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Scharfe Kritik wegen Kündigung von Konten für kubanische BürgerInnen

  • Freitag, 13. April 2007 @ 20:32
News Als Geschäftsschädigung durch den Vorstand der BAWAG-PSK bezeichnet Robert Hobek, Sprecher der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) in der Postgewerkschaft die Aufkündigung der Konten von über hundert in Österreich lebenden kubanischen BürgerInnen. Der selbst vom Post-Vorstand wegen angeblicher Geschäftsschädigung geklagte Personalvertreter Hobek verweist dazu auf die mit massiven Druck verbundenen Vorgaben des Post-Managements an Schalterbedienstete möglichst viele Geschäfte für die BAWAG-PSK, die vertraglich nach wie vor mit der Post eng verbunden ist, abzuschließen. Laut Verfassungsrechtler Heinz Mayer widerspricht eine solche Aufkündigung von Konten den Menschenrechten, weil es verboten ist, Menschen auf Grund ihrer Rasse oder Nation zu benachteiligen. Der Vorstand ist laut Mayer auf Grund der geltenden Gesetze auch nicht verpflichtet, solche Weisungen des Eigentümers zu exekutieren. Die Praxis der BAWAG-PSK erinnert zudem in mancher Hinsicht an die Zeit des Dritten Reiches, als jüdische Bankguthaben beschlagnahmt wurden.

Nach der Übernahme der BAWAG-PSK vom bisherigen Eigentümer ÖGB durch den US-Finanzinvestor Cerberus und einer Gruppe österreichischer Unternehmen (Wüstenrot, Generali, Post, Androsch) sollen offensichtlich auch in Österreich US-Auflagen exekutiert werden. Das 1996 in den USA in Kraft getretene Helms-Burton-Gesetz gegen Kuba ist die Fortsetzung der seit 1961 gegen dieses karibische Land durchgeführten US-Sanktionspolitik und zielt auf die weitere wirtschaftliche Isolierung Kubas.

Unter dem Einfluss der reaktionärsten antikubanischen Kräfte zustande gekommene US-Wirtschaftssanktionsgesetze, mit deren Durchsetzung das US Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control (OFAC) betraut ist, wird es US-Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen verboten Geschäftsbeziehungen mit Kuba, kubanischen Unternehmen oder Personen kubanischer Nationalität zu unterhalten, wo auch immer diese ansässig bzw. domiziliert sind. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf nicht-US-amerikanische Unternehmen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von US-Personen oder US-Unternehmen stehen.

Hobek fordert die Kunden der BAWAG-PSK auf vom Vorstand die bedingungslose Zurücknahme dieser Diskriminierung zu verlangen und im Falle der Weigerung einen Wechsel ihrer Konten von der BAWAG-PSK zu einem seriöseren Institut in Erwägung zu ziehen: „Insbesondere die vielfach als Werbeträger für die ehemalige Gewerkschaftsbank tätigen BetriebsrätInnen sollten scharf gegen diese Diskriminierung tätig werden und ihr politisches Gewicht einsetzen“, meint Hobek.

Da die BAWAG-PSK auch Hausbank der Republik ist, fordert der GLB auch von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer konsequente Schritte. Für das neutrale Österreich ist es völlig unakzeptabel, quasi durch die Hintertür das US-Embargo gegen Kuba mitzuvollziehen. Sollte die BAWAG-PSK die Kündigung von Konten für kubanische BürgerInnen nicht zurücknehmen, müsste auch die Republik ihre Geschäftsbeziehungen mit dieser Bank überprüfen. Außerdem muss in aller Deutlichkeit klargestellt werden, dass für in Österreich tätige Banken grundsätzlich österreichisches Recht zu gelten hat und nicht Weisungen aus den USA.