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Arbeitszeitverkürzung ist Frauenpolitik

  • Montag, 9. April 2007 @ 15:40
Meinung Von Karin Antlanger

Am 8. März überboten sich die ÖGB-Fraktionen wieder gegenseitig: Zwischen Valentinstag und Muttertag wurden am Frauentag Blumen und Süßes verteilt und statt eines Valentinherzerls gab es den einen oder anderen Folder dazu. Auch die ÖGB-Frauen haben entdeckt, dass die Lohnschere nur dann zu schließen ist, wenn Frauen sich nicht mehr mit der Funktion der „Dazuverdienerin“ abfinden. Armut ist weiblich und alt: die Teilzeitquote inklusive der geringfügig Beschäftigten liegt bei den erwerbstätigen Frauen in Österreich etwas über 40 Prozent, bei Männern unter sechs Prozent.

Wenn wir noch bedenken, dass mehr als 70 Prozent aller geringfügig Beschäftigten Frauen sind und mehr als 15 Prozent der Frauen nach der Kinderkarenz in die Arbeitslose gehen, dann wird auch klar, warum die Alterspension von Frauen nur halb so hoch ist, wie die der Männer. Die Frauen-Billiglohnbranchen tun dann noch das Ihre dazu.

Jahrelang haben sich ÖGB-Frauen und Gewerkschaften für mehr Teilzeitarbeitsplätze ausgesprochen, weil sie damit die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen meinten. Nun ist auch ihnen klar, dass diese Forderung ein Eigentor war und dass der Anspruch auf jahrelange Elternteilzeit den Effekt hat, Vollzeitarbeitsplätze zu reduzieren und in weiterer Folge die künftigen Pensionen kräftig zu senken.

Ein Ausbrechen aus der Armutsfalle ist für Frauen daher nur möglich,
• wenn die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als gesellschaftliche Aufgabe erkannt und nicht ausschließlich den Frauen überantwortet wird;
• eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche bzw. 6 Stunden pro Tag wieder ein verstärktes Angebot an Vollzeitarbeitsplätzen bringt;
• eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn erfolgt und auch ein gesetzlicher Mindestlohn von € 1.300,-- mit jährlicher Teuerungsabgeltung in Kraft tritt. Gesetzlicher Mindestlohn deswegen, weil es die Gewerkschaften bis heute nicht geschafft haben, Kollektivverträge für alle unselbständig Beschäftigten auf Verhandlungsebene durchzusetzen bzw. es KVs gibt, die für eine 40 Stunden- Woche Monatsbezüge von weit unter € 1.000,-- brutto vorsehen.