Hurra, ich bin selbstständig!
- Samstag, 7. April 2007 @ 17:53
Von Anita Kainz
Helene ist 23 Jahre alt. Sie hat eine HAK-Matura und einige Jahre Büroarbeit hinter sich und möchte sich beruflich gerne verändern. In der Zeitung sieht sie ein interessantes Inserat. Ein internationaler Konzern sucht junge, dynamische MitarbeiterInnen. Versprochen werden ein gutes Gehalt und Aufstiegsmöglichkeiten. Helene bewirbt sich um den Job und erfährt dann interessante Details: Der Konzern vertreibt seine Waren in den verschiedensten Lebensmittelketten. Dafür braucht er so genannte „RegalbetreuerInnen“. Die gelieferte Ware muss zu bestimmten Zeiten in bestimmten Filialen in bestimmte Regale geschlichtet werden.
Diese „verantwortungsvolle“ und „interessante“ Tätigkeit kann scheinbar ein/e DienstnehmerIn nicht verrichten, daher muss sich Helene einen Gewerbeschein lösen. Sie muss sich bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft anmelden und Einkommensteuer und Kammerumlage zahlen. Sie muss eine Honorarnote legen und bekommt natürlich kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wenn sie krank ist oder auf Urlaub gehen will, muss sie eine Vertretung einschulen und bezahlen. Sie bekommt keine Fahrt- und keine Telefonkosten ersetzt. Es gibt für sie keine Arbeitszeitbestimmungen und keinen ArbeitnehmerInnenschutz.
Jetzt stellt sich die Frage: Wem bringt diese „Selbstständigkeit“ etwas? Helene hat nur Nachteile. Sie hat zwar eine Vollzeitbeschäftigung, bekommt aber weniger als eine Dienstnehmerin laut Kollektivvertrag bezahlt. Sie hat kein Recht auf Überstundenbezahlung und auf Abfertigung. Es gibt nur einen Gewinner und das ist der Konzern, der eindeutig ein Dienstverhältnis umgeht und daher keinerlei Pflichten gegenüber DienstnehmerInnen hat. Er macht noch höhere Profite, da er sich die Lohn-Nebenkosten spart und daher auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Es ist daher höchste Zeit, die Wertschöpfungsabgabe einzuführen, so wie das der GLB schon lange fordert.
Obwohl eine Klage wegen Umgehung eines Dienstverhältnisses gute Chancen hätte, gewonnen zu werden, nimmt keine/r, der einen Job braucht, dieses Risiko auf sich. Helene hat diese Arbeit 1 Jahr gemacht und sich dann eine andere Stelle gesucht, denn sie wollte eigentlich nie selbstständig sein, sondern einen interessanten Job in einer seriösen Firma haben.
P.S.: Auch die Arbeitslosenstatistik schaut durch die steigende Anzahl der neuen „Selbstständigen“ viel schöner aus. Abgesehen davon, dass nach Beendigung der Selbstständigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Das AMS fragt daher viele ältere Langzeitarbeitslose, ob sie sich nicht selbstständig machen wollen.
Anita Kainz ist GLB-Aktivistin in Wien
Helene ist 23 Jahre alt. Sie hat eine HAK-Matura und einige Jahre Büroarbeit hinter sich und möchte sich beruflich gerne verändern. In der Zeitung sieht sie ein interessantes Inserat. Ein internationaler Konzern sucht junge, dynamische MitarbeiterInnen. Versprochen werden ein gutes Gehalt und Aufstiegsmöglichkeiten. Helene bewirbt sich um den Job und erfährt dann interessante Details: Der Konzern vertreibt seine Waren in den verschiedensten Lebensmittelketten. Dafür braucht er so genannte „RegalbetreuerInnen“. Die gelieferte Ware muss zu bestimmten Zeiten in bestimmten Filialen in bestimmte Regale geschlichtet werden.
Diese „verantwortungsvolle“ und „interessante“ Tätigkeit kann scheinbar ein/e DienstnehmerIn nicht verrichten, daher muss sich Helene einen Gewerbeschein lösen. Sie muss sich bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft anmelden und Einkommensteuer und Kammerumlage zahlen. Sie muss eine Honorarnote legen und bekommt natürlich kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wenn sie krank ist oder auf Urlaub gehen will, muss sie eine Vertretung einschulen und bezahlen. Sie bekommt keine Fahrt- und keine Telefonkosten ersetzt. Es gibt für sie keine Arbeitszeitbestimmungen und keinen ArbeitnehmerInnenschutz.
Jetzt stellt sich die Frage: Wem bringt diese „Selbstständigkeit“ etwas? Helene hat nur Nachteile. Sie hat zwar eine Vollzeitbeschäftigung, bekommt aber weniger als eine Dienstnehmerin laut Kollektivvertrag bezahlt. Sie hat kein Recht auf Überstundenbezahlung und auf Abfertigung. Es gibt nur einen Gewinner und das ist der Konzern, der eindeutig ein Dienstverhältnis umgeht und daher keinerlei Pflichten gegenüber DienstnehmerInnen hat. Er macht noch höhere Profite, da er sich die Lohn-Nebenkosten spart und daher auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Es ist daher höchste Zeit, die Wertschöpfungsabgabe einzuführen, so wie das der GLB schon lange fordert.
Obwohl eine Klage wegen Umgehung eines Dienstverhältnisses gute Chancen hätte, gewonnen zu werden, nimmt keine/r, der einen Job braucht, dieses Risiko auf sich. Helene hat diese Arbeit 1 Jahr gemacht und sich dann eine andere Stelle gesucht, denn sie wollte eigentlich nie selbstständig sein, sondern einen interessanten Job in einer seriösen Firma haben.
P.S.: Auch die Arbeitslosenstatistik schaut durch die steigende Anzahl der neuen „Selbstständigen“ viel schöner aus. Abgesehen davon, dass nach Beendigung der Selbstständigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Das AMS fragt daher viele ältere Langzeitarbeitslose, ob sie sich nicht selbstständig machen wollen.
Anita Kainz ist GLB-Aktivistin in Wien