Vorrang für Gewerkschaftsinteressen oder Parteiräson?
- Sonntag, 4. März 2007 @ 10:52
Mit einem „Offenen Brief“ thematisiert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) das Abstimmungsverhalten führender GewerkschafterInnen im Nationalrat bzw. Bundesrat in wichtigen Fragen. Konkret richtet sich der „Offene Brief“ des GLB an Renate Csörgits, Wilhelm Haberzettl, Dietmar Keck, Hermann Krist, Josef Muchitsch, Fritz Neugebauer, Sabine Oberhauser, Franz Riepl, Bruno Rossmann, Walter Schopf und Rainer Wimmer als Nationalratsabgeordnete sowie an Erich Gumplmaier, Roswitha Bachner, Peter Florianschütz und Harald Reisenberger als Bundesratsmitglieder. In dem von der GLB-Bundesvorsitzenden Karin Antlanger unterzeichneten „Offenen Brief“ heißt es wörtlich: „Werte Kolleginnen, werte Kollegen, in den Debatten um die ÖGB-Reform spielte unter anderem auch die Frage, ob SpitzengewerkschafterInnen gleichzeitig Mandate in gesetzgebenden Körperschaften (Nationalrat, Bundesrat, Landtag) ausüben sollen, eine Rolle. Dabei geht es einerseits um die damit verbundenen Bezüge, für welche der Bundeskongress eine Regelung durch eine Bezügeobergrenze von 5.800 Euro netto (das sind rund 11.000 Euro brutto) getroffen hat.
Politisch geht es bei der Ausübung solcher Mandate aber um einen tiefgehenden Interessenkonflikt: für alle GewerkschafterInnen in Parlamenten stellt sich nämlich immer wieder die Frage, ob für sie die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder und die Beschlüsse von ÖGB und Teilgewerkschaften Vorrang haben oder ob sie sich der Fraktionsdisziplin ihrer jeweiligen Partei unterwerfen und damit aber oft gegen Gewerkschaftsinteressen handeln.
In früheren Jahrzehnten mit einem großen Verteilungsspielraum konnte dieser Konflikt noch mit dem Argument vermeintlich akzeptabler Kompromisse gerechtfertigt werden. Mit zunehmender Verengung des Verteilungsspielraums in der Phase des neoliberalen Kapitalismus und seiner Ideologie, staatliche Leistungen zu reduzieren und öffentliches Eigentum zu privatisieren, gilt das zweifellos nicht mehr.
Als Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB stellen wir daher die Frage an die GewerkschafterInnen, welche Mandate in Parlamenten ausüben, wie sie es mit grundlegenden gewerkschaftlichen Positionen halten:
- Werden sie der Verlängerung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und der Ladenöffnungszeiten zustimmen?
- Werden sie der geplanten Aufweichung des Kündigungsschutzes von Lehrlingen zustimmen?
- Werden sie einem Pflegemodell zustimmen, das allen elementaren Ansprüchen bezüglich Arbeitszeit Hohn spricht und einen Frontalangriff auf die Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Sozialbereich darstellt?
- Werden sie der sich abzeichnenden Privatisierung von Teilen der ÖBB zustimmen?
- Werden sie einer möglichen Aufhebung des zweiten Verstaatlichtengesetzes, welches eine öffentliche Mehrheit im Energiesektor vorschreibt ihre Stimme geben?
- Werden sie die unsoziale Studiengebühr mit ihrer Stimme weiterhin sanktionieren?
Wir sehen dringenden Erklärungsbedarf in diesen wichtigen sozialen Fragen gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern. Wir fordern daher jene GewerkschafterInnen, die als Abgeordnete im Parlament vertreten sind, auf, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Wir werden sie bei der Behandlung dieser Fragen und den Abstimmungen darüber an die Beschlüsse der Gewerkschaften, an die Beschlüsse des letzten ÖGB-Bundeskongresses und an die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder erinnern.“
Politisch geht es bei der Ausübung solcher Mandate aber um einen tiefgehenden Interessenkonflikt: für alle GewerkschafterInnen in Parlamenten stellt sich nämlich immer wieder die Frage, ob für sie die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder und die Beschlüsse von ÖGB und Teilgewerkschaften Vorrang haben oder ob sie sich der Fraktionsdisziplin ihrer jeweiligen Partei unterwerfen und damit aber oft gegen Gewerkschaftsinteressen handeln.
In früheren Jahrzehnten mit einem großen Verteilungsspielraum konnte dieser Konflikt noch mit dem Argument vermeintlich akzeptabler Kompromisse gerechtfertigt werden. Mit zunehmender Verengung des Verteilungsspielraums in der Phase des neoliberalen Kapitalismus und seiner Ideologie, staatliche Leistungen zu reduzieren und öffentliches Eigentum zu privatisieren, gilt das zweifellos nicht mehr.
Als Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB stellen wir daher die Frage an die GewerkschafterInnen, welche Mandate in Parlamenten ausüben, wie sie es mit grundlegenden gewerkschaftlichen Positionen halten:
- Werden sie der Verlängerung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und der Ladenöffnungszeiten zustimmen?
- Werden sie der geplanten Aufweichung des Kündigungsschutzes von Lehrlingen zustimmen?
- Werden sie einem Pflegemodell zustimmen, das allen elementaren Ansprüchen bezüglich Arbeitszeit Hohn spricht und einen Frontalangriff auf die Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Sozialbereich darstellt?
- Werden sie der sich abzeichnenden Privatisierung von Teilen der ÖBB zustimmen?
- Werden sie einer möglichen Aufhebung des zweiten Verstaatlichtengesetzes, welches eine öffentliche Mehrheit im Energiesektor vorschreibt ihre Stimme geben?
- Werden sie die unsoziale Studiengebühr mit ihrer Stimme weiterhin sanktionieren?
Wir sehen dringenden Erklärungsbedarf in diesen wichtigen sozialen Fragen gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern. Wir fordern daher jene GewerkschafterInnen, die als Abgeordnete im Parlament vertreten sind, auf, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Wir werden sie bei der Behandlung dieser Fragen und den Abstimmungen darüber an die Beschlüsse der Gewerkschaften, an die Beschlüsse des letzten ÖGB-Bundeskongresses und an die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder erinnern.“