BAWAG – auch künftig Hausbank des ÖGB ?
- Donnerstag, 19. April 2007 @ 23:02
Von Oliver Jonischkeit
Diese Frage stellt sich nicht nur aufgrund des Verkaufs an den US-amerikanischen Investmentfonds Cerberus sondern auch aufgrund des voreilenden Gehorsams des BAWAG-Vorstandes gegenüber dem internationalen Recht widersprechenden Helms-Burton-Gesetz. Obwohl der BAWAG-Verkauf noch gar nicht abgeschlossen ist und sich die Bank noch im Eigentum des ÖGB befindet, wurden die Konten kubanischer StaatsbürgerInnen gekündigt, ähnliche Maßnahmen gegen den Iran, Nordkorea oder andere, der US-Regierung nicht genehme Länder werden folgen. Die Empörung über diesen diskriminierenden Akt ist mehr als berechtigt. Interessant, dass ÖGB-Präsident Hundstorfer in einer Stellungnahme betont, dass der ÖGB in diese Entscheidung des BAWAG-Vorstandes nicht eingebunden war. Dies und die kritiklose Übernahme der Argumentation des BAWAG-Vorstandes erinnert an das offensichtlich grenzenlose Vertrauen, welches die ÖGB-Spitze vor nicht allzu langer Zeit bereits in die Führung dieser Bank hatte.
Im Aufsichtsrat der BAWAG ist der ÖGB u.a. mit Kollegin Dwora Stein vertreten – daher gehen wir davon aus, dass dort dieser voreilige Gehorsam des BAWAG-Vorstandes vor US-Recht zur Sprache gebracht wird. Der ÖGB hat in der Vergangenheit nicht nur Hilfsprojekte für Cuba unterstützt, sondern sich auch gegen die völkerrechtswidrigen und von der UNO mehrmals verurteilten Sanktionen gegen Cuba ausgesprochen.
Im § 3 des ÖGB-Statuts heißt es auch:
„Der ÖGB ist in Verfolgung seines Zwecks zu einem kraftvollen Mitwirken an der steten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung Österreichs, zur Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität, sowie zur Wahrung der in der Verfassung verankerten Rechtsstaatlichkeit unseres Landes in einem sozialen Europa ... zur Mitwirkung an der Sicherung des Weltfriedens und der Menschenrechte ... berufen und verpflichtet.“
Weiters lautet einer der fünf Leitsätze gewerkschaftlichen Agierens, beschlossen auf dem letzten ÖGB-Bundeskongress: „Wir GewerkschafterInnen sind politisch denkende und überparteilich handelnde Menschen. Wir sind beispielgebend und zeigen auch durch Aktionismus eine soziale, die Gleichstellung der Frauen fördernde, sowie multikulturelle Haltung.“
Dies scheint jedenfalls nicht für die – sich noch im ÖGB-Besitz, allerdings bereits an Cerberus verkauften – BAWAG zu gelten. Angesichts des diskriminierenden Vorgehens der BAWAG gegenüber kubanischen KollegInnen, gegenüber anderen, den USA nicht genehmen Ländern ist es auch für den ÖGB an der Zeit darüber nachzudenken, wo er künftig seine Gelder veranlagt bzw. welche Bank er wohl BetriebsrätInnen nicht mehr empfehlen kann. Darüber wird auf der nächsten Sitzung des ÖGB-Bundesvorstandes zu sprechen sein.
Oliver Jonischkeit, GLB-Bundessekretär im ÖGB
Diese Frage stellt sich nicht nur aufgrund des Verkaufs an den US-amerikanischen Investmentfonds Cerberus sondern auch aufgrund des voreilenden Gehorsams des BAWAG-Vorstandes gegenüber dem internationalen Recht widersprechenden Helms-Burton-Gesetz. Obwohl der BAWAG-Verkauf noch gar nicht abgeschlossen ist und sich die Bank noch im Eigentum des ÖGB befindet, wurden die Konten kubanischer StaatsbürgerInnen gekündigt, ähnliche Maßnahmen gegen den Iran, Nordkorea oder andere, der US-Regierung nicht genehme Länder werden folgen. Die Empörung über diesen diskriminierenden Akt ist mehr als berechtigt. Interessant, dass ÖGB-Präsident Hundstorfer in einer Stellungnahme betont, dass der ÖGB in diese Entscheidung des BAWAG-Vorstandes nicht eingebunden war. Dies und die kritiklose Übernahme der Argumentation des BAWAG-Vorstandes erinnert an das offensichtlich grenzenlose Vertrauen, welches die ÖGB-Spitze vor nicht allzu langer Zeit bereits in die Führung dieser Bank hatte.
Im Aufsichtsrat der BAWAG ist der ÖGB u.a. mit Kollegin Dwora Stein vertreten – daher gehen wir davon aus, dass dort dieser voreilige Gehorsam des BAWAG-Vorstandes vor US-Recht zur Sprache gebracht wird. Der ÖGB hat in der Vergangenheit nicht nur Hilfsprojekte für Cuba unterstützt, sondern sich auch gegen die völkerrechtswidrigen und von der UNO mehrmals verurteilten Sanktionen gegen Cuba ausgesprochen.
Im § 3 des ÖGB-Statuts heißt es auch:
„Der ÖGB ist in Verfolgung seines Zwecks zu einem kraftvollen Mitwirken an der steten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung Österreichs, zur Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität, sowie zur Wahrung der in der Verfassung verankerten Rechtsstaatlichkeit unseres Landes in einem sozialen Europa ... zur Mitwirkung an der Sicherung des Weltfriedens und der Menschenrechte ... berufen und verpflichtet.“
Weiters lautet einer der fünf Leitsätze gewerkschaftlichen Agierens, beschlossen auf dem letzten ÖGB-Bundeskongress: „Wir GewerkschafterInnen sind politisch denkende und überparteilich handelnde Menschen. Wir sind beispielgebend und zeigen auch durch Aktionismus eine soziale, die Gleichstellung der Frauen fördernde, sowie multikulturelle Haltung.“
Dies scheint jedenfalls nicht für die – sich noch im ÖGB-Besitz, allerdings bereits an Cerberus verkauften – BAWAG zu gelten. Angesichts des diskriminierenden Vorgehens der BAWAG gegenüber kubanischen KollegInnen, gegenüber anderen, den USA nicht genehmen Ländern ist es auch für den ÖGB an der Zeit darüber nachzudenken, wo er künftig seine Gelder veranlagt bzw. welche Bank er wohl BetriebsrätInnen nicht mehr empfehlen kann. Darüber wird auf der nächsten Sitzung des ÖGB-Bundesvorstandes zu sprechen sein.
Oliver Jonischkeit, GLB-Bundessekretär im ÖGB