Zu den Statuten und Anträgen
- Montag, 22. Januar 2007 @ 13:22
Das Leitbild des ÖGB wurde 1999 beschlossen und sieht eine Konzentration der Kräfte auf wenige Bereiche sowie die Verbesserung der Betreuung der Mitglieder vor um die Durchsetzung der Interessen zu erleichtern. Davon ist allerdings 2007 wenig zu merken. So gab es in der Statutenkommission Einigung darüber, dass alle Fraktionen Vorstand, dem bisherigen Präsidium vertreten sein sollten, auch wenn nicht mit Stimmrecht. Dieser Punkt wurde jedoch bei der letzten Bundesvorstandssitzung gestrichen. Verankert ist jetzt, dass Arbeitslose Mitglieder werden können, ebenso atypische oder prekär Beschäftigte. Die internationale Arbeit bleibt nicht auf den IGB beschränkt, sondern wurde erweitert.
Von der GÖD wurde die Teilrechtsfähigkeit urgiert, dies steht jedoch konträr zur Stärkung des ÖGB und fördert eine Auseinanderentwicklung. Denn das Problem ist gerade die branchenübergreifende Solidarität.
Der Frauenanteil in den Gremien wird künftig aliquot zur Mitgliederzahl festgeschrieben. Anstelle des bisherigen Präsidiums tritt ein Vorstand. Es gab Einigung, dass in der Kontrolle und den Kommissionen alle Fraktionen vertreten sein sollten, was aber so nicht im Statut steht. Verankert wurde jedoch, dass den Vorsitz der Kontrolle nicht mehr die Mehrheitsfraktion innehaben darf.
Ermöglicht wird künftig eine Plattform von BetriebsrätInnen abhängig von konkreten Maßnahmen, analog auch thematische und funktionale Plattformen.
Für die Kandidatur als Präsident muss jemand vier Jahre dem Vorstand angehören oder eine gleichartige Funktion in einer Fraktion ausüben. Die von der UG in Diskussion gebrachte Idee einer Gegenkandidatur ist interessant, aber unrealistisch.
Die Anträge sind eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitskreise, wobei aber nicht alle Vorschläge darin eingeflossen oder diese teilweise in der Endfassung „entschärft“ wurden, etwa wenn die 35-Stundenwoche schrittweise statt sofort verlangt wird. Bei früheren Kongressen wurde im Arbeitskreis lange diskutiert und dann in strittigen Fragen eine Mehrheitsentscheidung getroffen. Es entspricht nicht einem „ÖGB-Neu“, zuerst eine Zusage zu machen und dann diese durch die Hintertür zu streichen.
Die Übergangsfristen für Arbeitskräfte aus den EU-Ostländern sind zweifelhaft, wichtiger wäre Zuwanderer voll ins Arbeitsrecht hereinzuholen. Recht treffend ist nämlich die Feststellung, dass „österreichische Löhne kein Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit“ sind.
International sind Gewerkschaften in der kapitalistischen Wachstumslogik verfangen, das zeigt die Mitwirkung von Verzetnitsch auf EU-Ebene an der vielzitierten Lissabon-Strategie, deren Ziel es ist die EU zum stärksten Wirtschaftsraum zu entwickeln. Der geforderte „soziale Dialog“ der EU bleibt ohne entsprechende Konkretisierung.
Die Behandlung der Anträge erfolgt kapitelweise mit jeweiliger Diskussion, dann erfolgt die Abstimmung, Vorrang hat immer der Antrag des Bundesvorstandes, andere werden unterschiedlich behandelt.
Referat bei der Fraktionskonferenz der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) zum 16. Bundeskongress des ÖGB am 22. Jänner 2006 in Wien
Von der GÖD wurde die Teilrechtsfähigkeit urgiert, dies steht jedoch konträr zur Stärkung des ÖGB und fördert eine Auseinanderentwicklung. Denn das Problem ist gerade die branchenübergreifende Solidarität.
Der Frauenanteil in den Gremien wird künftig aliquot zur Mitgliederzahl festgeschrieben. Anstelle des bisherigen Präsidiums tritt ein Vorstand. Es gab Einigung, dass in der Kontrolle und den Kommissionen alle Fraktionen vertreten sein sollten, was aber so nicht im Statut steht. Verankert wurde jedoch, dass den Vorsitz der Kontrolle nicht mehr die Mehrheitsfraktion innehaben darf.
Ermöglicht wird künftig eine Plattform von BetriebsrätInnen abhängig von konkreten Maßnahmen, analog auch thematische und funktionale Plattformen.
Für die Kandidatur als Präsident muss jemand vier Jahre dem Vorstand angehören oder eine gleichartige Funktion in einer Fraktion ausüben. Die von der UG in Diskussion gebrachte Idee einer Gegenkandidatur ist interessant, aber unrealistisch.
Die Anträge sind eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitskreise, wobei aber nicht alle Vorschläge darin eingeflossen oder diese teilweise in der Endfassung „entschärft“ wurden, etwa wenn die 35-Stundenwoche schrittweise statt sofort verlangt wird. Bei früheren Kongressen wurde im Arbeitskreis lange diskutiert und dann in strittigen Fragen eine Mehrheitsentscheidung getroffen. Es entspricht nicht einem „ÖGB-Neu“, zuerst eine Zusage zu machen und dann diese durch die Hintertür zu streichen.
Die Übergangsfristen für Arbeitskräfte aus den EU-Ostländern sind zweifelhaft, wichtiger wäre Zuwanderer voll ins Arbeitsrecht hereinzuholen. Recht treffend ist nämlich die Feststellung, dass „österreichische Löhne kein Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit“ sind.
International sind Gewerkschaften in der kapitalistischen Wachstumslogik verfangen, das zeigt die Mitwirkung von Verzetnitsch auf EU-Ebene an der vielzitierten Lissabon-Strategie, deren Ziel es ist die EU zum stärksten Wirtschaftsraum zu entwickeln. Der geforderte „soziale Dialog“ der EU bleibt ohne entsprechende Konkretisierung.
Die Behandlung der Anträge erfolgt kapitelweise mit jeweiliger Diskussion, dann erfolgt die Abstimmung, Vorrang hat immer der Antrag des Bundesvorstandes, andere werden unterschiedlich behandelt.
Referat bei der Fraktionskonferenz der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) zum 16. Bundeskongress des ÖGB am 22. Jänner 2006 in Wien