GLB lehnt Verschlechterung des Kündigungsschutzes für Lehrlinge ab
- Donnerstag, 4. Januar 2007 @ 14:24
Zum Freiwild der Unternehmer machen will die künftige Regierung in trauter Eintracht mit den Sozialpartnern offensichtlich die Jugend mit der geplanten Verschlechterung des Kündigungsschutzes für Lehrlinge, kritisiert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB): „Es ist ein Irrglaube von einer Lockerung des Kündigungsschutzes eine Lösung der Misere der Berufsausbildung und der Jugendarbeitslosigkeit zu erwarten“, kritisiert GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Völlig unverständlich ist die Zustimmung der Gewerkschaften zu diesem Anschlag auf eine gesicherte Ausbildung. Derzeit dürfen Lehrverhältnisse nur während der dreimonatigen Probezeit oder bei schwerwiegenden Verfehlungen wie etwa Diebstahl gelöst werden. Künftig soll eine Kündigung mit Jahresende des ersten bzw. zweiten Lehrjahres möglich sein.
Nach der Verlängerung der Arbeitszeit für Lehrlinge im Gastgewerbe von 22 auf 23 Uhr, Verkürzung der Behaltefrist nach Lehrabschluss von vier auf drei Monate und Verlängerung der Probezeit für von zwei auf drei Monate durch die schwarzblaue Regierung im Jahre 2000 will nun die künftige rotschwarze Regierung eine weitere Verschlechterung.
Quasi als Prämie für diese Verschlechterung – über welche auch ein „Auffangnetz“ für gekündigte Lehrlinge zum Abschluss der Ausbildung in Kursen etc. nicht hinwegtäuschen kann – wird der „Blum-Bonus“ in Form einer Förderung der Lehrlingsausbildung aus Steuergeldern verlängert. Seit 1. September 2005 erhalten Betriebe für jeden zusätzlichen Lehrling im ersten Lehrjahr monatlich 400 Euro, im zweiten 200 Euro und im dritten 100 Euro.
Der Mangel an geeigneten Lehrstellen und eine steigende Jugendarbeitslosigkeit bedeutet das zunehmende Fehlen einer beruflichen und damit auch Lebensperspektive für immer mehr Jugendliche. Die Unternehmer fordern zwar hochqualifizierte Fachkräfte, sind aber immer weniger bereit dafür auch zu investieren. Bis Ende der 80er Jahre bildeten die großen Lehrwerkstätten der Verstaatlichten und anderer im öffentlichen Eigentum stehenden Unternehmen (Voest, Chemie, Lenzing, AMAG, Steyr-Daimler-Puch AG, ÖBB usw.) weit über ihren eigenen Bedarf hinaus qualifizierte Fachkräfte aus und hatten damit eine Vorbildfunktion auch für die Privatwirtschaft. Nach der Zergliederung und weitgehenden Privatisierung dieser Betriebe wurde die Berufsausbildung massiv reduziert und den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen und dem „Shareholder Value“ angepasst.
Mit der zunehmenden Vernichtung von qualitativ hoch stehenden Lehrstellen insbesondere in Großbetrieben werden Kosten von der Wirtschaft auf alle SteuerzahlerInnen – etwa durch die Förderung der Lehrlingsausbildung in den Betrieben aus Steuergeldern oder durch Kurse und ähnliche Maßnahmen für Jugendliche die keine Lehrstelle erhalten – übertragen werden. Der GLB unterstützt daher die Forderungen der Vida-Jugend nach Senkung der Probezeit von drei auf einen Monat, Einhaltung der Pausen und Arbeitszeiten, Einhaltung der Berufsbilder und einen respektvollen Umgang mit den Jugendlichen.
Um der wachsenden Misere der Berufsausbildung wirksam zu begegnen sieht der GLB als Sofortmaßnahme eine Ausbildungsverpflichtung, derzufolge alle Unternehmen in einem bestimmten Prozentsatz der Beschäftigten Lehrlinge ausbilden müssen. Weiters verlangt der GLB eine Berufsausbildungsabgabe gemessen an der Wertschöpfung. Betriebe die sich von ihrer Verpflichtung zur Ausbildung drücken müssen über eine solche Abgabe wenigstens zur Finanzierung von Maßnahmen der betrieblichen oder überbetrieblichen Berufsausbildung wie etwa Lehrwerkstätten beitragen. Darüber hinaus ist eine grundlegende Reform der Berufsausbildung durch Eingliederung in das öffentliche Bildungswesen erforderlich.
Nach der Verlängerung der Arbeitszeit für Lehrlinge im Gastgewerbe von 22 auf 23 Uhr, Verkürzung der Behaltefrist nach Lehrabschluss von vier auf drei Monate und Verlängerung der Probezeit für von zwei auf drei Monate durch die schwarzblaue Regierung im Jahre 2000 will nun die künftige rotschwarze Regierung eine weitere Verschlechterung.
Quasi als Prämie für diese Verschlechterung – über welche auch ein „Auffangnetz“ für gekündigte Lehrlinge zum Abschluss der Ausbildung in Kursen etc. nicht hinwegtäuschen kann – wird der „Blum-Bonus“ in Form einer Förderung der Lehrlingsausbildung aus Steuergeldern verlängert. Seit 1. September 2005 erhalten Betriebe für jeden zusätzlichen Lehrling im ersten Lehrjahr monatlich 400 Euro, im zweiten 200 Euro und im dritten 100 Euro.
Der Mangel an geeigneten Lehrstellen und eine steigende Jugendarbeitslosigkeit bedeutet das zunehmende Fehlen einer beruflichen und damit auch Lebensperspektive für immer mehr Jugendliche. Die Unternehmer fordern zwar hochqualifizierte Fachkräfte, sind aber immer weniger bereit dafür auch zu investieren. Bis Ende der 80er Jahre bildeten die großen Lehrwerkstätten der Verstaatlichten und anderer im öffentlichen Eigentum stehenden Unternehmen (Voest, Chemie, Lenzing, AMAG, Steyr-Daimler-Puch AG, ÖBB usw.) weit über ihren eigenen Bedarf hinaus qualifizierte Fachkräfte aus und hatten damit eine Vorbildfunktion auch für die Privatwirtschaft. Nach der Zergliederung und weitgehenden Privatisierung dieser Betriebe wurde die Berufsausbildung massiv reduziert und den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen und dem „Shareholder Value“ angepasst.
Mit der zunehmenden Vernichtung von qualitativ hoch stehenden Lehrstellen insbesondere in Großbetrieben werden Kosten von der Wirtschaft auf alle SteuerzahlerInnen – etwa durch die Förderung der Lehrlingsausbildung in den Betrieben aus Steuergeldern oder durch Kurse und ähnliche Maßnahmen für Jugendliche die keine Lehrstelle erhalten – übertragen werden. Der GLB unterstützt daher die Forderungen der Vida-Jugend nach Senkung der Probezeit von drei auf einen Monat, Einhaltung der Pausen und Arbeitszeiten, Einhaltung der Berufsbilder und einen respektvollen Umgang mit den Jugendlichen.
Um der wachsenden Misere der Berufsausbildung wirksam zu begegnen sieht der GLB als Sofortmaßnahme eine Ausbildungsverpflichtung, derzufolge alle Unternehmen in einem bestimmten Prozentsatz der Beschäftigten Lehrlinge ausbilden müssen. Weiters verlangt der GLB eine Berufsausbildungsabgabe gemessen an der Wertschöpfung. Betriebe die sich von ihrer Verpflichtung zur Ausbildung drücken müssen über eine solche Abgabe wenigstens zur Finanzierung von Maßnahmen der betrieblichen oder überbetrieblichen Berufsausbildung wie etwa Lehrwerkstätten beitragen. Darüber hinaus ist eine grundlegende Reform der Berufsausbildung durch Eingliederung in das öffentliche Bildungswesen erforderlich.