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Profit privater Post-Aktionäre als neuer Maßstab

  • Montag, 18. Dezember 2006 @ 14:08
News „Einen Kahlschlag wichtiger öffentlicher Dienstleistungen plant die EU-Kommission mit der völligen Liberalisierung der Postdienstleistungen“, kritisiert Robert Hobek, Sprecher der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) in der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) und VPA-Vorsitzender am Postamt 1230 Wien. Obwohl zwölf (darunter Österreich) der 16 EU-Länder die sich am 11. Dezember 2006 im Rat für Telekommunikation dazu äußerten starke Bedenken zu den Vorschlägen der Kommission äußern und nur vier (Großbritannien, Schweden, Deutschland, Frankreich) zustimmen zeigt sich Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy unbeeindruckt.

Die Postdienste wurden bereits mit zwei Richtlinien weitgehend für private Interessenten geöffnet. Mit der dritten Richtlinie soll nun bis 2009 der bislang reservierte Bereich von Briefen unter 50 Gramm geöffnet werden. Zahlreiche EU-Länder und deren Postunternehmen bzw. auch die Gewerkschaften fürchten, dass mit einer völligen Freigabe künftig auch die als wesentlicher Teil der Infrastrukturleistung verstandenen Universaldienste nicht mehr aufrecht erhalten werden können.

Bereits die bisherige Liberalisierung hat gravierende Verschlechterungen gebracht, wie das Beispiel der österreichischen Post AG beweist: So wurden die Tarife erhöht, seit 2000 wurden mehr als 950 Postämter geschlossen, tausende Arbeitsplätze vernichtet, der Druck auf das verbliebene Personal enorm erhöht, die Leistungen verschlechtert wie etwa wachsende Menschenschlangen bei den Postämtern beweisen. Als jüngster „Streich“ wurden bei Nacht und Nebel 2.800 der bislang 20.506 Postkästen abmontiert – als Ergebnis sind die verbleibenden zunehmend überfüllt.

„Diese Entwicklung steht zwar in einem direkten Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Post AG durch den Börsegang im Frühjahr 2006, geht letztlich aber bereits auf die Ausgliederung der Post aus dem Bundesbudget und der Akzeptanz der EU-Liberalisierungsrichtlinien durch die Parlamentsparteien zurück“, so Hobek. Und im Zusammenhang mit der Kritik der Arbeiterkammer an den negativen Auswirkungen einer weiteren Liberalisierung erinnert er daran, dass diese Maßnahmen immer auch von ÖGB, AK und SPÖ mitgetragen wurden.

Als Humbug bewertet der GLB daher auch Vorschläge der EU-Kommission für „alternative Maßnahmen“ zur Finanzierung etwa durch einen Ausgleich zwischen gewinnbringenden und defizitären Geschäften. Da dies die Profite der Aktionäre einer privatisierten Post schmälert, kann das nur als Augenauswischerei verstanden werden. Und staatliche Beihilfen für bestimmte Postdienste bedeuten unter den Bedingungen einer privatisierten Post letztlich nur eine Subventionierung der Profite für die Aktionäre.

Der GLB hat sich immer grundsätzlich gegen die Privatisierung der Post ausgesprochen, so etwa 2005 mit der Petition „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“ an den Nationalrat. Darin wurde unmissverständlich festgestellt: „Die Post ist eine elementare Einrichtung einer funktionierenden Infrastruktur und darf daher nicht privatisiert werden, egal ob durch einen Verkauf oder einen Börsengang. Die Post muss im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben. Ein verfassungsmäßiger Schutz des öffentlichen Eigentums ist notwendig“. Auch für die Zukunft gilt, dass nur eine Post im öffentlichen Eigentum eine effiziente öffentliche Versorgung auf diesem Sektor sicherstellen kann.