Rechnungshof-Bericht über Einkommen ist vernichtende Kritik an Lohnpolitik des ÖGB
- Donnerstag, 21. Dezember 2006 @ 08:29
Die Feststellungen des Rechnungshofes über das Auseinanderklaffen von Männer- und Fraueneinkommen und den gleichzeitigem Kaufkraftverlust der kleineren und mittleren Einkommen in den letzten sieben Jahren sieht die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) als Bestätigung sowohl für einen gesetzlichen Mindestlohn als auch für die Notwendigkeit einer offensiveren Lohnpolitik der Gewerkschaften. „Wenn Frauen mit durchschnittlich 15.877 Euro Jahresbruttoeinkommen um 40 Prozent weniger verdienen als Männer mit 26.630 Euro, ist das ganz wesentlich der Prekarisierung geschuldet, die mit dem von der schwarzblauen Regierung anstelle des Karenzgeldes eingeführten Kindergeld massiv verstärkt wurde“, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. 89 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen, überwiegend nicht aus freien Stücken, sondern weil sie keine Vollzeitbeschäftigung mehr erhalten. Während weibliche Beamte 91 Prozent der Männereinkommen verdienen, sind es bei Angestellten nur 50 und bei Arbeitern nur 445 Prozent.
Das Zurückbleiben der Frauen resultiert auch daraus, dass vor allem typische Frauenbranchen besonders niedrige kollektivvertragliche Mindestlöhne aufweisen: Derzeit gibt es in 49 Branchen in Österreich kollektivvertragliche Mindestlöhne unter tausend Euro brutto, in zwanzig davon sogar unter 900 Euro. Die niedrigsten Mindestlöhne gibt es für FriseurInnen (600), ZeitungszustellerInnen (670), SkilehrerInnen (683) und FußpflegerInnen (705). Hingegen gibt es in der Metallindustrie bereits einen Mindestlohn von mehr als 1.300 Euro.
Daher tritt der GLB für einen gesetzlichen Mindestlohn von 1.300 Euro brutto für alle Vollzeitarbeitsverhältnisse bzw. acht Euro pro Stunde bei Teilzeitarbeit ein und verweist darauf, dass es bereits in 18 der 25 EU-Länder solche gesetzliche Mindestlöhne gibt. Von vergleichbaren Ländern gibt es in Luxemburg (8,69 Euro pro Stunde), Frankreich (8,03), den Niederlanden (7,96), Großbritannien (7,80), Irland (7,65) und Belgien (7,48) solche Mindestlöhne. In Deutschland wird von Gewerkschaften und der Linkspartei.PDS ein Mindestlohn von acht Euro pro Stunde gefordert. Österreich als eines der reichsten EU-Länder – das mittlerweile beim Bruttoinlandsprodukt auch die Schweiz überholt hat – ist hingegen trotz seit Jahren anhaltender Diskussionen von Bundesregierung und Sozialpartnern noch weit von einem vergleichbaren Mindestlohn entfernt.
Diese Forderung ist auch im Zusammenhang mit dem Kaufkraftverlust der mittleren und kleinen Einkommen zu sehen: Von 1998 bis 2005 sind die Jahreseinkommen im gesamten Durchschnitt zwar nominell von 19.430 auf 21.604 Euro brutto unter Berücksichtigung der Inflation real um zwei Prozent gesunken, jene der ArbeiterInnen jedoch um neun Prozent und jene des niedrigsten Zehntels sogar um 16 Prozent.
Die Feststellungen des Rechnungshofes sind aber auch ein vernichtendes Urteil über die Lohnpolitik des ÖGB in den letzten Jahren: „Aus einer antiquierten sozialpartnerschaftlichen Unterordnung unter die Standortlogik der Unternehmer haben die Gewerkschaftsführungen durch eine gezielte Demobilisierung der Lohnabhängigen darauf verzichtet, den möglichen und notwendigen Anteil an der enorm steigenden Produktivität in Form entsprechender Lohnerhöhungen herauszuholen“, kritisiert Karin Antlanger. Die Kehrseite des Verzichts auf die Durchsetzung eines entsprechenden Produktivitätsanteils bei den KV-Verhandlungen sind explodierende Gewinne vor allem der großen Banken und Konzerne.
Der GLB fordert daher die ÖGB-Führung auf, entsprechenden Druck auf die beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP für die rasche Durchsetzung eines gesetzlichen Mindestlohnes auszuüben. Die Durchsetzung eines solchen würde auch einen kräftigen Impuls für die seit Jahren lahmende Inlandsnachfrage bedeuten. Ebenso ist eine wesentlich offensivere Lohnpolitik des ÖGB notwendig.
Das Zurückbleiben der Frauen resultiert auch daraus, dass vor allem typische Frauenbranchen besonders niedrige kollektivvertragliche Mindestlöhne aufweisen: Derzeit gibt es in 49 Branchen in Österreich kollektivvertragliche Mindestlöhne unter tausend Euro brutto, in zwanzig davon sogar unter 900 Euro. Die niedrigsten Mindestlöhne gibt es für FriseurInnen (600), ZeitungszustellerInnen (670), SkilehrerInnen (683) und FußpflegerInnen (705). Hingegen gibt es in der Metallindustrie bereits einen Mindestlohn von mehr als 1.300 Euro.
Daher tritt der GLB für einen gesetzlichen Mindestlohn von 1.300 Euro brutto für alle Vollzeitarbeitsverhältnisse bzw. acht Euro pro Stunde bei Teilzeitarbeit ein und verweist darauf, dass es bereits in 18 der 25 EU-Länder solche gesetzliche Mindestlöhne gibt. Von vergleichbaren Ländern gibt es in Luxemburg (8,69 Euro pro Stunde), Frankreich (8,03), den Niederlanden (7,96), Großbritannien (7,80), Irland (7,65) und Belgien (7,48) solche Mindestlöhne. In Deutschland wird von Gewerkschaften und der Linkspartei.PDS ein Mindestlohn von acht Euro pro Stunde gefordert. Österreich als eines der reichsten EU-Länder – das mittlerweile beim Bruttoinlandsprodukt auch die Schweiz überholt hat – ist hingegen trotz seit Jahren anhaltender Diskussionen von Bundesregierung und Sozialpartnern noch weit von einem vergleichbaren Mindestlohn entfernt.
Diese Forderung ist auch im Zusammenhang mit dem Kaufkraftverlust der mittleren und kleinen Einkommen zu sehen: Von 1998 bis 2005 sind die Jahreseinkommen im gesamten Durchschnitt zwar nominell von 19.430 auf 21.604 Euro brutto unter Berücksichtigung der Inflation real um zwei Prozent gesunken, jene der ArbeiterInnen jedoch um neun Prozent und jene des niedrigsten Zehntels sogar um 16 Prozent.
Die Feststellungen des Rechnungshofes sind aber auch ein vernichtendes Urteil über die Lohnpolitik des ÖGB in den letzten Jahren: „Aus einer antiquierten sozialpartnerschaftlichen Unterordnung unter die Standortlogik der Unternehmer haben die Gewerkschaftsführungen durch eine gezielte Demobilisierung der Lohnabhängigen darauf verzichtet, den möglichen und notwendigen Anteil an der enorm steigenden Produktivität in Form entsprechender Lohnerhöhungen herauszuholen“, kritisiert Karin Antlanger. Die Kehrseite des Verzichts auf die Durchsetzung eines entsprechenden Produktivitätsanteils bei den KV-Verhandlungen sind explodierende Gewinne vor allem der großen Banken und Konzerne.
Der GLB fordert daher die ÖGB-Führung auf, entsprechenden Druck auf die beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP für die rasche Durchsetzung eines gesetzlichen Mindestlohnes auszuüben. Die Durchsetzung eines solchen würde auch einen kräftigen Impuls für die seit Jahren lahmende Inlandsnachfrage bedeuten. Ebenso ist eine wesentlich offensivere Lohnpolitik des ÖGB notwendig.