Das AMS kann Ihre Gesundheit gefährden!
- Mittwoch, 5. Juli 2006 @ 15:25
Sepp Zaunegger und Anna Paseka befragten Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser zum Thema „rechtliche Grundlagen von AMS – Maßnahmen“: Arbeit: Gibt es für die Arbeitslosen eine Rechtssicherheit bei den Umschulungsmaßnahmen des AMS oder sind sie auf die Interpretation des Referenten angewiesen?
Pochieser: Es ist von Gesetz her definiert, wann Umschulungsmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Grundvoraussetzung ist, dass ein Umschulungsbedarf gegeben ist, dass eine Entwicklung stattfinden kann. Das AMS praktiziert dies aber nicht so. Das AMS behauptet Defizite, definiert sie aber häufig gar nicht. Es beordert die Arbeitslosen zu Maßnahmen und die ganze Umschulungsaktivität besteht dann darin, dass man Bewerbungsschreiben trainiert und dann halt gewisse Übungen macht: „Wie bewerbe ich mich richtig“.
Das ist natürlich völlig unzureichend, der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass eine Umschulung voraussetzt, dass etwas bewirkt werden kann. Dass Arbeitslose damit einen Gewinn haben um sich am Arbeitsmarkt besser bewegen bzw. überhaupt hineinzukommen. Derzeit wird das so gehandhabt: „Na ja, jetzt mach ma halt a Umschulung“. Das sind Alibiaktionen, damit jemand letztlich aus der Arbeitslosenstatistik heraus fällt.
Die Statistik scheint beim AMS überhaupt eine große Rolle zu spielen. Zuletzt habe ich dem „Kurier“ entnommen, dass man sich damit brüstet, dass vergangenes Jahr mehr Fälle an Missbrauch wahrgenommen worden seien. Es sei in ca. 6.000 Fällen mehr Arbeitslosengeld gesperrt worden und als Missbrauch wurde dann definiert, dass eben Arbeitslose gewissen Aktivitäten nicht gefolgt sind, wie beispielsweise eben auch der Vermittlung von Stellen durch externe Firmen.
Also meines Erachtens ist davon auszugehen, dass einem Großteil jener Fälle, die vom AMS als Missbrauch bezeichnet werden, rechtswidrige Entziehungen von Arbeitslosengeld zugrunde liegen. Nur tun die Leute offenbar in vielen Fällen, oder einem Großteil der Fälle nichts. Zu mir kommt ja überhaupt nur die Spitze des Eisberges, weil das Vordringen zum Anwalt nicht immer ganz einfach ist
Arbeit: Viele Erwerbsarbeitslose sind nicht gewohnt, mit Behörden umzugehen. Sollte Ihrer Ansicht nach die Arbeitslosenversicherung einen Rechtsschutz beinhalten, den man eventuell auch gegen das AMS verwenden kann?
Pochieser: So etwas ist auf jeden Fall sinnvoll. Meines Erachtens ist dies allerdings bedenklich, da die AK in den Gremien des AMS Stimmrecht hat und zwei Seelen in einer Brust. Da gibt es eine Rechtsberatung bei der AK. Einerseits werden von der AK Beschwerden vorm VwGH lanciert, andererseits ist die AK in die Parteienstellung involviert, die AK ist dann auf der Gegenseite, weil die Entziehung von Arbeitslosengeld von den vorgesehenen Gremien im Prinzip auch von der AK abgesegnet wird.
So wurde eine Arbeitslose, die sich bei der AK beschwert hat, im Regen stehen gelassen. Sie musste dann zu mir kommen um Rechtsbeistand zu erhalten. Diese Beschäftigungslose hat von sich aus eine Umschulung angestrebt, hatte es mit dem Betreuer besprochen und es wurde ihr Unterstützung zugesagt. Die Arbeitslose machte einen Kurs beim BFI im Bereich Personenbetreuung.
Es gab dann plötzlich einen Betreuerwechsel und eine andere Betreuerin meinte: „…was fällt ihnen ein, das kriegen sie nicht bezahlt!“ Sie ist sich dann bei Billa vorstellen gegangen und hatte wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass sie einen Kurs belegt, der Freitag oder Samstag stattfindet. Die Arbeitszeit bei Billa endet erst um 19.00 oder 19.30 Uhr, der Kurs beginnt aber zu einem früheren Zeitpunkt.
Das AMS warf der Frau dann Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme vor. Das AMS hätte verlangt, dass die durch Eigeninitiative angetretene Kursaktivität geschmissen wird – wo vorerst sogar Förderung zugesichert wurde. Man hat sie noch dazu auf den Kurskosten sitzen lassen und obendrein wurde ihr das Arbeitslosengeld gesperrt. Diese Causa war auch vor einem anderen Hintergrund interessant. Die Arbeitslose durfte nicht mehr als 5 kg heben, wurde zu Billa zur Beschäftigungsaufnahme geschickt. Billa hatte bestätigt, dass nicht mehr als 5 kg zu heben wären. Gegen diese falsche Tatsachenbehauptung, mussten wir uns wehren und das auch erfolgreich.
Jeder, der bei Billa einkaufen geht, weiß, dass dort auf jeden Fall mehr als 5 kg zu heben sind und nicht nur ausnahmsweise. Wir haben beantragt, der VwGH möge einen Lokalaugenschein und eine Bestandaufnahme bei der Billa Filiale vornehmen. Davon hat der VwGH Abstand genommen, weil die Sachlage eindeutig ist. Wäre diese Frau nicht zu mir gekommen, wäre sie einfach um ihr Arbeitslosengeld umgefallen.
Arbeit: Wie hoch sind die Kosten für diese Umschulungs-Maßnahmen?
Pochieser: Die Aktivitäten des AMS, mit welchen Fremdfirmen beschäftigt werden, wie z.B. das Projekt Phönix, die Firma Trendwerk usw., sind sicherlich nicht billig. Phönix ist so etwas wie unterstützte Vermittlungstätigkeit, so eine Art Begleitservice zum Besuch von Arbeitgebern, was laut einem VwGH Erkenntnis klar rechtswidrig ist.
Für derartige an eine Art Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose gemahnende Eingriffe in das Privatleben im Sinne des Art. 8 MRK bietet das Gesetz keine Grundlage. Die gehen her und rufen die Leute um dreiviertelacht an und sagen: ja, morgen haben wir einen Vorstellungstermin. Auch ein Arbeitsloser hat ein Privatleben, wo er sich nicht stören lassen muss.
Diese Anrufe von Phönix sind unzulässig, es kann sich auch ein Arbeitsloser dagegen aussprechen und unter Umständen sogar eine Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz dagegen einbringen, weil es sich um unerbetene Telefonanrufe handelt. Das ist eine zivilrechtliche bzw. verwaltungsstrafrechtliche Seite, nur sind die Leute eben so gefügig gemacht, dass sie sich dagegen praktisch nicht wehren.
Wenn ein Langzeitarbeitsloser dem Betreuer, der ihn abholen will nicht aufmacht oder Anrufe abweist, wird ihm die Notstandshilfe für eine Zeit gestrichen, das ist natürlich rechtswidrig. Mir ist ein Artikel untergekommen, demzufolge der Vermittler eine Prämie erhält, wenn die Vermittlung klappt und der Betroffene zumindest vier Monate in einem Betrieb beschäftigt ist.
Aber mit illegalen Methoden werden die Menschen eingeschüchtert und man versucht Arbeitslosenstatistiken zu verbessern. So nach dem Motto: Jetzt mach ma Druck, denen werden wir’s schon zeigen. Wenn man ihnen das Arbeitslosengeld streicht unter wirklich dubiosen Vorwänden, ich behaupte, dass von diesen 6.000 Fällen, die vergangenes Jahr mehr an Arbeitslosengeld entzogen wurden, schätzungsweise 2/3 illegale Entzüge sind, dann kann man sich die Dimension ausmalen, worum es da geht.
Dann tut man so, „wir sind gegen Sozialmissbrauch“ und stellt die Arbeitslosen in die „Missbraucher-des-Sozialsystems-Ecke“. Missbrauch des Sozialsystems ist die Beschäftigung von Firmen wie der Fa. Trendwerk oder das Projekt Phönix, wo schon längst vom VwGH ausgesprochen wurde, dass diese Tätigkeiten rechtswidrig sind. Das AMS macht aber trotzdem weiter. Also es missachtet auch den VwGH.
Die Fremdfirma Trendwerk und das Projekt Phönix machen die Arbeit des AMS. Der VwGH hat klargestellt, dass diese Vermittlertätigkeiten das AMS selbst tun muss und nicht zu einem Vermittler vermitteln darf. Das ist keine Vermittlungstätigkeit des AMS, nur jemanden weiterzureichen oder die Vermittlungstätigkeit des AMS zu privatisieren.
Arbeit: Sollte es ein für Mitspracherecht bei Umschulungsmaßnahmen geben?
Pochieser: Ein absolutes Mitspracherecht. Schauen Sie, es ist ein Ding der Unmöglichkeit zu sagen: Sie haben den Job A, haben diesen und jenen Hintergrund, jetzt machen Sie irgendwas, ansonsten wird ihnen das Arbeitslosengeld entzogen.
Arbeit: Also einen Menschen mit sozialer Kompetenz nicht unbedingt in einen Computerkurs schicken.
Pochieser: Der Mensch wird unglücklich sein. Man kann dagegen halten, „was für ein Sozialutopist, der will, dass die Arbeitslosen glücklich sind!“ Davon kann man ja nicht reden, so was wie ein Recht auf Glück, so was kann ’s es ja nicht geben, aber …
Arbeit: Man könnte aber hier die Gesundheit nehmen, z.B. die umfassende Definition der WHO.
Pochieser: Das ist ein guter Ansatzpunkt: der Mensch sollte ein Recht darauf haben, dass er weitestgehend seinen persönlichen Background und seinen Ambitionen entsprechend beschäftigt wird. Wenn das nicht der Fall ist, ist er – vereinfacht gesagt – unglücklich, bis frustriert, gekränkt – und das Kränken kommt ja nicht von ungefähr.
Was derzeit da stattfindet beim AMS , geht in die Richtung des Mobbing, speziell das Projekt Phönix, bei dem die die Leute aufgesucht werden, das ist in den Bereich des Mobbing zu verweisen, man macht die Leute fertig und das ist genau das Gegenteil, was das AMS machen sollte, aber was das AMS macht, ist sanktionslos. Es werden die Leute fertig gemacht, so fertig, dass sie dann aller Wahrscheinlichkeit nach wirklich Langzeitarbeitslose werden und dann nicht mehr vermittelbar sind.
Aus "Die Arbeit", Ausgabe 3/2006
Pochieser: Es ist von Gesetz her definiert, wann Umschulungsmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Grundvoraussetzung ist, dass ein Umschulungsbedarf gegeben ist, dass eine Entwicklung stattfinden kann. Das AMS praktiziert dies aber nicht so. Das AMS behauptet Defizite, definiert sie aber häufig gar nicht. Es beordert die Arbeitslosen zu Maßnahmen und die ganze Umschulungsaktivität besteht dann darin, dass man Bewerbungsschreiben trainiert und dann halt gewisse Übungen macht: „Wie bewerbe ich mich richtig“.
Das ist natürlich völlig unzureichend, der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass eine Umschulung voraussetzt, dass etwas bewirkt werden kann. Dass Arbeitslose damit einen Gewinn haben um sich am Arbeitsmarkt besser bewegen bzw. überhaupt hineinzukommen. Derzeit wird das so gehandhabt: „Na ja, jetzt mach ma halt a Umschulung“. Das sind Alibiaktionen, damit jemand letztlich aus der Arbeitslosenstatistik heraus fällt.
Die Statistik scheint beim AMS überhaupt eine große Rolle zu spielen. Zuletzt habe ich dem „Kurier“ entnommen, dass man sich damit brüstet, dass vergangenes Jahr mehr Fälle an Missbrauch wahrgenommen worden seien. Es sei in ca. 6.000 Fällen mehr Arbeitslosengeld gesperrt worden und als Missbrauch wurde dann definiert, dass eben Arbeitslose gewissen Aktivitäten nicht gefolgt sind, wie beispielsweise eben auch der Vermittlung von Stellen durch externe Firmen.
Also meines Erachtens ist davon auszugehen, dass einem Großteil jener Fälle, die vom AMS als Missbrauch bezeichnet werden, rechtswidrige Entziehungen von Arbeitslosengeld zugrunde liegen. Nur tun die Leute offenbar in vielen Fällen, oder einem Großteil der Fälle nichts. Zu mir kommt ja überhaupt nur die Spitze des Eisberges, weil das Vordringen zum Anwalt nicht immer ganz einfach ist
Arbeit: Viele Erwerbsarbeitslose sind nicht gewohnt, mit Behörden umzugehen. Sollte Ihrer Ansicht nach die Arbeitslosenversicherung einen Rechtsschutz beinhalten, den man eventuell auch gegen das AMS verwenden kann?
Pochieser: So etwas ist auf jeden Fall sinnvoll. Meines Erachtens ist dies allerdings bedenklich, da die AK in den Gremien des AMS Stimmrecht hat und zwei Seelen in einer Brust. Da gibt es eine Rechtsberatung bei der AK. Einerseits werden von der AK Beschwerden vorm VwGH lanciert, andererseits ist die AK in die Parteienstellung involviert, die AK ist dann auf der Gegenseite, weil die Entziehung von Arbeitslosengeld von den vorgesehenen Gremien im Prinzip auch von der AK abgesegnet wird.
So wurde eine Arbeitslose, die sich bei der AK beschwert hat, im Regen stehen gelassen. Sie musste dann zu mir kommen um Rechtsbeistand zu erhalten. Diese Beschäftigungslose hat von sich aus eine Umschulung angestrebt, hatte es mit dem Betreuer besprochen und es wurde ihr Unterstützung zugesagt. Die Arbeitslose machte einen Kurs beim BFI im Bereich Personenbetreuung.
Es gab dann plötzlich einen Betreuerwechsel und eine andere Betreuerin meinte: „…was fällt ihnen ein, das kriegen sie nicht bezahlt!“ Sie ist sich dann bei Billa vorstellen gegangen und hatte wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass sie einen Kurs belegt, der Freitag oder Samstag stattfindet. Die Arbeitszeit bei Billa endet erst um 19.00 oder 19.30 Uhr, der Kurs beginnt aber zu einem früheren Zeitpunkt.
Das AMS warf der Frau dann Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme vor. Das AMS hätte verlangt, dass die durch Eigeninitiative angetretene Kursaktivität geschmissen wird – wo vorerst sogar Förderung zugesichert wurde. Man hat sie noch dazu auf den Kurskosten sitzen lassen und obendrein wurde ihr das Arbeitslosengeld gesperrt. Diese Causa war auch vor einem anderen Hintergrund interessant. Die Arbeitslose durfte nicht mehr als 5 kg heben, wurde zu Billa zur Beschäftigungsaufnahme geschickt. Billa hatte bestätigt, dass nicht mehr als 5 kg zu heben wären. Gegen diese falsche Tatsachenbehauptung, mussten wir uns wehren und das auch erfolgreich.
Jeder, der bei Billa einkaufen geht, weiß, dass dort auf jeden Fall mehr als 5 kg zu heben sind und nicht nur ausnahmsweise. Wir haben beantragt, der VwGH möge einen Lokalaugenschein und eine Bestandaufnahme bei der Billa Filiale vornehmen. Davon hat der VwGH Abstand genommen, weil die Sachlage eindeutig ist. Wäre diese Frau nicht zu mir gekommen, wäre sie einfach um ihr Arbeitslosengeld umgefallen.
Arbeit: Wie hoch sind die Kosten für diese Umschulungs-Maßnahmen?
Pochieser: Die Aktivitäten des AMS, mit welchen Fremdfirmen beschäftigt werden, wie z.B. das Projekt Phönix, die Firma Trendwerk usw., sind sicherlich nicht billig. Phönix ist so etwas wie unterstützte Vermittlungstätigkeit, so eine Art Begleitservice zum Besuch von Arbeitgebern, was laut einem VwGH Erkenntnis klar rechtswidrig ist.
Für derartige an eine Art Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose gemahnende Eingriffe in das Privatleben im Sinne des Art. 8 MRK bietet das Gesetz keine Grundlage. Die gehen her und rufen die Leute um dreiviertelacht an und sagen: ja, morgen haben wir einen Vorstellungstermin. Auch ein Arbeitsloser hat ein Privatleben, wo er sich nicht stören lassen muss.
Diese Anrufe von Phönix sind unzulässig, es kann sich auch ein Arbeitsloser dagegen aussprechen und unter Umständen sogar eine Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz dagegen einbringen, weil es sich um unerbetene Telefonanrufe handelt. Das ist eine zivilrechtliche bzw. verwaltungsstrafrechtliche Seite, nur sind die Leute eben so gefügig gemacht, dass sie sich dagegen praktisch nicht wehren.
Wenn ein Langzeitarbeitsloser dem Betreuer, der ihn abholen will nicht aufmacht oder Anrufe abweist, wird ihm die Notstandshilfe für eine Zeit gestrichen, das ist natürlich rechtswidrig. Mir ist ein Artikel untergekommen, demzufolge der Vermittler eine Prämie erhält, wenn die Vermittlung klappt und der Betroffene zumindest vier Monate in einem Betrieb beschäftigt ist.
Aber mit illegalen Methoden werden die Menschen eingeschüchtert und man versucht Arbeitslosenstatistiken zu verbessern. So nach dem Motto: Jetzt mach ma Druck, denen werden wir’s schon zeigen. Wenn man ihnen das Arbeitslosengeld streicht unter wirklich dubiosen Vorwänden, ich behaupte, dass von diesen 6.000 Fällen, die vergangenes Jahr mehr an Arbeitslosengeld entzogen wurden, schätzungsweise 2/3 illegale Entzüge sind, dann kann man sich die Dimension ausmalen, worum es da geht.
Dann tut man so, „wir sind gegen Sozialmissbrauch“ und stellt die Arbeitslosen in die „Missbraucher-des-Sozialsystems-Ecke“. Missbrauch des Sozialsystems ist die Beschäftigung von Firmen wie der Fa. Trendwerk oder das Projekt Phönix, wo schon längst vom VwGH ausgesprochen wurde, dass diese Tätigkeiten rechtswidrig sind. Das AMS macht aber trotzdem weiter. Also es missachtet auch den VwGH.
Die Fremdfirma Trendwerk und das Projekt Phönix machen die Arbeit des AMS. Der VwGH hat klargestellt, dass diese Vermittlertätigkeiten das AMS selbst tun muss und nicht zu einem Vermittler vermitteln darf. Das ist keine Vermittlungstätigkeit des AMS, nur jemanden weiterzureichen oder die Vermittlungstätigkeit des AMS zu privatisieren.
Arbeit: Sollte es ein für Mitspracherecht bei Umschulungsmaßnahmen geben?
Pochieser: Ein absolutes Mitspracherecht. Schauen Sie, es ist ein Ding der Unmöglichkeit zu sagen: Sie haben den Job A, haben diesen und jenen Hintergrund, jetzt machen Sie irgendwas, ansonsten wird ihnen das Arbeitslosengeld entzogen.
Arbeit: Also einen Menschen mit sozialer Kompetenz nicht unbedingt in einen Computerkurs schicken.
Pochieser: Der Mensch wird unglücklich sein. Man kann dagegen halten, „was für ein Sozialutopist, der will, dass die Arbeitslosen glücklich sind!“ Davon kann man ja nicht reden, so was wie ein Recht auf Glück, so was kann ’s es ja nicht geben, aber …
Arbeit: Man könnte aber hier die Gesundheit nehmen, z.B. die umfassende Definition der WHO.
Pochieser: Das ist ein guter Ansatzpunkt: der Mensch sollte ein Recht darauf haben, dass er weitestgehend seinen persönlichen Background und seinen Ambitionen entsprechend beschäftigt wird. Wenn das nicht der Fall ist, ist er – vereinfacht gesagt – unglücklich, bis frustriert, gekränkt – und das Kränken kommt ja nicht von ungefähr.
Was derzeit da stattfindet beim AMS , geht in die Richtung des Mobbing, speziell das Projekt Phönix, bei dem die die Leute aufgesucht werden, das ist in den Bereich des Mobbing zu verweisen, man macht die Leute fertig und das ist genau das Gegenteil, was das AMS machen sollte, aber was das AMS macht, ist sanktionslos. Es werden die Leute fertig gemacht, so fertig, dass sie dann aller Wahrscheinlichkeit nach wirklich Langzeitarbeitslose werden und dann nicht mehr vermittelbar sind.
Aus "Die Arbeit", Ausgabe 3/2006