Studiengebühren-Regelung ist Frontalangriff auf Sozialarbeit
- Mittwoch, 10. Januar 2007 @ 09:33
Als großkoalitionären Bärendienst für die Sozialarbeit kritisiert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die geplante Regelung bei den Studiengebühren. Das „Angebot“ von SPÖ und ÖVP, Studierende könnten die Studiengebühr in Höhe von 363 Euro pro Semester durch 60 Stunden „Sozialarbeit“ im gemeinnützigen Bereich abarbeiten ist nämlich in mehrfacher Hinsicht eine fatale Ansage, so GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger, Betriebsratsvorsitzende von EXIT-sozial Linz. Im Koalitionsabkommen heißt es wörtlich, dass „künftig bestimmte gemeinnützige unentgeltliche Tätigkeiten im Ausmaß von 60 Stunden im Semester eine Refundierung der Studienbeiträge bewirken“ sollen. Dazu wird konkret an „Beutreuungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des Schulwesens und an Tätigkeiten im Rahmen neuer sozialer Herausforderungen (Hospiz-Bewegung u.ä.)“ gedacht.
„Mit diesem Modell der rotschwarzen Regierung wird somit einmal mehr die Qualifikation der Arbeit im Sozial-, Pflege- und im pädagogischen Bereich in Frage gestellt und der Eindruck vermittelt bzw. verstärkt, diese Tätigkeiten könnte jeder Mensch ohne entsprechende Ausbildung und Qualifikation ausüben“, kritisiert Antlanger.
Der GLB weist dazu auch auf die Kritik des Wiener Caritas-Präsidenten Michael Landau, welcher den Vorschlag zu den Studiengebühren als "recht unausgegoren" bezeichnete und darauf verwies, dass etwa die Begleitung von Sterbenden in der Hospiz kein Studentenjob sei.
Darüber hinaus ist der den Studierenden angebotene Stundensatz von sechs Euro ein Untergriff ersten Ranges zum Lohndumping, beträgt doch der Mindestlohn für SozialarbeiterInnen laut BAGS-KV mehr als 1.300 Euro und sogar der Mindestlohn für Reinigungspersonal liegt laut diesem Kollektivvertrag über 1.200 Euro.
Der GLB lehnt daher diese Regelung entschieden ab und tritt weiterhin für die ersatzlose Streichung der Studiengebühren ein, die unabhängig von Stipendien eine soziale Hürde darstellen und den in den 70er Jahren als große Errungenschaft gepriesenen freien Hochschulzugang in Frage stellen.
„Mit diesem Modell der rotschwarzen Regierung wird somit einmal mehr die Qualifikation der Arbeit im Sozial-, Pflege- und im pädagogischen Bereich in Frage gestellt und der Eindruck vermittelt bzw. verstärkt, diese Tätigkeiten könnte jeder Mensch ohne entsprechende Ausbildung und Qualifikation ausüben“, kritisiert Antlanger.
Der GLB weist dazu auch auf die Kritik des Wiener Caritas-Präsidenten Michael Landau, welcher den Vorschlag zu den Studiengebühren als "recht unausgegoren" bezeichnete und darauf verwies, dass etwa die Begleitung von Sterbenden in der Hospiz kein Studentenjob sei.
Darüber hinaus ist der den Studierenden angebotene Stundensatz von sechs Euro ein Untergriff ersten Ranges zum Lohndumping, beträgt doch der Mindestlohn für SozialarbeiterInnen laut BAGS-KV mehr als 1.300 Euro und sogar der Mindestlohn für Reinigungspersonal liegt laut diesem Kollektivvertrag über 1.200 Euro.
Der GLB lehnt daher diese Regelung entschieden ab und tritt weiterhin für die ersatzlose Streichung der Studiengebühren ein, die unabhängig von Stipendien eine soziale Hürde darstellen und den in den 70er Jahren als große Errungenschaft gepriesenen freien Hochschulzugang in Frage stellen.