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GLB weist auf Nutzung der Arbeitnehmerveranlagung hin

  • Dienstag, 30. Januar 2007 @ 13:05
News Auch 2007 macht die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) wieder auf das gewaltige von den LohnsteuerzahlerInnen nicht genutzte Potential von Steuerrückzahlungen im Wege der Arbeitnehmerveranlagung (dem früheren Jahresausgleich) aufmerksam: Aus Unkenntnis über ihre Ansprüche verzichtet die Mehrheit der LohnsteuerzahlerInnen eine Veranlagung durch einen Antrag an das zuständige Wohnsitzfinanzamt durchzuführen und nimmt damit mehr als 200 Millionen Euro solcher Rückzahlungen nicht in Anspruch: „Der Finanzminister kassiert auf diese Weise ein sattes Körberlgeld auf Kosten der LohnsteuerzahlerInnen“, meint die GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Während Konzerne, Unternehmer und Freiberufler mit Hilfe von höchst findigen SteuerberaterInnen ihre Steuerleistung zunehmend auf Null drücken, wird bei den Lohnabhängigen voll abkassiert.

Mit einer in Papierform oder auch Online möglichen Antragstellung auf die Veranlagung erhalten die AntragstellerInnen durchschnittlich 220 Euro Steuerrückzahlung. Welche Möglichkeiten vorhanden sind zeigt eine Kampagne der Arbeiterkammer Niederösterreich, die 2004 mit einer konzentrierten „Rückholaktion“ durchschnittlich 750 Euro Rückzahlung für die 8.000 von der Aktion erfassten AntragstellerInnen erreichte.

Im Wege der Arbeitnehmerveranlagung können insbesondere Absetzbeträge für Unterhaltsleistungen sowie Sonderausgaben für den Nachkauf von Versicherungszeiten, freiwillige Personenversicherungen, Schaffung von Wohnraum, Kirchenbeiträge oder Breitband-Internetzugänge geltend gemacht werden. Als Werbungskosten werden Spitals-, Kur- oder Begräbniskosten, Kosten für auswärtige Berufsausbildung von Kindern und erhöhte Kosten wegen Behinderung berücksichtigt.

Geringfügig Beschäftigte mit einem Bruttoverdienst von weniger als 341,16 Euro (Stand 2007) erhalten auf Antrag eine Steuergutschrift als „Negativsteuer“ bis zu 110 Euro. AlleinverdienerInnen die den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht oder nur teilweise nutzen können bekommen den Absetzbetrag auf Antrag ausbezahlt.

Der GLB weist insbesondere auch darauf hin, dass die Veranlagung bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich ist und dadurch in Einzelfällen eine Steuerrückzahlung von einigen tausend Euro möglich ist. Wenn LohnsteuerzahlerInnen bei Berücksichtigung von Steuerminderungen im Wege der Lohnverrechnung eine Arbeitnehmerveranlagung mit einem Nachforderungsbescheid des Finanzamtes erhalten, können sie die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung innerhalb eines Monats im Wege der Berufung schriftlich zurückziehen wodurch die Nachzahlung hinfällig ist, dies gilt allerdings nicht bei einer Pflichtveranlagung, etwa wenn mehrere Dienstgeber oder andere Zusatzeinkünfte vorliegen.