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Der GLB zum 60. Jahrestag des Betriebsrätegesetzes

  • Mittwoch, 28. März 2007 @ 09:32
News „Kein Anlass für Jubelmeldungen, sondern für Reformbedarf zur Stärkung der Position von BetriebsrätInnen ist der 60. Jahrestag der Beschlussfassung des Betriebsrätegesetzes durch den Nationalrat am 28. März 1947“, meint Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Wie die zahlreichen Fälle gelungener oder versuchter Verhinderungen der Wahl von Betriebsräten – zuletzt im Fall der deutschen Handelskette KIK – beweisen, kann mit dem 1974 im Arbeitsverfassungsgesetz aufgegangenen Betriebsrätegesetz keineswegs von einem „Meilenstein“ oder „Erfolgsmodell“ gesprochen werden.

„Nicht nur kleine Privatunternehmer, sondern auch namhafte multinationale Konzerne und sogar Staatsunternehmen versuchen immer wieder die Wahl einer Belegschaftsvertretung zu verhindern“, kritisiert Antlanger. Der GLB erinnert dazu an Frank Stronach, der für seine Magna-Unternehmen vor einigen Jahren anstelle gewählter BetriebsrätInnen nach undurchsichtigen Kriterien ausgewählte Vertrauenspersonen setzen wollte.

Durch Auslagerungen und Umstrukturierungen wird die Stellung früher starker Betriebsratskörperschaften geschwächt bzw. die Mitbestimmung überhaupt eliminiert. Ein aktuelles Beispiel ist die staatliche ASFINAG, wo die Unternehmensleitung verhindern will, dass an allen Standorten eigenständige Betriebsräte gewählt werden.

Laut Umfragen des „Arbeitsklima-Index“ der oö Arbeiterkammer ist die Einkommenszufriedenheit und Konfliktlösung in Unternehmen mit Betriebsräten deutlich besser als in solchen ohne solche. Wie brüchig jedoch auch heute noch die Mitsprache der Beschäftigten ist, zeigt sich allein an der Tatsache, dass es in einem großen Teil der Unternehmen, darunter auch in vielen Großbetrieben, nach wie vor keine gewählten BetriebsrätInnen gibt. Laut ÖGB vertreten derzeit bundesweit rund 38.000 BetriebsrätInnen und 12.000 PersonalvertreterInnen die Interessen der Beschäftigten – damit haben aber nur etwa 16 Prozent der Unternehmen mit fünf oder mehr Beschäftigten eine Vertretung.

Um auch in den zahlreichen Unternehmen ohne Betriebsrat einen solchen ins Leben zu rufen, wäre es nach Meinung des GLB sinnvoll parallel zu den Arbeiterkammerwahlen in solchen Betrieben auch eine Betriebsratswahl auszuschreiben, womit die technische Durchführung von Wahlen erleichtert und im Zuge der AK-Wahlkampagne sich auch leichter KandidatInnen für die Betriebsräte finden würden.

Notwendig sind auch wirksame Maßnahmen um Schikanen oder gezieltes Mobbing von Unternehmensleitungen gegen Beschäftigte, die sich für die Wahl eines Betriebsrates engagieren zu verhindern: „Es darf nicht akzeptiert werden, dass Unternehmerwillkür das selbstverständliche Recht der Wahl eines Betriebsrates ungestraft verhindert“. Der GLB erinnert dazu an die empörten Reaktionen der Wirtschaftskammer auf das „Schwarzbuch“ der oö Arbeiterkammer über solche Fälle. Wenn es sich dabei nur um „schwarze Schafe“ handelt, dann soll die Wirtschaftskammer solchen Mitgliedsunternehmen deutlich machen, dass auch sie sich an den Rechtsstaat zu halten haben anstatt gegen die Veröffentlichung solcher Fälle zu wettern.

Der GLB hält auch eine Stärkung des Kündigungsschutzes und eine Ausweitung der Bildungsfreistellung für aktive und ErsatzbetriebsrätInnen für notwendig. Eine Differenzierung wäre bei der Freistellung von BetriebsrätInnen für erforderlich: Eine solche ist derzeit erst ab 150 Beschäftigten vorgesehen. Nach Meinung des GLB sollte bereits ab 50 Beschäftigten eine Freistellung zu einem Drittel, ab hundert Beschäftigten zu zwei Dritteln der Arbeitszeit erfolgen.