Zwischen Betriebsausflug und Freizeitangeboten
- Dienstag, 27. März 2007 @ 08:01
Von Max Müller (VPA 10 Stadtgärten, Magistrat Linz, GLB)
Elegant verpackt zwischen Tagesordnungspunkten wie Betriebsausflug und Freizeitangeboten servierte der Vorsitzende des Dienststellenausschusses bzw. Vertrauenspersonenausschusses 10 (Stadtgärten) im Magistrat Linz, Wilhelm Enzenhofer, bei der letzten Sitzung die Mitteilung, dass die Unkündbarkeit für Vertragsbedienstete des Magistrats abgeschafft wird. Erst auf Nachfrage seitens des GLB kam es zu einer etwas ausführlicheren Diskussion über diesen Punkt. Bisher konnten Vertragsbedienstete um eine solche Unkündbarkeit ansuchen, wenn sie mit einem unbefristeten Dienstverhältnis das 40. Lebensjahr erreicht und eine auf „Sehr gut“ lautende Dienstbeurteilung aufwiesen. Bei mindestes sechs Dienstjahren und einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden konnten sie unkündbar gestellt werden. Das schützte sie vor Kündigung aufgrund von Strukturveränderungen – etwa Zusammenlegung oder Auflösung von Ämtern etc. – und sie konnten in einem solchen Fall in eine andere Dienststelle versetzt, aber nicht gekündigt werden. Ebenso im Fall nicht bestandener oder abgelehnter Dienstprüfungen.
Als offizielle Begründung für die Abschaffung dieser Unkündbarkeit wird zunächst ein angeblich hoher Verwaltungsaufwand angeführt. Auch sei es ungerecht, wenn unkündbare Beschäftige gemeinsam mit kündbaren arbeiten müssten. Weiters wird angeführt, dass man mit der Abschaffung dem in der Öffentlichkeit vorherrschenden Image, alle Magistratsbediensteten seien ohnehin unkündbar, entgegenwirken will.
Von Seiten der Personalvertretung – deren Vorsitzender Peter Berger der Abschaffung in den Verhandlungen mit Personalstadtrat Klaus Luger (SPÖ) schon zugestimmt hat – heißt es weiter, die Unkündbarkeit würde ohnehin nie wirksam. Da fragt sich freilich, warum man sie dann abschaffen muss. Eine schriftliche Garantie dafür, dass sich bei Abschaffung nichts ändert, gibt es freilich nicht, es wird lediglich auf ein Interview mit Stadtrat Luger verwiesen, als ob solche Politikeraussagen irgendeine Rechtskraft hätten…
Der GLB lehnt diese Verschlechterung ab und kritisiert, dass diese Maßnahme als geheimes Manöver ohne vorherige Information der Beschäftigten ganz im Sinne einer Kumpanei von Personalreferent und PV-Chef durchgezogen wird. Das Vertrauen in die Personalvertretung wird mit solchen Maßnahmen gewiss nicht gestärkt.
Elegant verpackt zwischen Tagesordnungspunkten wie Betriebsausflug und Freizeitangeboten servierte der Vorsitzende des Dienststellenausschusses bzw. Vertrauenspersonenausschusses 10 (Stadtgärten) im Magistrat Linz, Wilhelm Enzenhofer, bei der letzten Sitzung die Mitteilung, dass die Unkündbarkeit für Vertragsbedienstete des Magistrats abgeschafft wird. Erst auf Nachfrage seitens des GLB kam es zu einer etwas ausführlicheren Diskussion über diesen Punkt. Bisher konnten Vertragsbedienstete um eine solche Unkündbarkeit ansuchen, wenn sie mit einem unbefristeten Dienstverhältnis das 40. Lebensjahr erreicht und eine auf „Sehr gut“ lautende Dienstbeurteilung aufwiesen. Bei mindestes sechs Dienstjahren und einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden konnten sie unkündbar gestellt werden. Das schützte sie vor Kündigung aufgrund von Strukturveränderungen – etwa Zusammenlegung oder Auflösung von Ämtern etc. – und sie konnten in einem solchen Fall in eine andere Dienststelle versetzt, aber nicht gekündigt werden. Ebenso im Fall nicht bestandener oder abgelehnter Dienstprüfungen.
Als offizielle Begründung für die Abschaffung dieser Unkündbarkeit wird zunächst ein angeblich hoher Verwaltungsaufwand angeführt. Auch sei es ungerecht, wenn unkündbare Beschäftige gemeinsam mit kündbaren arbeiten müssten. Weiters wird angeführt, dass man mit der Abschaffung dem in der Öffentlichkeit vorherrschenden Image, alle Magistratsbediensteten seien ohnehin unkündbar, entgegenwirken will.
Von Seiten der Personalvertretung – deren Vorsitzender Peter Berger der Abschaffung in den Verhandlungen mit Personalstadtrat Klaus Luger (SPÖ) schon zugestimmt hat – heißt es weiter, die Unkündbarkeit würde ohnehin nie wirksam. Da fragt sich freilich, warum man sie dann abschaffen muss. Eine schriftliche Garantie dafür, dass sich bei Abschaffung nichts ändert, gibt es freilich nicht, es wird lediglich auf ein Interview mit Stadtrat Luger verwiesen, als ob solche Politikeraussagen irgendeine Rechtskraft hätten…
Der GLB lehnt diese Verschlechterung ab und kritisiert, dass diese Maßnahme als geheimes Manöver ohne vorherige Information der Beschäftigten ganz im Sinne einer Kumpanei von Personalreferent und PV-Chef durchgezogen wird. Das Vertrauen in die Personalvertretung wird mit solchen Maßnahmen gewiss nicht gestärkt.