SPÖ politisch mitverantwortlich für Entwicklung der Post
- Dienstag, 8. August 2006 @ 13:03
Als gezielte Wählertäuschung bezeichnet Robert Hobek, Vorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) in der Postgewerkschaft, die Kritik der SPÖ an der Schließung von Postämtern im Zusammenhang mit der Ausdünnung der Infrastruktur. Zwischen 2000 und 2006 wurde die Zahl der Postämter von 2.257 auf 1.306 reduziert, 400 weitere sind auf der „Abschussliste“. Für Robert Hobek ist die SPÖ politisch mitverantwortlich für diese Entwicklung, weil die dabei zugrunde liegenden Maßnahmen weit in die Regierungszeit der SPÖ zurückgehen: Beginnend 1996 mit der Ausgliederung der Post aus dem Bundesbudget über die bereits in der rotschwarzen Regierungszeit im vorauseilenden Gehorsam exekutierten EU-Liberalisierungsmaßnahmen bei der Paket- und Briefpost bis zur Zustimmung Gusenbauers zum Börsegang der Post AG 2006.
Die politische Mitverantwortung erstreckt sich aber auch auf die Führung und die FSG-Mehrheit der Postgewerkschaft: „Statt eindeutige Streikbeschlüsse umzusetzen, wie sie etwa gegen den Börsegang vorhanden waren, wurde mit Alibi-Protestaktionen der Kurs der Regierung faktisch mitgetragen“, kritisiert Hobek.
Die starken Töne von Streik des GPF-Vorsitzenden Gerhard Fritz verhallten vor den Toren des Managements und der Regierung immer recht schnell als wirkungslos. Als Hobek mit Hinweis auf die ÖGB-Urabstimmung im GPF-Zentralvorstand beantragte, der letzten Schließungswelle für hunderte Postämter im Frühjahr 2005 mit Proteststreiks zu begegnen, lehnten dies die FSG entschieden ab, während sogar die FCG dafür plädierte. Später bezeichnete es der oö GPF-Vorsitzende Gottfried Zauner als Fehler, nicht gestreikt zu haben.
Hobek – der als VPA-Vorsitzender am Postamt 1230 Wien von einer Klage der Post wegen „Geschäftsschädigung“ existenziell bedroht ist – erinnert auch an die eindeutige Aussage „Es wird keine Privatisierung rückgängig gemacht” von SPÖ-Chef Gusenbauer vor der Nationalratswahl 2002. Diese ist eine nahtlose Fortsetzung des mittlerweile berühmt gewordenen Aussage „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“ von Ex-ÖIAG-Chef Rudolf Streicher (SPÖ) zur Privatisierungsbilanz von 1986 bis 2000.
Im Gegensatz dazu hat sich der GLB immer grundsätzlich gegen Börsegang und Privatisierung ausgesprochen. In einer 2005 an den Nationalrat gerichteten Petition des GLB „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“ heißt es wörtlich: „Die Post ist eine elementare Einrichtung einer funktionierenden Infrastruktur und darf daher nicht privatisiert werden, egal ob durch einen Verkauf oder einen Börsengang. Die Post muss im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben. Ein verfassungsmäßiger Schutz des öffentlichen Eigentums ist notwendig.“
Die politische Mitverantwortung erstreckt sich aber auch auf die Führung und die FSG-Mehrheit der Postgewerkschaft: „Statt eindeutige Streikbeschlüsse umzusetzen, wie sie etwa gegen den Börsegang vorhanden waren, wurde mit Alibi-Protestaktionen der Kurs der Regierung faktisch mitgetragen“, kritisiert Hobek.
Die starken Töne von Streik des GPF-Vorsitzenden Gerhard Fritz verhallten vor den Toren des Managements und der Regierung immer recht schnell als wirkungslos. Als Hobek mit Hinweis auf die ÖGB-Urabstimmung im GPF-Zentralvorstand beantragte, der letzten Schließungswelle für hunderte Postämter im Frühjahr 2005 mit Proteststreiks zu begegnen, lehnten dies die FSG entschieden ab, während sogar die FCG dafür plädierte. Später bezeichnete es der oö GPF-Vorsitzende Gottfried Zauner als Fehler, nicht gestreikt zu haben.
Hobek – der als VPA-Vorsitzender am Postamt 1230 Wien von einer Klage der Post wegen „Geschäftsschädigung“ existenziell bedroht ist – erinnert auch an die eindeutige Aussage „Es wird keine Privatisierung rückgängig gemacht” von SPÖ-Chef Gusenbauer vor der Nationalratswahl 2002. Diese ist eine nahtlose Fortsetzung des mittlerweile berühmt gewordenen Aussage „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“ von Ex-ÖIAG-Chef Rudolf Streicher (SPÖ) zur Privatisierungsbilanz von 1986 bis 2000.
Im Gegensatz dazu hat sich der GLB immer grundsätzlich gegen Börsegang und Privatisierung ausgesprochen. In einer 2005 an den Nationalrat gerichteten Petition des GLB „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“ heißt es wörtlich: „Die Post ist eine elementare Einrichtung einer funktionierenden Infrastruktur und darf daher nicht privatisiert werden, egal ob durch einen Verkauf oder einen Börsengang. Die Post muss im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben. Ein verfassungsmäßiger Schutz des öffentlichen Eigentums ist notwendig.“