GLB bekräftigt Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn
- Dienstag, 24. April 2007 @ 10:40
„Das Gerangel der Sozialpartner bestätigt einmal mehr die Notwendigkeit eines gesetzlichen für alle Branchen und Beschäftigungsverhältnisse geltenden Mindestlohnes, wie er bereits in 20 von 27 EU-Mitgliedsländern existiert“, meint Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). WKÖ-Verhandler Martin Gleitsmann meinte jetzt, ein per Generalkollektivvertrag ausgehandelter Mindestlohn von tausend Euro brutto für Vollzeitarbeitsverhältnisse ab 1. Jänner 2008 sei „nicht für alle Branchen machbar“. Gleitsmann führt als „Argument“ dafür ausgerechnet die (meist gut verdienenden) freien Berufe wie RechtsanwältInnen, ÄrztInnen, ArchitektInnen etc. an, wo ein Sprung von derzeit 880 Euro auf künftig tausend Euro nicht so schnell erfolgen könne. Laut Frauenministern Doris Bures verdienen derzeit rund 100.000 Beschäftigte trotz Vollzeitarbeit weniger als tausend Euro, der Großteil davon sind Frauen.
Laut Stellungnahme des ÖGB zum Regierungsprogramm „fehlt eine Regelung, um einen General-Kollektivvertrag mit Euro 1.000 Mindestlohn auch auf jene Arbeitnehmerinnen auszudehnen, die keinem Kollektivvertrag unterliegen“. Damit wird die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns indirekt auch vom ÖGB anerkannt, weil es etwa für Beschäftigte bei FreiberuflerInnen überhaupt keinen Kollektivvertrag gibt. Ein gesetzlich verankerter Mindestlohn würde daher nicht nur allen Berufsgruppen zugute kommen, sondern damit auch die Verhandlungsposition der Gewerkschaften stärken. Der GLB betont dazu, dass bekanntlich auch andere Regelungen für Lohnabhängige aus guten Gründen per Gesetz erfolgen.
Der GLB bekräftigt seine Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 1.300 Euro brutto für alle Vollzeitarbeitsverhältnisse bzw. acht Euro pro Stunde bei Teilzeitarbeit. Von vergleichbaren Ländern gibt es in Luxemburg (9,08 Euro pro Stunde), Irland (8,30), Frankreich (8,27), den Niederlanden (8,13), Großbritannien (7,96) und Belgien (7,93) solche Mindestlöhne.
Der von Regierung und Sozialpartnern angepeilte Mindestlohn bleibt mit brutto 5,80 Euro pro Stunde somit weit hinter den Möglichkeiten Österreichs als fünftreichstes Land der EU zurück. Tausend Euro brutto bedeuten zudem nur 820 Euro netto und liegen also unter der offiziellen Armutsgrenze von 848 Euro und nur geringfügig über der geplanten Mindestsicherung von 726 Euro.
Nicht gelten lässt der GLB auch die Argumente, ein solcher Mindestlohn würde jungen und minderqualifizierten Menschen Jobs kosten. Bezeichnenderweise wird genau für diese Gruppen das Modell einer Negativsteuer forciert, bei dem der Staat Schandlöhne von fünf Euro oder weniger durch Steuergutschrift subventionieren soll und damit die Betroffenen faktisch zu Sklaven macht: „Selbsternannte Experten wie Thomas Leoni (Wifo) oder Helmut Hofer (IHS) agieren mit solchen Argumenten als Sprachrohre der Unternehmer und ignorieren volkswirtschaftliche Grundregeln“, so Antlanger.
„Angesichts der realen Einkommensverhältnisse in vielen Branchen, der schwachen Inlandsnachfrage durch seit Jahren stagnierende Löhne, der gestiegenen Produktivität und dem anhaltenden Teuerungsschub seit der Einführung des Euro ist ein gesetzlicher Mindestlohn von acht Euro pro Stunde voll gerechtfertigt“, bekräftigt Antlanger abschließend. Sie verweist auf das Beispiel Großbritannien, wo seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes im Jahre 1999 die Arbeitslosigkeit stark gesunken, weil damit die Kaufkraft gestärkt und damit auch ein Beschäftigungsimpuls geschaffen wurde.
Laut Stellungnahme des ÖGB zum Regierungsprogramm „fehlt eine Regelung, um einen General-Kollektivvertrag mit Euro 1.000 Mindestlohn auch auf jene Arbeitnehmerinnen auszudehnen, die keinem Kollektivvertrag unterliegen“. Damit wird die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns indirekt auch vom ÖGB anerkannt, weil es etwa für Beschäftigte bei FreiberuflerInnen überhaupt keinen Kollektivvertrag gibt. Ein gesetzlich verankerter Mindestlohn würde daher nicht nur allen Berufsgruppen zugute kommen, sondern damit auch die Verhandlungsposition der Gewerkschaften stärken. Der GLB betont dazu, dass bekanntlich auch andere Regelungen für Lohnabhängige aus guten Gründen per Gesetz erfolgen.
Der GLB bekräftigt seine Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 1.300 Euro brutto für alle Vollzeitarbeitsverhältnisse bzw. acht Euro pro Stunde bei Teilzeitarbeit. Von vergleichbaren Ländern gibt es in Luxemburg (9,08 Euro pro Stunde), Irland (8,30), Frankreich (8,27), den Niederlanden (8,13), Großbritannien (7,96) und Belgien (7,93) solche Mindestlöhne.
Der von Regierung und Sozialpartnern angepeilte Mindestlohn bleibt mit brutto 5,80 Euro pro Stunde somit weit hinter den Möglichkeiten Österreichs als fünftreichstes Land der EU zurück. Tausend Euro brutto bedeuten zudem nur 820 Euro netto und liegen also unter der offiziellen Armutsgrenze von 848 Euro und nur geringfügig über der geplanten Mindestsicherung von 726 Euro.
Nicht gelten lässt der GLB auch die Argumente, ein solcher Mindestlohn würde jungen und minderqualifizierten Menschen Jobs kosten. Bezeichnenderweise wird genau für diese Gruppen das Modell einer Negativsteuer forciert, bei dem der Staat Schandlöhne von fünf Euro oder weniger durch Steuergutschrift subventionieren soll und damit die Betroffenen faktisch zu Sklaven macht: „Selbsternannte Experten wie Thomas Leoni (Wifo) oder Helmut Hofer (IHS) agieren mit solchen Argumenten als Sprachrohre der Unternehmer und ignorieren volkswirtschaftliche Grundregeln“, so Antlanger.
„Angesichts der realen Einkommensverhältnisse in vielen Branchen, der schwachen Inlandsnachfrage durch seit Jahren stagnierende Löhne, der gestiegenen Produktivität und dem anhaltenden Teuerungsschub seit der Einführung des Euro ist ein gesetzlicher Mindestlohn von acht Euro pro Stunde voll gerechtfertigt“, bekräftigt Antlanger abschließend. Sie verweist auf das Beispiel Großbritannien, wo seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes im Jahre 1999 die Arbeitslosigkeit stark gesunken, weil damit die Kaufkraft gestärkt und damit auch ein Beschäftigungsimpuls geschaffen wurde.