AK-Steiermark macht in Kuba-Krise der BAWAG die Mauer
- Donnerstag, 26. April 2007 @ 15:07
Die SPÖ-Mehrheit in der steirischen Arbeiterkammer lehnte bei der 9. Vollversammlung am 26. April 2007 einen Antrag von Peter Scherz (GLB) ab, der den Vorstand der BAWAG-PSK aufgefordert hatte , die Kündigung der Konten von kubanischen Staatsangehörigen umgehend zurück zu nehmen. AUGE, FCG und FA unterstützten den Vorstoß des linken Gewerkschafters, der auch angeregt hatte, dass die steirische AK ihre grundsätzliche Haltung zur BAWAG als Hausbank überprüfen sollte. In der Diskussion trat Peter Scherz gegen eine allzu optimistische Bewertung der neuen Regierung durch die Mehrheitsfraktion auf: „Diese Regierung hat viele Erwartungen enttäuscht. Es gibt keine grundsätzlichen Richtungsänderungen im sozialen Bereich, vor allem ist es negativ, dass die unsoziale Pensionsreform nicht zurückgenommen wurde.“ Nach Auffassung des GLB braucht man zur sozialen Sicherung neue Einkommensquellen. Peter Scherz nannte dabei eine Wertschöpfungsabgabe und eine reformierte Erbschaftssteuer.
Drei Anträge des GLB wurden auf der Vollversammlung einstimmig angenommen. Die AK fordert Maßnahmen gegen die Spielsucht, eine Reform der Erbschaftssteuer statt ihrer Abschaffung und - im Zusammenhang mit dem Verkauf der Mehrheitsanteile von Böhler-Uddeholm – die Schaffung einer Steiermark-Holding, die als Kernaktionärin von strategisch wichtigen Betrieben auftritt. Peter Scherz betonte in seiner Rede, dass dieser Verkauf eine Auswirkung der Privatisierungspolitik der Vergangenheit ist: „Die Beschäftigten sind zum Spielball von Investoren geworden“. Auch die voestalpine als neue Eigentümerin sei nicht vor einer feindlichen Übernahme gefeit.
Die GLB-Anträge im Wortlaut:
Antrag 1: Einschränkung des „Kleinen Glücksspiels“
Vom Glücksspielmonopol des Bundes ausgenommen sind gemäß § 4 Glücksspielgesetz Ausspielungen mittels Glücksspielautomaten, bei denen die Leistung des Spielers 0,50 Euro und der Gewinn 20 Euro nicht übersteigen. Dieses so genannte "Kleine Glücksspiel" unterliegt der Regelungskompetenz des Landes. Aufstellung und Betrieb der Geldspielautomaten bedürfen einer Bewilligung der Landesregierung nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz.
Die gesetzlichen Beschränkungen des Kleinen Glücksspiels sind mittlerweile mehr oder weniger wirkungslos: Die Spielautomaten bieten innerhalb kürzester Zeit ein neues Spiel an. Die Ereignisfrequenz wird gesteigert, damit auch der Anreiz weiterzuspielen. Der Einsatz erfolgt häufig über Banknoteneinzug, wobei teilweise auch der Einzug von 500 Euro möglich ist, die dann abgespielt werden. Der Wildwuchs im Bereich der Wettcafés nimmt immer mehr zu. Kaum ein Ort in der Steiermark, in dem diese Spielstätten nicht aus dem Boden sprießen.
Die Folgen dieser Praktiken sind steigende Spielsucht, Verschuldung und in der Folge Verlust des Arbeitsplatzes und der Existenzgrundlage. Nicht nur der Spieler selbst, auch seine Familie wird meist mit in den Abgrund gerissen. Dazu kommt, dass auch die Kriminalität im Dunstkreis der Wettcafés (Stichwort: „Beschaffungskriminalität“) stetig ansteigt.
Die 9. Vollversammlung der steirischen AK fordert daher die steiermärkische Landesregierung auf, Maßnahmen zur Eindämmung des „Kleinen Glücksspiels“ sowie Maßnahmen zur Betreuung der Spielsüchtigen zu setzen. Insbesondere schlägt die steirische AK vor:
• Förderung bzw. Schaffung von Betreuungseinrichtungen bzw. Selbsthilfegruppen. SpielerInnen sind durch Hinweise auf den Automaten auf diese Einrichtungen aufmerksam zu machen.
• SpielerInnen sollen durch eine entsprechende Angabe am Automaten auf ihre „Gewinnchance“, die ja in Wahrheit eher eine „Verlustsicherheit“ ist, aufmerksam gemacht werden.
• SpielerInnen sollen sich beim Bewilligungsinhaber sperren lassen können.
• Die „Lustbarkeitsabgabe“ auf Geldspielautomaten, die von den Gemeinden eingehoben wird, soll durch eine Ausweitung des Spielraums, den das Land vorgibt, auf das Wiener Niveau (1.400 Euro pro Monat pro Automat) angehoben werden können.
• Darüber hinaus wird die steirische AK ihre Mitglieder über die Auswirkungen des Glücksspiels insbesondere auf spielsüchtige Personen informieren.
Antrag 2: BAWAG-PSK darf KubanerInnen nicht diskriminieren
Der Vorstand der BAWAG-PSK hat rund einhundert Konten von BürgerInnen der Republik Cuba gekündigt. Als Grund wurde von BAWAG-Sprecher Thomas Heimhofer der Verkauf der BAWAG an den US-Fonds Cerberus angegeben. Damit gehen Bestimmungen aus den USA einher: US-amerikanischen Unternehmen und ihren Töchtern ist es verboten, Geschäftsbeziehungen zu KubanerInnen zu unterhalten.
Für den Verfassungsjuristen Heinz Mayer ist klar, „dass die BAWAG das verfassungsrechtliche Verbot der rassischen Diskriminierung verletzt.“ Cerberus werde Aktionär einer österreichischen Bank, die dem österreichischen Recht unterliegt – und damit darf niemand aufgrund seiner Nationalität diskriminiert werden.
Wie von Seiten des ÖGB und der AK betont wurde, soll die BAWAG auch nach dem Verkauf ihre Hausbank bleiben. Daher ist auch die steirische AK berufen, Stellung zu nehmen.
Die 9. Vollversammlung der steirischen AK fordert den Vorstand der BAWAG-PSK auf, die Kündigung der Konten von kubanischen Staatsangehörigen umgehend zurück zu nehmen. Sollte dies nicht geschehen, wird die steirische AK ihre grundsätzliche Haltung zur BAWAG als Hausbank überprüfen.
Antrag 3: Verkauf von Böhler-Uddeholm bringt Steiermark-Holding auf die Tagesordnung
Die Warnungen vor dem Ausverkauf der ehemaligen Verstaatlichten Industrie bestätigen sich im Zusammenhang mit Böhler-Uddeholm. Jetzt muss die Politik tätig werden, um eine Umkehr der Entwicklung zu erreichen.
Bereits in der Ära der SPÖ-ÖVP-Koalition wurden 1995 zunächst 27,3 Prozent und dann 1996 weitere 47,7 Prozent des ehemals verstaatlichten Edelstahlkonzerns per Börsegang privatisiert. Die restlichen 25 Prozent ÖIAG-Anteile wurden unter der schwarzblauen Regierung 2003 privatisiert. Ähnlich war die Entwicklung bei der voestalpine, die nach der Vollprivatisierung 2003 heute zu 42 Prozent im Besitz ausländischer Investoren, vorwiegend von Pensionsfonds, ist.
Immer deutlicher zeigt sich bei der Entwicklung ehemals verstaatlichter Unternehmen, wie die Beschäftigten und Standorte zum Spielball von Investoren werden, deren Hauptinteresse nur der möglichst hohe Profit ist.
Der Verkauf der Mehrheitsanteile von Böhler-Uddeholm ist für die Vollversammlung der AK-Steiermark ein Anlass, um die Forderung nach Schaffung einer Steiermark-Holding zu erneuern, die als Kernaktionärin von strategisch wichtigen Betrieben auftritt. Darüber hinaus tritt die AK für die Schaffung eines starken öffentlichen Sektors bei der Daseinsvorsorge, bei Industrie und Banken ein.
Antrag 4: Erbschaftssteuer reformieren statt abschaffen
Der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschaftssteuer als nicht verfassungskonform aufgehoben. Insbesondere von Seiten der Wirtschaft wird nun versucht, diesen VGH-Spruch dahingehend zu interpretieren, dass die Erbschaftssteuer grundsätzlich verfassungswidrig sei. Dies ist jedoch nicht der Fall, im Gegenteil: der VGH sieht keine Bedenken gegen eine Erbschaftssteuer an sich, sondern lediglich gegen die derzeit gültige Praxis.
Die 9. Vollversammlung der steirischen AK tritt für eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer ein. Dabei ist darauf zu achten, dass kleinere Vermögen (bis ca. Euro 200.000,--) gegenüber dem jetzt noch gültigen Modell entlastet werden. Durch eine progressive Gestaltung des Tarifs soll auch zu mehr Steuergerechtigkeit beigetragen werden.
Drei Anträge des GLB wurden auf der Vollversammlung einstimmig angenommen. Die AK fordert Maßnahmen gegen die Spielsucht, eine Reform der Erbschaftssteuer statt ihrer Abschaffung und - im Zusammenhang mit dem Verkauf der Mehrheitsanteile von Böhler-Uddeholm – die Schaffung einer Steiermark-Holding, die als Kernaktionärin von strategisch wichtigen Betrieben auftritt. Peter Scherz betonte in seiner Rede, dass dieser Verkauf eine Auswirkung der Privatisierungspolitik der Vergangenheit ist: „Die Beschäftigten sind zum Spielball von Investoren geworden“. Auch die voestalpine als neue Eigentümerin sei nicht vor einer feindlichen Übernahme gefeit.
Die GLB-Anträge im Wortlaut:
Antrag 1: Einschränkung des „Kleinen Glücksspiels“
Vom Glücksspielmonopol des Bundes ausgenommen sind gemäß § 4 Glücksspielgesetz Ausspielungen mittels Glücksspielautomaten, bei denen die Leistung des Spielers 0,50 Euro und der Gewinn 20 Euro nicht übersteigen. Dieses so genannte "Kleine Glücksspiel" unterliegt der Regelungskompetenz des Landes. Aufstellung und Betrieb der Geldspielautomaten bedürfen einer Bewilligung der Landesregierung nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz.
Die gesetzlichen Beschränkungen des Kleinen Glücksspiels sind mittlerweile mehr oder weniger wirkungslos: Die Spielautomaten bieten innerhalb kürzester Zeit ein neues Spiel an. Die Ereignisfrequenz wird gesteigert, damit auch der Anreiz weiterzuspielen. Der Einsatz erfolgt häufig über Banknoteneinzug, wobei teilweise auch der Einzug von 500 Euro möglich ist, die dann abgespielt werden. Der Wildwuchs im Bereich der Wettcafés nimmt immer mehr zu. Kaum ein Ort in der Steiermark, in dem diese Spielstätten nicht aus dem Boden sprießen.
Die Folgen dieser Praktiken sind steigende Spielsucht, Verschuldung und in der Folge Verlust des Arbeitsplatzes und der Existenzgrundlage. Nicht nur der Spieler selbst, auch seine Familie wird meist mit in den Abgrund gerissen. Dazu kommt, dass auch die Kriminalität im Dunstkreis der Wettcafés (Stichwort: „Beschaffungskriminalität“) stetig ansteigt.
Die 9. Vollversammlung der steirischen AK fordert daher die steiermärkische Landesregierung auf, Maßnahmen zur Eindämmung des „Kleinen Glücksspiels“ sowie Maßnahmen zur Betreuung der Spielsüchtigen zu setzen. Insbesondere schlägt die steirische AK vor:
• Förderung bzw. Schaffung von Betreuungseinrichtungen bzw. Selbsthilfegruppen. SpielerInnen sind durch Hinweise auf den Automaten auf diese Einrichtungen aufmerksam zu machen.
• SpielerInnen sollen durch eine entsprechende Angabe am Automaten auf ihre „Gewinnchance“, die ja in Wahrheit eher eine „Verlustsicherheit“ ist, aufmerksam gemacht werden.
• SpielerInnen sollen sich beim Bewilligungsinhaber sperren lassen können.
• Die „Lustbarkeitsabgabe“ auf Geldspielautomaten, die von den Gemeinden eingehoben wird, soll durch eine Ausweitung des Spielraums, den das Land vorgibt, auf das Wiener Niveau (1.400 Euro pro Monat pro Automat) angehoben werden können.
• Darüber hinaus wird die steirische AK ihre Mitglieder über die Auswirkungen des Glücksspiels insbesondere auf spielsüchtige Personen informieren.
Antrag 2: BAWAG-PSK darf KubanerInnen nicht diskriminieren
Der Vorstand der BAWAG-PSK hat rund einhundert Konten von BürgerInnen der Republik Cuba gekündigt. Als Grund wurde von BAWAG-Sprecher Thomas Heimhofer der Verkauf der BAWAG an den US-Fonds Cerberus angegeben. Damit gehen Bestimmungen aus den USA einher: US-amerikanischen Unternehmen und ihren Töchtern ist es verboten, Geschäftsbeziehungen zu KubanerInnen zu unterhalten.
Für den Verfassungsjuristen Heinz Mayer ist klar, „dass die BAWAG das verfassungsrechtliche Verbot der rassischen Diskriminierung verletzt.“ Cerberus werde Aktionär einer österreichischen Bank, die dem österreichischen Recht unterliegt – und damit darf niemand aufgrund seiner Nationalität diskriminiert werden.
Wie von Seiten des ÖGB und der AK betont wurde, soll die BAWAG auch nach dem Verkauf ihre Hausbank bleiben. Daher ist auch die steirische AK berufen, Stellung zu nehmen.
Die 9. Vollversammlung der steirischen AK fordert den Vorstand der BAWAG-PSK auf, die Kündigung der Konten von kubanischen Staatsangehörigen umgehend zurück zu nehmen. Sollte dies nicht geschehen, wird die steirische AK ihre grundsätzliche Haltung zur BAWAG als Hausbank überprüfen.
Antrag 3: Verkauf von Böhler-Uddeholm bringt Steiermark-Holding auf die Tagesordnung
Die Warnungen vor dem Ausverkauf der ehemaligen Verstaatlichten Industrie bestätigen sich im Zusammenhang mit Böhler-Uddeholm. Jetzt muss die Politik tätig werden, um eine Umkehr der Entwicklung zu erreichen.
Bereits in der Ära der SPÖ-ÖVP-Koalition wurden 1995 zunächst 27,3 Prozent und dann 1996 weitere 47,7 Prozent des ehemals verstaatlichten Edelstahlkonzerns per Börsegang privatisiert. Die restlichen 25 Prozent ÖIAG-Anteile wurden unter der schwarzblauen Regierung 2003 privatisiert. Ähnlich war die Entwicklung bei der voestalpine, die nach der Vollprivatisierung 2003 heute zu 42 Prozent im Besitz ausländischer Investoren, vorwiegend von Pensionsfonds, ist.
Immer deutlicher zeigt sich bei der Entwicklung ehemals verstaatlichter Unternehmen, wie die Beschäftigten und Standorte zum Spielball von Investoren werden, deren Hauptinteresse nur der möglichst hohe Profit ist.
Der Verkauf der Mehrheitsanteile von Böhler-Uddeholm ist für die Vollversammlung der AK-Steiermark ein Anlass, um die Forderung nach Schaffung einer Steiermark-Holding zu erneuern, die als Kernaktionärin von strategisch wichtigen Betrieben auftritt. Darüber hinaus tritt die AK für die Schaffung eines starken öffentlichen Sektors bei der Daseinsvorsorge, bei Industrie und Banken ein.
Antrag 4: Erbschaftssteuer reformieren statt abschaffen
Der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschaftssteuer als nicht verfassungskonform aufgehoben. Insbesondere von Seiten der Wirtschaft wird nun versucht, diesen VGH-Spruch dahingehend zu interpretieren, dass die Erbschaftssteuer grundsätzlich verfassungswidrig sei. Dies ist jedoch nicht der Fall, im Gegenteil: der VGH sieht keine Bedenken gegen eine Erbschaftssteuer an sich, sondern lediglich gegen die derzeit gültige Praxis.
Die 9. Vollversammlung der steirischen AK tritt für eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer ein. Dabei ist darauf zu achten, dass kleinere Vermögen (bis ca. Euro 200.000,--) gegenüber dem jetzt noch gültigen Modell entlastet werden. Durch eine progressive Gestaltung des Tarifs soll auch zu mehr Steuergerechtigkeit beigetragen werden.