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GLB für übersichtlichere Stromrechnungen!

  • Donnerstag, 6. Juli 2006 @ 09:42
Steiermark
Wichtige Anträge des Gewerkschaftlichen Linksblocks wurden bei der 7. Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer am 6. Juli 2006 behandelt. Die Anträge für die Einrichtung eines Tarifbeirates und eine übersichtlichere Gestaltung der Stromrechnungen wurden zugewiesen, während der Antrag für eine Arbeitszeitverkürzung mit den Stimmen von FSG, AUGE und GLB angenommen wurde. GLB-Arbeiterkammerrat Peter Scherz nahm in seiner Wortmeldung auch zur ÖGB-Krise Stellung und führte dazu aus: „ÖGB-Spitzenfunktionäre dürfen sich nicht von der Basis abheben, das muss auch an den Einkommen sichtbar werden. Sonst wissen sie nicht, wie jemand mit 1.300 Euro Einkommen leben muss...“

Die GLB-Anträge im Wortlaut:

Antrag „Für die Einrichtung eines Tarifbeirates“

Erhöhungen der Strompreise in der jüngsten Zeit haben gerade für KleinverbraucherInnen eine Reihe von Problemen aufgeworfen. Dazu zählen insbesondere schwer durchschaubare Tarifstrukturen. So wurden neue Tarifkategorien eingeführt, die die Überschaubarkeit und Vergleichsmöglichkeiten erschwert haben. Elemente von Fixkosten werden mit verbrauchsabhängigen Kosten vermischt, was eine Nachvollziehbarkeit von Stromrechnungen erschwert bzw. für die meisten Betroffenen verunmöglicht.

Die 7. Vollversammlung der steirischen AK fordert daher die steiermärkische Landesregierung auf, in ihrer Funktion als Miteigentümerin an die Energie Steiermark AG heranzutreten, um die Errichtung eines Tarifbeirates zu bewirken. Dieser soll insbesondere mit Fragen der Transparenz sowie der sozialen und ökologischen Auswirkungen von Tarifen befasst werden.

Antrag „Durch Arbeitszeitverkürzung die vorhandene Arbeit besser und gerechter verteilen“

Laut Untersuchungen der AK leisten 748.500 ÖsterreicherInnen wöchentlich über sieben Millionen Überstunden, was umgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche 175.900 zusätzliche Arbeitsplätzen entspricht. Mit durchschnittlich 44,1 Wochenstunden weist Österreich eine der höchsten Arbeitszeiten in Europa auf. Gleichzeitig waren mit Stichtag 31. 05. 2006 beinahe 212.000 Arbeitslose gemeldet, zusätzlich befanden sich über 62.000 Menschen in Schulungsmaßnahmen des AMS. Seit 1987 fordert der ÖGB die Einführung der 35-Stunden-Woche.

Die 7. Vollversammlung der steirischen AK tritt daher für eine rasche Arbeitszeitverkürzung ein, um den unhaltbaren Zustand, dass immer mehr Menschen immer länger arbeiten müssen und gleichzeitig immer mehr Menschen arbeitslos sind, entgegenzuwirken.

Antrag „Stromabrechnungen übersichtlicher gestalten“

Die 7. Vollversammlung der steirischen AK fordert die rechtmäßige Verrechnung der Netzkosten durch die „Energie Steiermark“ bei den Tarifabnehmern (Haushaltskunden), für das Jahr 2006, durch Beauftragung an unabhängige Gutachter zu überprüfen.

Die 7. Vollversammlung der steirischen AK fordert die Energie Steiermark auf, den Tarifabnehmern (Haushaltskunden) in deren Stromrechnung die frei kalkulierbaren Energiepreise und die durch die e-Control behördlich festgelegten Netzkosten getrennt auszuweisen (wie bei Industrie- und Gewerbekunden gehandhabt) .

Die E-Control, staatliche Regulierungsbehörde für die Festsetzung der Netzkosten (Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt, Messpreise), hat am 6. 12. 2005 die Senkung der Netzkosten ab 1. 1. 2006 durch die „Systemnutzungstarife Verordnung 2006“ (SNT-VO 2006) für Tarifabnehmer in der Steiermark (Netzebene 7) beschlossen und am 9.12. 2005 im Amtsblatt kundgemacht.
Diese Netzpreissenkung wird den Tarifabnehmern (Haushaltskunden) nicht weitergegeben, sehr wohl den Industrie- und Gewerbekunden).

Die Energie Steiermark hat in einem Schreiben vom 25.10.2005 allen Tarifabnehmern (Haushaltskunden) die neuen Tarife für Haushaltskunden in den Tarifmodellen „Select Home Small“, „Select Home Medium“, „Select Home Large“ und „Select Heizungsstrom“ ab 1.1.2006 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt galten jedoch die höheren Netztarife nach der „Systemnutzungstarife Verordnung 2005“ und den Tarifabnehmern wurde mitgeteilt, dass ihnen die Stromlieferung ab 1.1.2006 eingestellt wird, wenn sie den neuen Tarifen nicht zustimmen.

Die zu diesem Zeitpunkt zu erwartende Senkung der Netzkosten ab 1.1.2006 war den Tarifabnehmern (Haushaltskunden) nicht bekannt und wurde im guten Glauben einer korrekten Netzkostenverrechnung, auf Basis der SNT-VO 2005, der Energie Steiermark den vermischten Strompreisen von Energie- und Netzkosten zugestimmt.

Die finanzrechtliche, strafrechtliche und kriminalpolitische Relevanz nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ((VbVG) der Vorgehensweise der Energie Steiermark soll in einem Expertengutachten, beauftragt durch die AK-Steiermark, überprüft werden.
Der Schaden aller Tarifabnehmer (Haushaltskunden) durch die nicht weitergegebene Senkung der Netzkosten beträgt ca. 55.000 Euro jährlich.