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Kritik an unseriöser Wahlwerbung von FCG-Wiedner

  • Mittwoch, 20. September 2006 @ 08:04
News Scharfe Kritik an den unseriösen Wahlwerbemethoden der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) in der Post gibt es vom Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB). Wie GLB-Postsprecher Robert Hobek (VPA-Vorsitzender am Postamt 1230 Wien) berichtet, wurden in den letzten Tagen wiederholt Beschwerden von Postbediensteten an ihn herangetragen, die sich durch die Wahlwerbung von FCG-Postgewerkschafter Manfred Wiedner missbraucht fühlen. Den Berichten zufolge fährt Wiedner im Raum Wien von Postamt zu Postamt und keilt Beschäftigte mit fragwürdigen Methoden für eine FCG-Kandidatur bei den Personalvertretungswahlen vom 13. bis 15. November 2006. Angesprochene Kolleginnen empfinden den Mix aus Versprechungen und Täuschungen, die der nach dem Wahltag wahrscheinlich nichts wert sind, als ausgesprochene Bauernfängerei. Der GLB lehnt solche Methoden grundsätzlich ab und fordert die Post-KollegInnen auf, sich gegen diese Anmaßungen der FCG entschieden zur Wehr zu setzen.

Da die FSG-Mehrheit durch den im Wahlkampf kampagnisierten BAWAG-Skandal schwer angeschlagen ist, wittert Wiedner offensichtlich Morgenluft für seine im Auftrag und mit Rückendeckung der Schüssel-Regierung tätige Fraktion. Hauptzielgruppe von Wiedners „Wahlwerbung“ sind vor allem die nichtpragmatisierten Postbediensteten, welche die FCG offensichtlich durch derartige Bauernfängereien zu gewinnen glaubt.

Im Unterschied sowohl zur Wiedner-FCG als auch zur Fritz-FSG – welche auch die Verschlechterungen für die PostlerInnen in den letzten Jahren mitgetragen haben – hat der GLB den Börsegang der Post AG als ersten Schritt zur Privatisierung des Staatsunternehmens abgelehnt. In einer im November 2005 an Parlamentspräsident Andreas Khol übergebenen Petition des GLB heißt es: Der Wortlaut der Petition: „Die Post ist eine elementare Einrichtung einer funktionierenden Infrastruktur und darf daher nicht privatisiert werden, egal ob durch einen Verkauf oder einen Börsengang. Die Post muss im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben. Ein verfassungsmäßiger Schutz des öffentlichen Eigentums ist notwendig.“