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AusgleichzulagenbezieherInnen fallen selbst um magere Einmalzahlung um

  • Donnerstag, 8. Februar 2007 @ 15:30
News Bei jeder/n neunten PensionistIn (1 Drittel Männer, 2 Drittel Frauen) liegt der monatliche Pensionsbezug unter 726 Euro (10.000 Schilling), sie sind daher AusgleichszulagenbezieherInnen. "Viele von ihnen warteten sehnsüchtig auf den 1. Februar, hatten sie doch den Medien entnommen, dass PensionistInnen mit einer Pension unter 1.380 Euro zu diesem Zeitpunkt eine Einmalzahlung von 60 Euro bekommen würden. "Lange Gesichter gab`s dann, als sie die Pension erhalten hatten. Die Einmalzahlung war auf ihrer Pensions- und Ausgleichzulagenabrechnung nicht zu finden", informiert Josef Stingl, stv. Bundesvorsitzender des Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB). "Wer auf einen Fehler der Pensionsversicherungsanstalten hofft, bzw. auf einen im Computerverrechnungssystem, der irrt gewaltig", erklärt der Linksblock-Sprecher weiters. Nachzulesen auf der Hompage der Pensionsversicherung: "Allen Personen, die im Jänner 2007 einen Pensions- aber keinen Ausgleichszulagenanspruch haben und deren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist, gebührt im Jahr 2007 eine Einmalzahlung, ....."

Ex-Sozialministerin Haubner, gemeinsam mit den Abgeordneten von BZÖ, ÖVP und SPÖ fanden offensichtlich bei der Beschlussfassung der Einmalzahlung, dass die AusgleichzulagenbezieherInnen mit der "überproportionalen Erhöhung der Ausgleichzulage von 690 auf 726 Euro (+ 5,21%)" ohnehin gut bedient seien.

"Skandalös", so Stingl abschliessend, "die verantwortlichen PolitikerInnen haben keine Ahnung was es für Frau oder Mann heißt mit monatlich 726 Euro Miete, Heizkosten, Lebensmittel und, und, und zu bestreiten. Noch so gut geplant, spätestens am Monatsende herrscht Ebbe in der Haushaltskasse. Daher hatten viele `MindestpensionistInnen` den 60eurigen Zuschlag zur Februarpension, der ohnehin nur einmalig ausbezahlt wird und bei künftigen Pensionserhöhungen nicht schlagend wird, bereits im Voraus eingeplant." Er fordert von den Verantwortlichen den AusgleichszulagenbezieherInnen sofort die Einmalzahlung zuzugestehen.