GLB-Anträge beim GPA-Bundesforum
- Dienstag, 14. November 2006 @ 10:25
Vom 14. - 16. November 2006 findet das nächste Bundesforum der GPA statt. Der GLB in der GPA hat dazu folgende Anträge gestellt: Antrag 5: Vereinheitlichung Kollektivverträge
Das Bundesforum beschließt, ein einheitliches inhaltliches Gliederungsschema für alle Kollektivverträge auszuarbeiten. In der Folge sind die bestehenden Verträge nach dem neuen Schema umzubauen, und neue Verträge nach diesem Schema aufzubauen.
Damit wird erreicht, dass die Verträge leichter lesbar und vergleichbar werden. Wenn in allen Verträgen die Laufzeit, das Gehaltsschema, die Überstundenregelungen und Durchrechnungszeiträume etc. in den gleichen Paragrafen stehen, so wird das gesamte KV-System übersichtlicher, die Beratungstätigkeit vereinfacht und es wird deutlich in welchen Bereichen einzelne Verträge im Vergleich zur Grundgesamtheit Vorreiter sind, und wo es Nachholbedarf gibt. Weiters ist es dadurch möglich, die Defizite einzelner Verträge leichter zu finden und diese gezielt wegzuverhandeln. Das Kennen der unterschiedlichen Niveaus ist nämlich Voraussetzung für eine "Harmonisierung nach oben"! Da die Beschäftigten im Laufe ihres Arbeitslebens im Rahmen höchst unterschiedlicher KV´s beschäftigt sind, wäre es mit diesen neu gegliederten Kollektivverträgen auch für sie leichter ihre Rechte zu kennen.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
1) mehr Rechtssicherheit und Transparenz für die Beschäftigten
2) "Harmonisierung nach oben" = "kollektivere Kollektivverträge"
3) Vereinfachung der gewerkschaftlichen und betriebsrätlichen Beratungstätigkeit
4) Inhaltliche Basis für sinnvolle Organisationsreform des ÖGB
Antrag 7: Arbeitszeitverkürzung
Eine der wesentlichsten Aufgaben der Gewerkschaften ist es, die Verteilungsfrage in unserer Gesellschaft zu stellen und die Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums im Sinne der Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit zu betreiben. Die Arbeitszeitfrage ist eine der zentralen Angelpunkte in der Verteilungsfrage. Die österreichischen Gewerkschaften sind in den letzten Jahren von der Forderung nach radikaler Arbeitszeitverkürzung abgegangen und haben sich anstelle dieser in ihrer defensiven KVPolitik einer fallweise moderaten Arbeitszeitverkürzung bei gleichzeitiger Flexibilisierung
verschrieben.
Egal ob Ausdehnung der Wochenarbeitszeit, Kürzung des Urlaubs, unbezahlte Überstunden, Ausweitung der Flexibilisierung, Abschaffung von Feiertagen oder Ausdehnung der Sonntagsarbeit: der Kernpunkt dabei ist immer, dass die Unternehmer mehr Leistung für weniger Lohn haben wollen.
Ähnlich wie bei der Debatte um die Senkung der Lohnnebenkosten wird auch bei der Arbeitszeitdebatte gezielt verdrängt, dass weder zu hohe Lohnnebenkosten oder zu kurze Arbeitszeit für den Wettbewerb entscheidend sind, sondern die Lohnstückkosten. Und diese sind in Österreich bedingt durch eine enorme Rationalisierung und auch von Unternehmerseite immer wieder gelobter Zurückhaltung der Gewerkschaften bei den Lohnverhandlungen seit Mitte der 90er Jahre um durchschnittlich 2,2 Prozent jährlich gesunken und liegen laut einer IHS-Untersuchung mittlerweile sogar unter dem Niveau von Polen und Ungarn.
Die Offensive der Kapitalvertretungen für eine Verlängerung der Arbeitszeit wird allerdings von der EU-Kommission gestützt, welche die derzeit als EU-Norm geltende wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden durch ein generelles "Opting-out"-Modell und Ausweitung von Durchrechnungszeiträumen über das bisher geltende eine Jahr hinaus ersetzen will. Der frühere EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat sogar die in
Frankreich und anderen Ländern eingeführte 35-Stundenwoche als einen "zu beseitigenden Zwang" bezeichnet.
Ungeeignet ist auch der Vorstoß der Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ), dass Geschäfte ohne Angestellte auch an Sonntagen offen halten dürfen. Abgesehen von der fehlenden gesetzlichen Grundlage besteht dabei die Gefahr, dass die Handelskonzerne mit Berufung auf Wettbewerbverzerrung gegen eine solche Regelung klagen und damit die Tür für ein generelles Offenhalten an Sonntagen aufgestoßen werden könnte.
Auf eine weitere Verschlechterung vor allem für Frauen im Handel zielt auch die Forderung des Unternehmers Hartlauer, Zuschläge für Öffnungszeiten bis 22 Uhr zu streichen.
Seit 1987 wurde bei allen ÖGB-Kongressen die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden pro Woche beschlossen. Heute ist bedingt durch die enorme Rationalisierung schon eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden auf der Tagesordnung um eine gerechtere Verteilung der Arbeit und damit Beschäftigungseffekte zu erreichen.
Das Bundesforum beschließt daher:
Um den Widerspruch zwischen Überstunden und unbezahlter Mehrarbeit für einen Teil der Berufstätigen auf der einen und einer wachsenden Zahl von Arbeitslosen und unfreiwillig Teilzeitbeschäftigen oder Geringfügig Beschäftigten auf der anderen Seite aufzulösen, ist eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich unabdingbar sowie einer weiteren Flexibilisierung auf Kosten der Beschäftigten vehement Einhalt zu gebieten.
Antrag 19: Versorgung ist Menschenrecht
Das Recht auf optimale Gesundheitssicherung und Versorgung ist ein Menschenrecht.
Einerseits schreiben Firmen und Konzerne in Österreich mehr und mehr Gewinne, doch auf der anderen Seite entstanden seit Jahren sklavereiähnliche Arbeitsplätze, wie die aktuelle Diskussion um Altenpflege endlich aufzeigt.
Erschreckend ist, dass auch GewerkschafterInnen auf den Irrglauben hereinfallen, dass nur mit einer Nivellierung von Einkommen und Arbeitszeitregelungen nach unten und höheren Abgaben für Lohnabhängige das Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten wäre.
Die Aufgabe von Gewerkschaften muss jedoch sein, auch unter immer extremer werdenden kapitalistischen Verhältnissen für eine würde- und anspruchsvolle Betreuung in allen Lebenslagen, in denen Hilfe benötigt wird, ein- und aufzutreten - jedoch ohne Mehrbelastung auf finanzieller oder arbeitsrechtlicher Ebene für die Beschäftigten zuzulassen!
Dies immer unter der Voraussetzung, dass diese Hilfe auf höchstmöglichem Niveau allen ohne Unterschied der individuellen finanziellen Basis zur Verfügung gestellt wird.
Ganzheitlicher Umgang mit Menschen, die Hilfe brauchen - keine künstliche Trennung von Pflege und Betreuung!
Ein klares NEIN der Gewerkschaft zur privaten Pflegeversicherung!
Keine Verschlechterungen des Arbeitszeitgesetzes!
Legalisierung von Arbeit und Aufenthalt ausländischer KollegInnen ohne Einschränkungen!
Errichtung von lokalen Wohneinheiten für alte Menschen, in denen ein Leben in Würde und Eigenständigkeit trotz Pflegebedarfs möglich ist!
Gewinnbesteuerung und Wertschöpfungsabgabe sowie Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage zur Finanzierung der Gesundheitssicherung!
Antrag 34: Mitbestimmung
Der GLB begrüßt die Abhaltung der Mitgliederbefragung, deren Ergebnisse zum Zeitung des Antragsschlusses noch nicht bekannt waren. Sie war ein Schritt zur Demokratisierung des ÖGBs und zur stärkeren Einbindung der Gewerkschaftsmitglieder und interessierter Nichtmitglieder. Die Konzeption der Regionalkonferenzen deutet auf ein neues Selbstverständnis des ÖGB hin. Dies gilt es in der Zukunft auch in der GPA auszubauen.
Das GPA-Bundesforum beschließt daher:
Die Abhaltung von Betriebsversammlungen, um die Beschäftigten über die Ergebnisse der Umfrage zu informieren und diese zur Diskussion zu stellen. Dies soll mit Blickrichtung auf eine politische Neuorientierung hin zu einer Organisation, die ausschließlich den Interessen der Werktätigen verpflichtet ist erfolgen.
Die Delegierungen zu Regional- und Bundesforen sollen bei Betriebsversammlungen erfolgen.
Außerdem sollen Gewerkschaftsmitglieder, die in Betrieben ohne Betriebsrat arbeiten eine aliquote Anzahl an Delegierten entsenden.
In Zukunft sind alle Interessierten zu Wirtschaftsbereichstreffen eingeladen, die im jeweiligen Wirtschaftsbereich arbeiten.
Gewerkschaftliche Konferenzen sind in Zukunft immer so zu organisieren, dass alle interessierten Gewerkschaftsmitgliede daran teilnehmen können. Dies hat über Delegierungen über die Betriebe und über Delegierungen der in Betrieben ohne BR Arbeitenden zu erfolgen.
Die Konferenzen werden so den Beschäftigten näher gebracht und es entsteht eine stärkere Einbindung, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Fraktion.
Die gesamten Anträge sind auf www.gpa.at herunterzuladen, falls man als Mitglied eingeloggt ist.
Das Bundesforum beschließt, ein einheitliches inhaltliches Gliederungsschema für alle Kollektivverträge auszuarbeiten. In der Folge sind die bestehenden Verträge nach dem neuen Schema umzubauen, und neue Verträge nach diesem Schema aufzubauen.
Damit wird erreicht, dass die Verträge leichter lesbar und vergleichbar werden. Wenn in allen Verträgen die Laufzeit, das Gehaltsschema, die Überstundenregelungen und Durchrechnungszeiträume etc. in den gleichen Paragrafen stehen, so wird das gesamte KV-System übersichtlicher, die Beratungstätigkeit vereinfacht und es wird deutlich in welchen Bereichen einzelne Verträge im Vergleich zur Grundgesamtheit Vorreiter sind, und wo es Nachholbedarf gibt. Weiters ist es dadurch möglich, die Defizite einzelner Verträge leichter zu finden und diese gezielt wegzuverhandeln. Das Kennen der unterschiedlichen Niveaus ist nämlich Voraussetzung für eine "Harmonisierung nach oben"! Da die Beschäftigten im Laufe ihres Arbeitslebens im Rahmen höchst unterschiedlicher KV´s beschäftigt sind, wäre es mit diesen neu gegliederten Kollektivverträgen auch für sie leichter ihre Rechte zu kennen.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
1) mehr Rechtssicherheit und Transparenz für die Beschäftigten
2) "Harmonisierung nach oben" = "kollektivere Kollektivverträge"
3) Vereinfachung der gewerkschaftlichen und betriebsrätlichen Beratungstätigkeit
4) Inhaltliche Basis für sinnvolle Organisationsreform des ÖGB
Antrag 7: Arbeitszeitverkürzung
Eine der wesentlichsten Aufgaben der Gewerkschaften ist es, die Verteilungsfrage in unserer Gesellschaft zu stellen und die Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums im Sinne der Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit zu betreiben. Die Arbeitszeitfrage ist eine der zentralen Angelpunkte in der Verteilungsfrage. Die österreichischen Gewerkschaften sind in den letzten Jahren von der Forderung nach radikaler Arbeitszeitverkürzung abgegangen und haben sich anstelle dieser in ihrer defensiven KVPolitik einer fallweise moderaten Arbeitszeitverkürzung bei gleichzeitiger Flexibilisierung
verschrieben.
Egal ob Ausdehnung der Wochenarbeitszeit, Kürzung des Urlaubs, unbezahlte Überstunden, Ausweitung der Flexibilisierung, Abschaffung von Feiertagen oder Ausdehnung der Sonntagsarbeit: der Kernpunkt dabei ist immer, dass die Unternehmer mehr Leistung für weniger Lohn haben wollen.
Ähnlich wie bei der Debatte um die Senkung der Lohnnebenkosten wird auch bei der Arbeitszeitdebatte gezielt verdrängt, dass weder zu hohe Lohnnebenkosten oder zu kurze Arbeitszeit für den Wettbewerb entscheidend sind, sondern die Lohnstückkosten. Und diese sind in Österreich bedingt durch eine enorme Rationalisierung und auch von Unternehmerseite immer wieder gelobter Zurückhaltung der Gewerkschaften bei den Lohnverhandlungen seit Mitte der 90er Jahre um durchschnittlich 2,2 Prozent jährlich gesunken und liegen laut einer IHS-Untersuchung mittlerweile sogar unter dem Niveau von Polen und Ungarn.
Die Offensive der Kapitalvertretungen für eine Verlängerung der Arbeitszeit wird allerdings von der EU-Kommission gestützt, welche die derzeit als EU-Norm geltende wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden durch ein generelles "Opting-out"-Modell und Ausweitung von Durchrechnungszeiträumen über das bisher geltende eine Jahr hinaus ersetzen will. Der frühere EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat sogar die in
Frankreich und anderen Ländern eingeführte 35-Stundenwoche als einen "zu beseitigenden Zwang" bezeichnet.
Ungeeignet ist auch der Vorstoß der Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ), dass Geschäfte ohne Angestellte auch an Sonntagen offen halten dürfen. Abgesehen von der fehlenden gesetzlichen Grundlage besteht dabei die Gefahr, dass die Handelskonzerne mit Berufung auf Wettbewerbverzerrung gegen eine solche Regelung klagen und damit die Tür für ein generelles Offenhalten an Sonntagen aufgestoßen werden könnte.
Auf eine weitere Verschlechterung vor allem für Frauen im Handel zielt auch die Forderung des Unternehmers Hartlauer, Zuschläge für Öffnungszeiten bis 22 Uhr zu streichen.
Seit 1987 wurde bei allen ÖGB-Kongressen die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden pro Woche beschlossen. Heute ist bedingt durch die enorme Rationalisierung schon eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden auf der Tagesordnung um eine gerechtere Verteilung der Arbeit und damit Beschäftigungseffekte zu erreichen.
Das Bundesforum beschließt daher:
Um den Widerspruch zwischen Überstunden und unbezahlter Mehrarbeit für einen Teil der Berufstätigen auf der einen und einer wachsenden Zahl von Arbeitslosen und unfreiwillig Teilzeitbeschäftigen oder Geringfügig Beschäftigten auf der anderen Seite aufzulösen, ist eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich unabdingbar sowie einer weiteren Flexibilisierung auf Kosten der Beschäftigten vehement Einhalt zu gebieten.
Antrag 19: Versorgung ist Menschenrecht
Das Recht auf optimale Gesundheitssicherung und Versorgung ist ein Menschenrecht.
Einerseits schreiben Firmen und Konzerne in Österreich mehr und mehr Gewinne, doch auf der anderen Seite entstanden seit Jahren sklavereiähnliche Arbeitsplätze, wie die aktuelle Diskussion um Altenpflege endlich aufzeigt.
Erschreckend ist, dass auch GewerkschafterInnen auf den Irrglauben hereinfallen, dass nur mit einer Nivellierung von Einkommen und Arbeitszeitregelungen nach unten und höheren Abgaben für Lohnabhängige das Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten wäre.
Die Aufgabe von Gewerkschaften muss jedoch sein, auch unter immer extremer werdenden kapitalistischen Verhältnissen für eine würde- und anspruchsvolle Betreuung in allen Lebenslagen, in denen Hilfe benötigt wird, ein- und aufzutreten - jedoch ohne Mehrbelastung auf finanzieller oder arbeitsrechtlicher Ebene für die Beschäftigten zuzulassen!
Dies immer unter der Voraussetzung, dass diese Hilfe auf höchstmöglichem Niveau allen ohne Unterschied der individuellen finanziellen Basis zur Verfügung gestellt wird.
Ganzheitlicher Umgang mit Menschen, die Hilfe brauchen - keine künstliche Trennung von Pflege und Betreuung!
Ein klares NEIN der Gewerkschaft zur privaten Pflegeversicherung!
Keine Verschlechterungen des Arbeitszeitgesetzes!
Legalisierung von Arbeit und Aufenthalt ausländischer KollegInnen ohne Einschränkungen!
Errichtung von lokalen Wohneinheiten für alte Menschen, in denen ein Leben in Würde und Eigenständigkeit trotz Pflegebedarfs möglich ist!
Gewinnbesteuerung und Wertschöpfungsabgabe sowie Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage zur Finanzierung der Gesundheitssicherung!
Antrag 34: Mitbestimmung
Der GLB begrüßt die Abhaltung der Mitgliederbefragung, deren Ergebnisse zum Zeitung des Antragsschlusses noch nicht bekannt waren. Sie war ein Schritt zur Demokratisierung des ÖGBs und zur stärkeren Einbindung der Gewerkschaftsmitglieder und interessierter Nichtmitglieder. Die Konzeption der Regionalkonferenzen deutet auf ein neues Selbstverständnis des ÖGB hin. Dies gilt es in der Zukunft auch in der GPA auszubauen.
Das GPA-Bundesforum beschließt daher:
Die Abhaltung von Betriebsversammlungen, um die Beschäftigten über die Ergebnisse der Umfrage zu informieren und diese zur Diskussion zu stellen. Dies soll mit Blickrichtung auf eine politische Neuorientierung hin zu einer Organisation, die ausschließlich den Interessen der Werktätigen verpflichtet ist erfolgen.
Die Delegierungen zu Regional- und Bundesforen sollen bei Betriebsversammlungen erfolgen.
Außerdem sollen Gewerkschaftsmitglieder, die in Betrieben ohne Betriebsrat arbeiten eine aliquote Anzahl an Delegierten entsenden.
In Zukunft sind alle Interessierten zu Wirtschaftsbereichstreffen eingeladen, die im jeweiligen Wirtschaftsbereich arbeiten.
Gewerkschaftliche Konferenzen sind in Zukunft immer so zu organisieren, dass alle interessierten Gewerkschaftsmitgliede daran teilnehmen können. Dies hat über Delegierungen über die Betriebe und über Delegierungen der in Betrieben ohne BR Arbeitenden zu erfolgen.
Die Konferenzen werden so den Beschäftigten näher gebracht und es entsteht eine stärkere Einbindung, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Fraktion.
Die gesamten Anträge sind auf www.gpa.at herunterzuladen, falls man als Mitglied eingeloggt ist.