Fremdenfeindlichkeit in der Arbeitswelt
- Dienstag, 10. April 2007 @ 13:07
Von Dieter Schindlauer
Rassistische Diskriminierung in der Arbeitswelt wird mehr und mehr zum Thema – ob unter dem positiven und schickeren Mäntelchen der Diversität oder dem „klassischen“ Anti-Rassismus Diskurs folgend. Ein mehrkultureller Arbeitsmarkt führt zu Begegnungen und Auseinandersetzungen mit „Fremd-Sein“ sowie zu einem Ringen um Definitionen von Integration, Anpassung und Ausgrenzung. Ich möchte hier einen zentralen Aspekt der Anti-Diskriminierungsarbeit herausgreifen und kurz anreißen, der in weiten Teilen Europas – auch in Österreich - oft übersehen oder bewusst ausgeklammert wird: Es ist bemerkenswert, wie stark die individuelle Ebene von rassistischer Diskriminierung im öffentlichen Diskurs die strukturelle und institutionelle Ebene verdrängt. Das idealtypische Bild von rassistischer Diskriminierung wird in diesem Diskurs nach wie vor so gesehen: MigrantIn gerät an RassistIn und wird von diesem/dieser aufgrund der Herkunft benachteiligt.
Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Gleichbehandlungsgesetzen knüpfen einzig an dieser Definition an. Sie ist auch nicht völlig falsch, sondern nur eine gefährliche Verkürzung und Vereinfachung der Realität. Sie enthält insbesondere im Bezug auf den Kreis der infrage kommenden TäterInnen zwei falsche Grundannahmen. Nämlich: 1. Diskriminierung geht nur von RassistInnen aus und 2. es genügt, nicht rassistisch zu sein, um das Problem zu lösen. Für die Arbeitswelt würde das bedeuten: Finde eine/n nicht rassistische/n ArbeitgeberIn und du bist von Diskriminierung erlöst.
Der amerikanischen Bürgerrechtlerin Rosa Parks wird die Aussage zugeschrieben: „In einem rassistischen System genügt es nicht, nicht rassistisch zu sein, man muss anti-rassistisch handeln um etwas zu verbessern.“ Mit dieser einfachen Aussage wird die systematische Komponente von rassistischer Diskriminierung sehr schön auf den Punkt gebracht.
In der Arbeit bei ZARA haben wir es mit einer Vielzahl rassistischer Diskriminierungen zu tun und die bei weitem überwiegende Mehrheit der „TäterInnen“ würden den Vorwurf, RassistInnen zu sein, entrüstet von sich weisen. Und sie hätten recht damit. Sie sind in aller Regel keine ideologisch gefestigten oder getriebenen „HasserInnen“ oder verkappte Nazis. Dennoch setzen sie rassistisch diskriminierende Handlungen – oftmals ohne jedes Unrechtsbewusstsein. Gerade in der Arbeitswelt wird die Thematik der Gleichbehandlung in diesem Land nach wie vor eher als Geschmacksfrage gesehen.
Der eine mag halt „die Ausländer“ und die andere eben nicht. Diese individualisierte Sichtweise verdeckt das belastende diskriminierende System. Es geht nicht um Vorlieben, sondern um Rechte. Es ist keine ehrenhafte oder großmütige Eigenschaft, nicht zu diskriminieren und es geht nicht um Sympathie oder gar Liebe. Es kann und wird von niemandem verlangt werden, Menschen mit Migrationshintergrund ein ganz besonderes Wohlwollen entgegen zu bringen. Das brauchen diese auch nicht. Was sie aber brauchen ist eine prinzipielle Chancengleichheit. Diese erfordert, dass die gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in eine Gesamtbetrachtung einfließen.
Diese Gesamtbetrachtung führt dann dazu, dass besondere Maßnahmen zu treffen sein können. Das bloß nicht rassistische Verhalten des/der ArbeitgeberIn ist dabei nicht mehr als eine rechtlich gebotene Selbstverständlichkeit. Um Chancengleichheit zu garantieren, muss aber noch mehr dazu kommen: Es muss einen gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen und Möglichkeiten geben. Dazu gehören etwa angemessene Vorkehrungen und aktive und tragfähige Mechanismen zur Verhinderung oder der Beseitigung von Diskriminierung und Belästigung durch Vorgesetzte, KollegInnen und KundInnen.
Ausdrücklich zu warnen ist aber vor einer oft gut gemeinten, aber völlig verfehlten Politik der Herabsetzung der Erwartungen an eine/n MitarbeiterIn mit Migrationshintergrund. Kaum etwas ist demotivierender und beleidigender als das erstaunte Lob: „Wow, nicht schlecht für einen Schwarzen.“
Dieter Schindlauer ist Obmann des Vereins ZARA - Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
Rassistische Diskriminierung in der Arbeitswelt wird mehr und mehr zum Thema – ob unter dem positiven und schickeren Mäntelchen der Diversität oder dem „klassischen“ Anti-Rassismus Diskurs folgend. Ein mehrkultureller Arbeitsmarkt führt zu Begegnungen und Auseinandersetzungen mit „Fremd-Sein“ sowie zu einem Ringen um Definitionen von Integration, Anpassung und Ausgrenzung. Ich möchte hier einen zentralen Aspekt der Anti-Diskriminierungsarbeit herausgreifen und kurz anreißen, der in weiten Teilen Europas – auch in Österreich - oft übersehen oder bewusst ausgeklammert wird: Es ist bemerkenswert, wie stark die individuelle Ebene von rassistischer Diskriminierung im öffentlichen Diskurs die strukturelle und institutionelle Ebene verdrängt. Das idealtypische Bild von rassistischer Diskriminierung wird in diesem Diskurs nach wie vor so gesehen: MigrantIn gerät an RassistIn und wird von diesem/dieser aufgrund der Herkunft benachteiligt.
Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Gleichbehandlungsgesetzen knüpfen einzig an dieser Definition an. Sie ist auch nicht völlig falsch, sondern nur eine gefährliche Verkürzung und Vereinfachung der Realität. Sie enthält insbesondere im Bezug auf den Kreis der infrage kommenden TäterInnen zwei falsche Grundannahmen. Nämlich: 1. Diskriminierung geht nur von RassistInnen aus und 2. es genügt, nicht rassistisch zu sein, um das Problem zu lösen. Für die Arbeitswelt würde das bedeuten: Finde eine/n nicht rassistische/n ArbeitgeberIn und du bist von Diskriminierung erlöst.
Der amerikanischen Bürgerrechtlerin Rosa Parks wird die Aussage zugeschrieben: „In einem rassistischen System genügt es nicht, nicht rassistisch zu sein, man muss anti-rassistisch handeln um etwas zu verbessern.“ Mit dieser einfachen Aussage wird die systematische Komponente von rassistischer Diskriminierung sehr schön auf den Punkt gebracht.
In der Arbeit bei ZARA haben wir es mit einer Vielzahl rassistischer Diskriminierungen zu tun und die bei weitem überwiegende Mehrheit der „TäterInnen“ würden den Vorwurf, RassistInnen zu sein, entrüstet von sich weisen. Und sie hätten recht damit. Sie sind in aller Regel keine ideologisch gefestigten oder getriebenen „HasserInnen“ oder verkappte Nazis. Dennoch setzen sie rassistisch diskriminierende Handlungen – oftmals ohne jedes Unrechtsbewusstsein. Gerade in der Arbeitswelt wird die Thematik der Gleichbehandlung in diesem Land nach wie vor eher als Geschmacksfrage gesehen.
Der eine mag halt „die Ausländer“ und die andere eben nicht. Diese individualisierte Sichtweise verdeckt das belastende diskriminierende System. Es geht nicht um Vorlieben, sondern um Rechte. Es ist keine ehrenhafte oder großmütige Eigenschaft, nicht zu diskriminieren und es geht nicht um Sympathie oder gar Liebe. Es kann und wird von niemandem verlangt werden, Menschen mit Migrationshintergrund ein ganz besonderes Wohlwollen entgegen zu bringen. Das brauchen diese auch nicht. Was sie aber brauchen ist eine prinzipielle Chancengleichheit. Diese erfordert, dass die gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in eine Gesamtbetrachtung einfließen.
Diese Gesamtbetrachtung führt dann dazu, dass besondere Maßnahmen zu treffen sein können. Das bloß nicht rassistische Verhalten des/der ArbeitgeberIn ist dabei nicht mehr als eine rechtlich gebotene Selbstverständlichkeit. Um Chancengleichheit zu garantieren, muss aber noch mehr dazu kommen: Es muss einen gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen und Möglichkeiten geben. Dazu gehören etwa angemessene Vorkehrungen und aktive und tragfähige Mechanismen zur Verhinderung oder der Beseitigung von Diskriminierung und Belästigung durch Vorgesetzte, KollegInnen und KundInnen.
Ausdrücklich zu warnen ist aber vor einer oft gut gemeinten, aber völlig verfehlten Politik der Herabsetzung der Erwartungen an eine/n MitarbeiterIn mit Migrationshintergrund. Kaum etwas ist demotivierender und beleidigender als das erstaunte Lob: „Wow, nicht schlecht für einen Schwarzen.“
Dieter Schindlauer ist Obmann des Vereins ZARA - Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit