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Funktion als Hausbank des ÖGB ist zu hinterfragen

  • Mittwoch, 18. April 2007 @ 09:25
News Thematisieren will die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) bei der nächsten Sitzung des ÖGB-Bundesvorstandes die Haltung des ÖGB zur Kündigung der Konten für rund hundert in Österreich lebende kubanische BürgerInnen durch die BAWAG-PSK und darüber hinaus grundsätzlich die Rolle der bisherigen Hausbank der Gewerkschaften. GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger richtete ein diesbezügliches Schreiben an ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer. Das Schreiben im Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Kollege Hundstorfer! Der Vorstand der BAWAG-PSK hat etwa hundert in Österreich lebenden kubanischen BürgerInnen die Konten gekündigt. Obwohl für die Tätigkeit von Banken in Österreich selbstverständlich österreichische Gesetze gelten, exekutiert der Vorstand der BAWAG-PSK in diesem Falle US-amerikanische Bestimmungen.

Der Vorstand beruft sich dabei in Hinblick auf die Übernahme durch den US-Finanzinvestor Cerberus auf US-amerikanische Bestimmungen, die es US-Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen verbieten Geschäftsbeziehungen mit Kuba, kubanischen Unternehmen oder Personen kubanischer Nationalität zu unterhalten, wo auch immer diese ansässig bzw. domiziliert sind. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf nicht-US-amerikanische Unternehmen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von US-Personen oder US-Unternehmen stehen wie im Fall der BAWAG-PSK.

Aus gewerkschaftlicher Sicht verstößt diese Vorgangsweise gegen elementare Rechtsgrundsätze und stellt zweifellos einen eindeutigen Fall von Diskriminierung dar. Laut dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer widerspricht diese Kündigung von Konten den Menschenrechten, weil es verboten ist, Menschen auf Grund ihrer Rasse oder Nation zu benachteiligen. Der Vorstand wäre laut Mayer auf Grund der geltenden Gesetze auch nicht verpflichtet, solche Weisungen des Eigentümers zu exekutieren.

Auch der Verein ZARA bewertet diese Maßnahme als eindeutige Diskriminierung. Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass bei Vollzug US-amerikanischer Bestimmungen auch BürgerInnen anderer von den USA auf eine „Schwarze Liste“ gesetzter Staaten von solchen Maßnahmen betroffen sind. Als bisheriger Eigentümer der BAWAG-PSK ist der ÖGB gefordert, sich in dieser Frage klar und unmissverständlich zu positionieren. Offensichtlich wurde in den Verkaufsverhandlungen versäumt, mit klaren Regelungen eine solche Diskriminierung zu verhindern.

Auch nach dem Verkauf gilt die BAWAG-PSK als Hausbank des ÖGB. Für tausende InhaberInnen von Betriebsratskonten stellt sich die Frage, ob diese weiter bei einer Bank geführt werden können, welche offene Diskriminierung betreibt. Es wäre für die Gewerkschaftsbewegung fatal und mit einem weiteren Vertrauensverlust verbunden, wenn sie eine derartige offene Diskriminierung einfach nur zur Kenntnis nimmt und die BAWAG-PSK weiterhin als ihre Hausbank hält.

Sollte der Vorstand der BAWAG-PSK nicht bereit sein diese Maßnahmen zurückzunehmen – und zur Zeit sieht es leider ganz danach aus – müsste die Position des ÖGB zur BAWAG-PSK grundsätzlich überprüft werden. Ich ersuche daher, diese Thematik bei der nächsten Sitzung des ÖGB-Bundesvorstandes zu behandeln und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Mag. Karin Antlanger, für den Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB)“