entgegen propagandistischen Behauptungen gar nicht auf mehr Beschäftigung zielen. Wäre das vorgesehen, müssten einige elementare Grundlagen des neoliberalen Projekts EU in Frage gestellt werden. Das Grünbuch zielt vielmehr darauf, die Arbeitskräfte gefügig zu machen und EU-weit zu normen, nicht zufällig wird ja auch wörtlich die „bessere Anpassungsfähigkeit“ verlangt. Die Frage ist anpassungsfähig wofür? Da Lebensqualität dabei wohl nicht gemeint ist, geht es im Klartext für sichere und höhere Profite. Nicht zufällig findet sich auch im Grünbuch durchgängig das neoliberale Zauberwort für die Erhöhung der Mobilität.
Im Zusammenhang mit dem Grünbuch ist auch eine Klarstellung darüber erforderlich, was die gerade von den Gewerkschaften vielzitierte und teilweise glorifizierte Lissabon-Strategie eigentlich wirklich bedeutet: Offiziell ist von mehr Wachstum und Beschäftigung die Rede und davon, dass die EU bis 2010 größter und dynamischster Wirtschaftsraum der Welt werden wollte. Auch wenn dieses Ziel schon aufgegeben wurde, bleibt der Anspruch sich faktisch in Konkurrenz zu den USA als Supermacht zu formieren. Damit verbunden ist die Militarisierung und globale Interventionsfähigkeit der EU, wie sie ja auch in der vorläufig gescheiterten, aber desto trotz unverdrossen weiterverfolgten Umsetzung der EU-Verfassung vorgesehen ist.
Das Nichterreichen der Lissabon-Ziele ist nicht mangelnden Strukturreformen oder zu geringer Flexibilisierung der Arbeit geschuldet, die Ursachen dafür sind vielmehr gerade die restriktive Budgetpolitik und das Fehlen öffentlicher Investitionen sowie die Schwäche der Binnennachfrage durch Zurückbleiben der Löhne und Gehälter. Der Anspruch des Grünbuches, „eine Steigerung der Reaktionsfähigkeit der europäischen Arbeitsmärkte ist ein ausschlaggebendes Element zur Anregung der Wirtschaftstätigkeit und Steigerung der Produktivität“ geht also an den Kernproblemen gründlich vorbei. Die Absicht, „größere Flexibilität mit größtmöglicher Sicherheit“ zu verbinden, gilt in der Praxis wohl nur dem ersteren.
Erklärtes Ziel des Grünbuches ist es die Abweichung vom Standardarbeitsmodell zu legitimieren. Der seit Jahren stattfindende Prekarisierung und der damit aktuell verbundenen Flucht aus dem Arbeitsrecht statt nicht entgegengewirkt, sondern diese vielmehr auch legistisch EU-weit verankert werden. Im Gegensatz zum Anspruch, ein abdriften in eine Grauzone zu verhindern, wird faktisch eben diese Grauzone in Form der Prekarisierung legalisiert.
Im Grünbuch findet sich auch der mittlerweile zur Drohung verkommene Anspruch nach einem lebenslangen Lernen. Ist dieses nicht selbstbestimmt und im Interesse einer Entwicklung der Persönlichkeit der Betroffenen, etwa verbunden mit ausreichender bezahlter Bildungsfreistellung verbleibt letztlich nur eine kapitalkompatible Weiterbildung und ein ständiges Druckmittel in Hinblick auf die zunehmend eingeforderte Eigenverantwortung von Menschen, die ihre Erwerbsarbeit zu verlieren drohen oder schon verloren haben.
Das neue Zauberwort heißt Flexicurity, also die Verbindung von möglichst hoher Flexibilität mit sozialer Sicherheit, konkret etwa in der Form, dass zwar ein hohes Arbeitslosengeld bezahlt wird, aber damit verbunden der Druck auch fragwürdige Arbeiten anzunehmen. Im Klartext geht es um die Forcierung flexibler Arbeitsformen. Verlangt wird mehr Flexibilität der Arbeitskräfte im Sinne der Anpassung an das Profitinteresse, nicht umgekehrt der Wirtschaft an Bedürfnisse der Beschäftigten oder einer allgemeinen Lebensqualität.
Wenn im Grünbuch auch von einer „Überprüfung der Steuerlast zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich“ die Rede ist, dann verbirgt sich dahinter faktisch nichts anderes als die Subventionierung schlechtbezahlter Jobs aus Steuergeldern. Gefordert wird dazu auch der Abbau von Schutzbestimmungen, die als wettbewerbshemmend interpretiert werden.
EU-weit gelten heute bereits 40 Prozent der Arbeitsverhältnisse als atypisch (Teilzeit, geringfügig, Leiharbeit, Freie Dienstnehmer, Werkvertrag, Heimarbeit, Telearbeit, Arbeit auf Abruf, befristete Dienstverhältnisse…), überwiegend betroffen davon sind Frauen. Gleichzeitig sind zehn Prozent der EU-weit Beschäftigten Unternehmer ohne Beschäftigte, also schlicht Scheinunternehmer, die durchwegs als Subunternehmer für große Unternehmen oder Konzerne tätig sind. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Abwälzung des Unternehmerrisikos auf Subunternehmer.
Nicht-Standardarbeitsverträge werden im Grünbuch als Chance für Unternehmen angesehen, global wettbewerbsfähig zu bleiben. Dem halten wir die Notwendigkeit des vollen sozialrechtlichen Schutzes für alle Arbeitsverhältnisse entgegen, das umfasst auch Mindestentgelte, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Anspruch auf Urlaub sowie Anspruch bei Arbeitslosigkeit. Für die Unternehmer muss es unattraktiver und weniger rentabel werden, das Arbeitsrecht gezielt zu umgehen.
Die Flexibilisierung erfolgt nach allen bisherigen Erfahrungen in der Regel zum Nachteil der Beschäftigten, vor allem durch verlorene und nicht bezahlte Zeit, Unsicherheit und Auswirkungen auf Lebensqualität. Nur sehr selten gehen Flexibilität und Beschäftigungssicherheit hingegen Hand in Hand. Mit Beschäftigungsunsicherheit wiederum geht sehr häufig auch ein schwankendes Einkommen einher, das den Betroffenen zunehmend die Lebensplanung erschwert und mitunter sogar deren wirtschaftliche Existenz bedroht.
Wir sind auch der Meinung, dass Scheinselbständigkeit oder längere Leiharbeit am selben Arbeitsplatz in ein Normalarbeitsverhältnis umzuwandeln ist. Notwendig sind gesetzliche Mindestlöhne, existenzsichernde Arbeitslosengelder und Sozialhilfen (wobei auch eine Debatte über ein bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen zu führen wäre), einheitlicher Kündigungsschutz für alle Arbeitsverhältnisse und Arbeitszeitverkürzung statt ständiger Ausdehnung der Arbeitszeiten. Statt Schwarzarbeiter gilt es Schwarzunternehmer zu bekämpfen.
Notwendig ist eine bessere Durchsetzbarkeit arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche und Mitwirkungsrechte von Betriebsratskörperschaften für alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen. Aber auch eine Erweiterung des ArbeitnehmerInnenbegriffs, der vermehrt auf die wirtschaftliche Abhängigkeit als bloß auf die derzeit ausschlaggebende persönliche Abhängigkeit abzielt. Unselbständige sind vorrangig an einer möglichst guten Bezahlung der geleisteten Arbeit interessiert, daher ist es in ihrem ureigensten Interesse, alles was dieses Verhältnis Lohnarbeit-Kapital verschleiert (Scheinselbständigkeit, Mitarbeiterbeteiligung…) abzubauen und möglichst klare Verhältnisse herzustellen.
Im Unterschied zur Kritik von Gewerkschaften wie etwa der GPA in Österreich geht unsere Kritik am Grünbuch über den engen Aspekt des Arbeitsrechts hinaus und schließt bewusst das politische Umfeld, vor allem die Grundlagen der EU wie die vier Grundfreiheiten, die Maastricht-Auflagen und den Euro-Stabilitätspakt mit ein. Denn bei einer verkürzten Kritik bleiben letztlich unweigerlich die Interessen der Unselbständigen auf der Strecke. Denn anders als die Betreiber des Grünbuches halten wir nicht möglichst EU-genormte und dem Kapital gefügige Arbeitskräfte für notwendig, sondern konträr dazu Werte wie eine sinnvolle Produktion, soziale Sicherheit und Lebensqualität.