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Frauenvolksbegehren – zehn Jahre danach…

  • Montag, 5. März 2007 @ 13:27
Aktionen 1997 forderten 645.000 Menschen mit ihrer Unterschrift für das Frauenvolksbegehren die verfassungsmäßige Verankerung gleicher Rechte als Grundlage zum aktiven Abbau der Benachteiligung von Frauen. Die für eine tatsächliche Gleichberechtigung angeführten elf Punkte des Frauenvolksbegehrens wurden von der bis Anfang 2000 amtierenden rotschwarzen Regierung schlichtweg ignoriert, von der dann bis 2007 regierenden schwarzblaue/orangen Regierung – deren Glanzleistung ein „Frauenminister“ Herbert Haupt war – gar nicht erst zu reden. Grund genug zehn Jahre danach an dieses Volksbegehren zu erinnern, das nach wie vor auf seine Realisierung wartet. Nachstehend der Wortlaut des Frauenvolksbegehrens: Frauenvolksbegehren 1997

Die UnterzeichnerInnen des Frauenvolksbegehrens fordern den Beschluß folgender bundesgesetzlicher Maßnahmen: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Bundes-Verfassungsgesetz zu verankern. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich damit zum aktiven Abbau der Benachteiligung von Frauen. Die tatsächliche Gleichberechtigung ist insbesondere durch folgende gesetzliche Maßnahmen herzustellen:

1. Unternehmen erhalten Förderungen und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, daß Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind.

2. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein Mindesteinkommen von öS 15.000,­ brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex angepaßt wird, zu sichern.

3. Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits­ und sozialrechtlich der vollen Erwerbsarbeit gleichzustellen.

4. Keine Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.

5. Die Gleichstellung der Frauen muß auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.

6. Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits­ und sozialrechtlich abzusichern.

7. Zwei Jahre Karenzgeld für AlleinerzieherInnen.

8. Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollarbeitszeit.

9. Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.

10. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.

11. Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.