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Gegen die Privatisierung der öffentlichen Dienste

  • Sonntag, 6. Mai 2007 @ 08:15
Meinung Beitrag von Karin Antlanger, GLB-Bundesvorsitzende, bei der Konferenz des Netzwerkes der GewerkschafterInnen in der Europäischen Linken am 5./6. Mai 2007 in Athen

Die neoliberale Politik zielt bekanntlich auf die Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums zugunsten von Kapital und Vermögen. Deutlichen Ausdruck findet das in Österreich so wie in anderen Ländern auch in einer sinkenden Lohnquote. Im Umkehrschluss dazu ist von 1976 bis 2006 die Gewinnquote, also der Anteil der Gewinne am Volkseinkommen, von 23,5 auf 32,7 Prozent gestiegen. Zentraler Angriffspunkt der neoliberalen Politik sind neben dem angeblich wegen „Übersozialisierung“, einer sinkenden Geburtenrate oder einem verschärften Standortwettbewerb im Rahmen der Globalisierung nicht mehr finanzierbaren Sozialstaat die öffentlichen Dienste, also die Grundversorgung oder Daseinsvorsorge. Diese befinden sich traditionell seit Jahrzehnten aus guten Gründen im öffentlichen Eigentum.

Zunehmend überschüssiges Kapital sucht nun verstärkt neue Anlagemöglichkeiten, die sowohl in der Privatisierung der Pensions- oder Gesundheitsfinanzierung als auch im großen Sektor der öffentlichen Dienste gesehen wird, die angeblich privat viel besser funktionieren sollen als wenn sie vom Staat wahrgenommen werden. Wir betrachten daher die öffentlichen Dienste auch als erweiterten Sozialstaat.

Das Kapital macht auf globaler Ebene über die Welthandelsorganisation WTO mit dem an massiven Widerstand vorläufig auf Eis gelegten Dienstleistungsabkommen GATS Druck für diese Privatisierung. Wir haben uns daher von Anfang an im Widerstand gegen GATS engagiert und mit dazu beigetragen, dass dieses Vorhaben vorläufig gestoppt wird.

Auf EU-Ebene ist die Bolkestein-Direktive einer der Hebel, mit dem der bislang dem Wettbewerb vorenthaltene Bereich der öffentlichen Dienste für privates Kapital geöffnet und profitabel gemacht werden soll. Der breite Widerstand von Gewerkschaften, Sozialbewegungen und Linksparteien konnte verhindern, dass die Dienstleistungsrichtlinie in der ursprünglichen Form durchgezogen werden konnte. Der Knackpunkt dabei war und ist vor allem das höchst umstrittene Herkunftslandsprinzip, mit welchem für Dienstleistungen die Bestimmungen des Herkunftslandes und nicht jene des Ziellandes gelten, womit schrankenlosem Dumping Tür und Tor geöffnet werden sollen.

Allerdings ist auch die etwas entschärfte Version immer noch ein schwerer Anschlag auf eine Grundversorgung im Interesse breiter Bevölkerungsschichten und wurde daher von den Linksparteien im EU-Parlament abgelehnt. Die Richtlinie zielt nach wie vor auf ein möglichst schrankenloses Dumping bei Arbeitsrecht, sozialen Schutzbestimmungen, Konsumentenschutz und Umweltstandards, eine wirksame Kontrolle würde faktisch ausgeschlossen.

Unsere Kritik an der Dienstleistungsrichtlinie verweist auf die elementare Grundlagen der EU wie etwa die vier Grundfreiheiten (Kapital, Waren, Personen, Dienstleistungen), das Binnenmarkt- und Wettbewerbsprinzip und das Dogma einer monetären Budgetpolitik und der EZB als deren Wächter in diversen Verträgen und auch in der geplanten EU-Verfassung. Das ist zusammen mit diversen EuGH-Entscheidungen zugunsten von Liberalisierung und Deregulierung der Mist, auf dem schließlich auch die Dienstleistungsrichtlinie entstanden ist.

Alle Liberalisierungsrichtlinien der EU bauen auf diesen Grundlagen auf, die Dienstleistungsrichtlinie stellt dabei nur den Höhepunkt dar. Mit diesem ausschließlich auf die Interessen des Kapitals orientierten Fundament ist auch kein „soziales Europa“ möglich, wie das als Reaktion auf das Nein zur EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden gerade in Gewerkschaftskreisen verstärkt propagiert wurde und immer noch wird.

Unabhängig von GATS oder Bolkestein-Direktive oder auch als Vorleistung dafür findet auch in Österreich seit Jahren ein Prozess der Liberalisierung, Deregulierung, Ausgliederung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen statt. Nach der Zerschlagung und Privatisierung der verstaatlichten Industrie und Banken haben Bund, Länder und Gemeinden unter dem Diktat der Maastricht-Kriterien begonnen wichtige Dienstleistungen aus dem Budget in eigene Betriebsgesellschaften auszugliedern, was teilweise auch bereits zur Privatisierung führte. Post und Telekom wurden per Börsegang teilprivatisiert, die Bahn steht vor diesem Schritt. In der E-Wirtschaft wurden der Verbundkonzern und mehrere Landesgesellschaften bereits teilprivatisiert. Über 60.000 Bundeswohnungen wurden privatisiert. Die Länder und Städte haben großteils ihre Krankenhäuser in Betriebsgesellschaften ausgelagert. Der frühere sozialdemokratische Verstaatlichtenminister Rudolf Streicher hat diesen Prozess treffend mit der Aussage „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“ auf den Punkt gebracht.

Alle bisherigen Erfahrungen der Liberalisierung – ob Bahn, Post, Telekom, Strom, Gas usw. – haben unterm Strich zu einem enormen Personalabbau geführt, im Gegenzug konnten einige Großkonzerne saftige Profite einstreichen. Wie jetzt auch die Arbeiterkammern und der ÖGB feststellen müssen, hat der verschärfte Wettbewerb hingegen für die Lohnabhängigen und die Haushalte kaum wirkliche Vorteile gebracht.