Botschaft von UNI-Post an die Beschäftigten im europäischen Postsektor
- Dienstag, 17. April 2007 @ 14:41
UNI-Post vertritt die rund 2 Millionen Beschäftigten im europäischen Postsektor und ihre Familien. Alle Postgewerkschaften die sich in UNI-Post zusammengeschlossen haben fordern das EU-Parlament auf, die Vorschläge der EU-Kommission zur vollständigen Marktöffnung der Postmärkte nicht zu billigen. UNI-Post ruft die Politik dazu auf, verstärkt die Arbeitsbedingungen der im Postsektor beschäftigten Menschen in den Blickpunkt der aktuellen Debatte um die weitere Liberalisierung im Postsektor zu rücken Durch die weitere Liberalisierung befürchten wir erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsplätze im europäischen Postsektor. Die EU Kommission hat, zur Vorbereitung weiterer Liberalisierungsschritte, eine Prospektivstudie durch PriceWaterhouseCoopers (PWC) erstellen lassen, in der die Auswirkungen der Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste (2009) untersucht wird. Die Studie kommt u. a. zu dem Schluss, dass die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen zwischen klassischen Postunternehmen und neuen Briefdienstleistern zu einer Wettbewerbsverzerrung führen.
Um einen fairen Wettbewerb zwischen Postunternehmen und neuen Anbietern zu gewährleisten empfiehlt die Prospektivstudie daher, für gleiche Bedingungen in der Postbranche zu sorgen.
Die Gefahr, dass über einen Verdrängungswettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping die Arbeitsbedingungen einer ganzen Branche ins Rutschen kommen kann, zeigt eine weitere Studie aus Deutschland auf. Die Entwicklung der Beschäftigungsbedingungen – 10 Jahre nach der Liberalisierung des deutschen Postmarktes – wurden untersucht (www.input-consulting.com/publish). Das Ergebnis ist erschreckend. Die Studie belegt, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse bei neuen Briefdienstleistern zum Geschäftsmodell geworden sind, die damit signifikante Kosten- und Wettbewerbsvorteile realisieren können und letztlich gute, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei den Postunternehmen verdrängt werden.
Die EU-Kommission hat sich dieser Problematik in ihren Vorschlägen bislang in keinster Weise angenommen. Das kritisieren wir heute!
UNI-Post Europa hat die Befürchtung, dass es bei einer weiteren Liberalisierung ohne soziale Schutzregelungen zu erheblichen Missständen bei den Arbeitsbedingungen in der Postbranche in Europa kommen wird.
Wir fordern daher, in einer neuen Postdiensterichtlinie die Mitgliedstaaten zu verpflichten, einen Wettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping im Briefsektor wirksam zu unterbinden und die Autorisierung neuer Anbieter zwingend an die Einhaltung der in der Branche üblichen wesentlichen Arbeits- und Einkommensstandards zu koppeln. Ein Appell an die Mitgliedsstaaten, dies in nationaler Zuständigkeit zu regeln, greift hier erheblich zu kurz. Wir wollen, dass unsere Arbeitsbedingungen durch verbindliches, europäisches Recht geregelt werden.
UNI-Post hat sich in Brüssel und Straßbourg massiv für die Interessen der Postbeschäftigten eingesetzt. Wir waren erfolgreich.
So fordert der Ausschuss für regionale Entwicklung des EU-Parlaments in seiner Stellungnahme vom 28.02.2007:
„Ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen der Liberalisierung auf die Beschäftigungssituation im Postdienstleistungssektor in ländlichen und entlegenen Gebieten zu legen, wo die Postdienstleistungen eine wesentliche Beschäftigungsmöglichkeit darstellen.
Es ist insbesondere für die weniger entwickelten Regionen wichtig, dass qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden. Daher, sowie zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs sollte diese Richtlinie vorschreiben, dass die Mitgliedsstaaten Vorkehrungen treffen müssen, damit vergleichbare Beschäftigungsbedingungen im Sektor der Postdienste innerhalb eines Mitgliedsstaates herrschen und die Beschäftigungsbedingungen bei neuen Anbietern mit denen der Universaldienstanbieter vergleichbar sind.“
In der Begründung führt der Ausschuss aus: „In einigen liberalisierten Postdienstmärkten sind die Arbeitsbedingungen bei den neuen Anbietern bedeutend schlechter als bei den Universaldienstanbietern. Dies führt zum einen zu einer Verzerrung des Wettbewerbs und zum anderen zu einer Verschlechterung des Arbeitsmarktes im Sektor der Postdienstleistungen, wobei diese negativen Auswirkungen auf den Beschäftigungsmarkt, insbesondere in den weniger entwickelten Regionen der EU sowie den ländlichen und entlegenen Gebieten, die Strukturfondsförderung erhalten, ins Geweicht fallen würden.
Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 12.02.2007:
„Wichtig ist auch, dass die Arbeitsbedingungen nicht durch die Aushöhlung der Branchentarifverträge verschlechtert werden, die ein wirksames Instrument zur Abwehr eines Wettbewerbs um die niedrigsten Standards sind.
Im Gegensatz zu anderen netzgebundenen Wirtschaftszweigen belaufen sich die Arbeitskosten auf rund 80 Prozent der für die Betreiber anfallenden Kosten und stellen für etablierte Betreiber im wesentlichen Fixkosten dar.“
In der Begründung stellt der Ausschuss fest: „Nur durch Branchentarifverträge kann angesichts der Besonderheiten des Sektors die Qualität der Beschäftigungsbedingungen gewahrt bleiben.“
Die Empfehlungen der Ausschüsse sind zwar wichtige Etappensiege, die UNI-Post Europa für die Beschäftigten erreicht hat, doch es kommt jetzt darauf an, dass das Europaparlament im Interesse der Beschäftigten im Postsektor Europas dafür eintritt, dass wirksame Mechanismen zur Verhinderung eines Verdrängungswettbewerbs durch Lohn- und Sozialdumping im Briefmarkt in Form sozialer Lizenzauflagen in der EU-Postdiensterichtlinie für die Mitgliedstaaten verpflichtend verankert werden. Der Wettbewerb im Postsektor der EU darf nicht zu einem Wettbewerb um die schlechtesten Arbeits- und Einkommensbedingungen verkommen.
UNI-Post Europa vertritt ferner die Auffassung, das der Postsektor für die Entwicklung des wirtschaftlichen Wohlstandes, für das soziale Gefüge und den Zusammenhalt innerhalb der EU eine wichtige Grundlage ist. Bei der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes muss der Regulierungsrahmen im Postsektor sicherstellen, dass alle EU Bürger Zugang zu gleich bleibenden, zuverlässigen Postdienstleistungen haben, die erschwinglich und von guter Qualität sind.
In der Vergangenheit wurden die Postmärkte schrittweise und kontrolliert für den Wettbewerb geöffnet, um so die Mitgliedstaaten mit den Mitteln auszustatten, die es ihnen ermöglichen, den Universaldienst dauerhaft zu erbringen.
Aus Sicht von UNI-Post Europa darf diese bisherige Zielsetzung nicht aus den Augen verloren werden. Daher müssen bei den weiteren Liberalisierungsschritten folgende Punkte eingehalten werden:
Erst wenn gleiche Marktzutrittsbedingungen herrschen, darf eine weitere Marktöffnung erfolgen: Die unterschiedlichen Marktzutrittsbedingungen und die Komplexität der Postmarktliberalisierung müssen über eine aktive Regulierungspolitik auf EU-Ebene harmonisiert werden, bevor der europäische Postmarkt weitere Liberalisierungsschritte erfährt. Erst dann kann ein geeigneter Zeitpunkt für eine weitere Marktöffnung verankert werden.
Die weitere Marktöffnung darf nur im europäischen Gleichklang erfolgen: Um in Europa eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, ist es erforderlich, im Gleichklang und einheitlich in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Für die weitere Liberalisierung des europäischen Postmarktes müssen gleiche Bedingungen geschaffen werden, die auch gleiche Chancen für die Postbetreiber bieten.
Eine Verschlechterung des Postuniversaldienstes darf es nicht geben: Gerade vor dem Hintergrund, dass in einigen Mitgliedstaaten das Postwesen traditionell wichtige, soziale und infrastrukturelle Aufgaben übernimmt, hängt die Entwicklung und die Funktionsfähigkeit des gesamten europäischen Binnenmarktes und des sozialen Europas von der Qualität der postalischen Universaldienstleistungen ab. Im EU-Durchschnitt nutzen nur 47 Prozent der Bevölkerung das Internet. Die Erfahrungen zeigen, dass, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten, von älteren Menschen und Personen mit niedrigem Bildungsniveau die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten erheblich weniger genutzt werden. Das heisst, dass ein Großteil der Menschen in der EU auf absehbare Zeit weiterhin auf eine leistungsfähige postalische Infrastruktur angewiesen ist, die durch einen ausreichenden Postuniversaldienst sichergestellt werden muss. Gerade die Menschen in strukturschwachen Gebieten würden weiter benachteiligt, da es sich hierbei in der Regel um unrentable wirtschaftliche Regionen handelt.
Der Europäischen Union muss es gelingen, eine einheitliche Qualität des Postuniversaldienstes in jedem Mitgliedstaat sicher zu stellen, um eine Benachteiligung bei einigen Teilen der Bevölkerung zu verhindern. Die Postgesellschaften von Frankreich, Polen, Ungarn, Belgien, Luxemburg, Italien Spanien, Griechenland und Zypern haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, den Nutzen eines reservierten Bereiches für die Qualität des Universaldienstes zu untersuchen. Die Studie kommt zu der Auffassung, das durch einen reservierten Bereich der Universaldienst am besten finanziert wird. Damit wird die Auffassung von UNI-Post bestätigt. Vor einer weiteren Liberalisierung muss über die Finanzierung des Universaldienstes gelöst werden.
Die dauerhafte Finanzierung des Postuniversaldienstes muss sichergestellt sein: Es muss ein wirksamer Mechanismus geschaffen werden, der die Finanzierung des Universaldienstes garantiert und sicherstellt. Bisher wurde die Verpflichtung durch einen reservierten Dienstleistungsbereich garantiert, der schrittweise reduziert wurde. Keine andere Finanzierungsmethode hat sich bisher als funktionsfähig erwiesen. Eine Verschlechterung des Universaldienstes, um so Kosten zu reduzieren, ist ein Schritt in die falsche Richtung.
UNI-Post Europa ruft alle Beschäftigten im Postsektor auf, sich gegen die Vorschläge der EU-Kommission zu stellen und sich im Interesse der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sowie der Postkunden für eine gute, zuverlässige Postversorgung und ein soziales Europa zu engagieren.
Mit freundlichen Grüßen
John Pederson, Leiter von UNI Post
Rolf Büttner, Präsident, UNI-Post Europa
Um einen fairen Wettbewerb zwischen Postunternehmen und neuen Anbietern zu gewährleisten empfiehlt die Prospektivstudie daher, für gleiche Bedingungen in der Postbranche zu sorgen.
Die Gefahr, dass über einen Verdrängungswettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping die Arbeitsbedingungen einer ganzen Branche ins Rutschen kommen kann, zeigt eine weitere Studie aus Deutschland auf. Die Entwicklung der Beschäftigungsbedingungen – 10 Jahre nach der Liberalisierung des deutschen Postmarktes – wurden untersucht (www.input-consulting.com/publish). Das Ergebnis ist erschreckend. Die Studie belegt, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse bei neuen Briefdienstleistern zum Geschäftsmodell geworden sind, die damit signifikante Kosten- und Wettbewerbsvorteile realisieren können und letztlich gute, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei den Postunternehmen verdrängt werden.
Die EU-Kommission hat sich dieser Problematik in ihren Vorschlägen bislang in keinster Weise angenommen. Das kritisieren wir heute!
UNI-Post Europa hat die Befürchtung, dass es bei einer weiteren Liberalisierung ohne soziale Schutzregelungen zu erheblichen Missständen bei den Arbeitsbedingungen in der Postbranche in Europa kommen wird.
Wir fordern daher, in einer neuen Postdiensterichtlinie die Mitgliedstaaten zu verpflichten, einen Wettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping im Briefsektor wirksam zu unterbinden und die Autorisierung neuer Anbieter zwingend an die Einhaltung der in der Branche üblichen wesentlichen Arbeits- und Einkommensstandards zu koppeln. Ein Appell an die Mitgliedsstaaten, dies in nationaler Zuständigkeit zu regeln, greift hier erheblich zu kurz. Wir wollen, dass unsere Arbeitsbedingungen durch verbindliches, europäisches Recht geregelt werden.
UNI-Post hat sich in Brüssel und Straßbourg massiv für die Interessen der Postbeschäftigten eingesetzt. Wir waren erfolgreich.
So fordert der Ausschuss für regionale Entwicklung des EU-Parlaments in seiner Stellungnahme vom 28.02.2007:
„Ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen der Liberalisierung auf die Beschäftigungssituation im Postdienstleistungssektor in ländlichen und entlegenen Gebieten zu legen, wo die Postdienstleistungen eine wesentliche Beschäftigungsmöglichkeit darstellen.
Es ist insbesondere für die weniger entwickelten Regionen wichtig, dass qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden. Daher, sowie zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs sollte diese Richtlinie vorschreiben, dass die Mitgliedsstaaten Vorkehrungen treffen müssen, damit vergleichbare Beschäftigungsbedingungen im Sektor der Postdienste innerhalb eines Mitgliedsstaates herrschen und die Beschäftigungsbedingungen bei neuen Anbietern mit denen der Universaldienstanbieter vergleichbar sind.“
In der Begründung führt der Ausschuss aus: „In einigen liberalisierten Postdienstmärkten sind die Arbeitsbedingungen bei den neuen Anbietern bedeutend schlechter als bei den Universaldienstanbietern. Dies führt zum einen zu einer Verzerrung des Wettbewerbs und zum anderen zu einer Verschlechterung des Arbeitsmarktes im Sektor der Postdienstleistungen, wobei diese negativen Auswirkungen auf den Beschäftigungsmarkt, insbesondere in den weniger entwickelten Regionen der EU sowie den ländlichen und entlegenen Gebieten, die Strukturfondsförderung erhalten, ins Geweicht fallen würden.
Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 12.02.2007:
„Wichtig ist auch, dass die Arbeitsbedingungen nicht durch die Aushöhlung der Branchentarifverträge verschlechtert werden, die ein wirksames Instrument zur Abwehr eines Wettbewerbs um die niedrigsten Standards sind.
Im Gegensatz zu anderen netzgebundenen Wirtschaftszweigen belaufen sich die Arbeitskosten auf rund 80 Prozent der für die Betreiber anfallenden Kosten und stellen für etablierte Betreiber im wesentlichen Fixkosten dar.“
In der Begründung stellt der Ausschuss fest: „Nur durch Branchentarifverträge kann angesichts der Besonderheiten des Sektors die Qualität der Beschäftigungsbedingungen gewahrt bleiben.“
Die Empfehlungen der Ausschüsse sind zwar wichtige Etappensiege, die UNI-Post Europa für die Beschäftigten erreicht hat, doch es kommt jetzt darauf an, dass das Europaparlament im Interesse der Beschäftigten im Postsektor Europas dafür eintritt, dass wirksame Mechanismen zur Verhinderung eines Verdrängungswettbewerbs durch Lohn- und Sozialdumping im Briefmarkt in Form sozialer Lizenzauflagen in der EU-Postdiensterichtlinie für die Mitgliedstaaten verpflichtend verankert werden. Der Wettbewerb im Postsektor der EU darf nicht zu einem Wettbewerb um die schlechtesten Arbeits- und Einkommensbedingungen verkommen.
UNI-Post Europa vertritt ferner die Auffassung, das der Postsektor für die Entwicklung des wirtschaftlichen Wohlstandes, für das soziale Gefüge und den Zusammenhalt innerhalb der EU eine wichtige Grundlage ist. Bei der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes muss der Regulierungsrahmen im Postsektor sicherstellen, dass alle EU Bürger Zugang zu gleich bleibenden, zuverlässigen Postdienstleistungen haben, die erschwinglich und von guter Qualität sind.
In der Vergangenheit wurden die Postmärkte schrittweise und kontrolliert für den Wettbewerb geöffnet, um so die Mitgliedstaaten mit den Mitteln auszustatten, die es ihnen ermöglichen, den Universaldienst dauerhaft zu erbringen.
Aus Sicht von UNI-Post Europa darf diese bisherige Zielsetzung nicht aus den Augen verloren werden. Daher müssen bei den weiteren Liberalisierungsschritten folgende Punkte eingehalten werden:
Erst wenn gleiche Marktzutrittsbedingungen herrschen, darf eine weitere Marktöffnung erfolgen: Die unterschiedlichen Marktzutrittsbedingungen und die Komplexität der Postmarktliberalisierung müssen über eine aktive Regulierungspolitik auf EU-Ebene harmonisiert werden, bevor der europäische Postmarkt weitere Liberalisierungsschritte erfährt. Erst dann kann ein geeigneter Zeitpunkt für eine weitere Marktöffnung verankert werden.
Die weitere Marktöffnung darf nur im europäischen Gleichklang erfolgen: Um in Europa eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, ist es erforderlich, im Gleichklang und einheitlich in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Für die weitere Liberalisierung des europäischen Postmarktes müssen gleiche Bedingungen geschaffen werden, die auch gleiche Chancen für die Postbetreiber bieten.
Eine Verschlechterung des Postuniversaldienstes darf es nicht geben: Gerade vor dem Hintergrund, dass in einigen Mitgliedstaaten das Postwesen traditionell wichtige, soziale und infrastrukturelle Aufgaben übernimmt, hängt die Entwicklung und die Funktionsfähigkeit des gesamten europäischen Binnenmarktes und des sozialen Europas von der Qualität der postalischen Universaldienstleistungen ab. Im EU-Durchschnitt nutzen nur 47 Prozent der Bevölkerung das Internet. Die Erfahrungen zeigen, dass, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten, von älteren Menschen und Personen mit niedrigem Bildungsniveau die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten erheblich weniger genutzt werden. Das heisst, dass ein Großteil der Menschen in der EU auf absehbare Zeit weiterhin auf eine leistungsfähige postalische Infrastruktur angewiesen ist, die durch einen ausreichenden Postuniversaldienst sichergestellt werden muss. Gerade die Menschen in strukturschwachen Gebieten würden weiter benachteiligt, da es sich hierbei in der Regel um unrentable wirtschaftliche Regionen handelt.
Der Europäischen Union muss es gelingen, eine einheitliche Qualität des Postuniversaldienstes in jedem Mitgliedstaat sicher zu stellen, um eine Benachteiligung bei einigen Teilen der Bevölkerung zu verhindern. Die Postgesellschaften von Frankreich, Polen, Ungarn, Belgien, Luxemburg, Italien Spanien, Griechenland und Zypern haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, den Nutzen eines reservierten Bereiches für die Qualität des Universaldienstes zu untersuchen. Die Studie kommt zu der Auffassung, das durch einen reservierten Bereich der Universaldienst am besten finanziert wird. Damit wird die Auffassung von UNI-Post bestätigt. Vor einer weiteren Liberalisierung muss über die Finanzierung des Universaldienstes gelöst werden.
Die dauerhafte Finanzierung des Postuniversaldienstes muss sichergestellt sein: Es muss ein wirksamer Mechanismus geschaffen werden, der die Finanzierung des Universaldienstes garantiert und sicherstellt. Bisher wurde die Verpflichtung durch einen reservierten Dienstleistungsbereich garantiert, der schrittweise reduziert wurde. Keine andere Finanzierungsmethode hat sich bisher als funktionsfähig erwiesen. Eine Verschlechterung des Universaldienstes, um so Kosten zu reduzieren, ist ein Schritt in die falsche Richtung.
UNI-Post Europa ruft alle Beschäftigten im Postsektor auf, sich gegen die Vorschläge der EU-Kommission zu stellen und sich im Interesse der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sowie der Postkunden für eine gute, zuverlässige Postversorgung und ein soziales Europa zu engagieren.
Mit freundlichen Grüßen
John Pederson, Leiter von UNI Post
Rolf Büttner, Präsident, UNI-Post Europa