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Was tun die AK und der ÖGB für Erwerbsarbeitslose und prekär Beschäftige?

  • Sonntag, 11. Februar 2007 @ 15:08
Meinung Von Anna-Erika Paseka

Prekarisierung (von prekär = lat.-fr.; unsicher, durch Bitten erlangt, widerruflich, schwierig) bezeichnet die Zunahme von Arbeitsplätzen mit geringer Arbeitsplatzsicherheit, niedrigem Lohn, Teilzeitbeschäftigung, befristeten Verträgen und mangelndem Kündigungsschutz. Im ersten Teil dieser Serie wurde die schnell ansteigende Armut in unserem Land thematisiert. Armut, die besonders Erwerbsarbeitslose und prekär Beschäftigte betrifft. Was macht die AK?

Laut Aussage von Josef Wallner, Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt/AK Wien, war die AK in der letzten Legislaturperiode hauptsächlich damit beschäftigt, die Verschlechterungen der Arbeitsmarktpolitik abzuwehren.

Im EU-Durchschnitt ist Österreich beinahe Schlusslicht, was die Leistungen der Arbeitslosenversicherung anbelangt. Das betrifft sowohl die Ersatzrate (Prozentsatz des Arbeitslosengeldes gemessen am vorherigen Erwerbseinkommen), als auch die Dauer des Arbeitslosengeldes. Die Erhöhung, aber auch Verlängerung des Arbeitslosengeldes soll daher eine Forderung an die neue Regierung sein.

Die Anzahl der Menschen, die wieder eine Erwerbstätigkeit finden, dabei aber nicht arbeitslosenversichert sind, steigt. Der Grund: sie finden nur eine Tätigkeit als freier Dienstnehmer, oder werden in die neue Selbständigkeit gedrängt. Für diese Gruppen strebt die AK eine Form der Arbeitslosenversicherung an. 80 Prozent der Rechtsberatung der AK wird geleistet für Erwerbsarbeitslose, die im Streit mit dem ehemaligen Arbeitgeber sind.

Die AK schafft Musterverfahren beim Verwaltungsgerichtshof um Streitfälle der Arbeitslosenversicherung zu klären. Die AK versucht zu Gunsten Arbeitsloser auf die Rechtssprechung der Arbeitslosenversicherung einzuwirken.

Trotz der wichtigen Leistungen der Arbeiterkammer darf nicht übersehen werden, dass sowohl der ÖGB als auch die AK im Verwaltungsrat des AMS vertreten sind. Wenn also Vertreter beider Organisationen Unzufriedenheit mit dem AMS äußern, so stellt dies eigentlich eine Selbstanklage dar. Schließlich ist die unbefriedigende Situation auf mangelnde Entschlossenheit dieser Organisationen zurück zu führen. Offensichtlich wird der Kampfgeist durch sozialpartnerschaftliche Schwammigkeit gelähmt.

Wo kämpft der ÖGB?

Für den ÖGB liegt eine Verschlechterung der Sozialpolitik in den letzten Jahren klar auf der Hand und er wollte den Fokus deshalb auf die neue Regierungsbildung richten.

Bis jetzt war die ÖGB-Führung aber mehr mit sich selbst beschäftigt, als mit den Anliegen der ÖGB-Mitglieder. Auch nach der Bildung der neuen Regierung kamen weder klare Forderungen noch scharfe Kritik.

Die Mehrheitsfraktion im ÖGB verwechselt offenbar ihre Funktion mit der der Arbeiterkammer. Die Aufgabe der AK ist es, ihr Expertenwissen für Gesetzesvorlagen und für die Beratung beziehungsweise Unterstützung ihrer Mitglieder einzusetzen. Die Gewerkschaften hingegen dürfen sich nicht auf Beratung und Aufklärung beschränken, sie haben für gerechte Löhne und Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Der ÖGB ist laut Selbstverständnis eine Kampforganisation und kein Service-Dienstleister.

Dessen ungeachtet soll hier die wichtige Arbeit einzelner Abteilungen und KollegInnen im ÖGB und in den Fachgewerkschaften nicht gering geschätzt werden. So wirbt zum Beispiel die GPA: „Hast du einen freien Dienstvertrag? Arbeitest du mit Werkverträgen? Hast du einen Gewerbeschein, aber keine eigenen Angestellten? Dann bist du bei work@flex genau richtig.“ work@flex ist zu finden unter www.interesse.at

Anna Paseka ist Mitglied des GLB/GPA-DJP und gestaltet gemeinsam mit Sepp Zaunegger ab März eine Sendung („prekär“) auf dem Wiener Kabelsender OKTO zu dem Thema Prekariat und Erwerbsarbeitslosigkeit. Genauere Informationen unter www.glb.at.