GLB formulierte Positionen zur ÖGB-Reform
- Dienstag, 27. Juni 2006 @ 12:35
Als Vorwegnahme der Reform bezeichnet Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die Festlegungen der ÖGB-Reformklausur: „Statt eine breite Debatte der Gewerkschaftsmitglieder einzuleiten um sie umfassend in die Reform einzubinden legen die Spitzen der Gewerkschaften praktisch die wesentlich Vorgaben fest“, kritisiert Antlanger. Die Festlegung auf eine Stärkung der Einzelgewerkschaften bedeutet nicht nur einen schwachen ÖGB als Dachorganisation, sondern sie verhindert auch eine wirksame Reform nach dem Grundsatz „Ein Betrieb, eine Gewerkschaft“. Dafür wird „grünes Licht“ für weitere lediglich Macht- und Parteiinteressen geschuldete Fusionen nach dem Prinzip „Kraut und Rüben“ gegeben. Dass dies in einem deutlichen Gegensatz zu den ökonomischen Zwängen durch Einsparung von 70 Mio. Euro und Zusammenlegung der Standorte steht macht diesen Widerspruch sogar noch deutlicher.
Mit der Beschränkung der Reformdebatte auf Konferenzen von BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen wird die gängige Auffassung, dass nur diese und nicht die einfachen Mitglieder Maßstab der Gewerkschaftspolitik sind, prolongiert. Der GLB tritt im Gegensatz dazu dafür ein, dass Versammlungen in den Betrieben das Fundament der Reformdiskussion sind die in eine Urabstimmung münden muss..
Die von SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer losgetretene Debatte über die Ausübung politischer Mandate macht das „Beharrungsvermögen“ von SpitzengewerkschafterInnen deutlich. Die von der Reformklausur festgelegte Bezügeobergrenze von 11.000 Euro kann aus der Sicht einfacher Gewerkschaftsmitglieder nur als Hohn empfunden werden.
„Anstelle sozialpartnerschaftlicher Unterordnung unter Kapital- und Regierungsinteressen brauchen wir dringender denn je von Kapital, Regierung und Parteien unabhängige, aktive und kämpferische Gewerkschaften. Wichtige Fragen dürfen in Zukunft nicht ohne Einbeziehung der Mitglieder entschieden werden“ stellt die GLB-Bundesleitung in einer Stellungnahme zur ÖGB-Reform fest.
Darin verlangt der GLB, dass Strukturreformen mit Inhalten verbunden sein müssen und anstelle eines sozialpartnerschaftlichen Ordnungsfaktors eine kämpferische Interessenvertretung notwendig ist. Prekarisierung, gestiegene Berufstätigkeit von Frauen und einen wachsender Anteil von MigrantInnen müssen den Inhalten und den Strukturen zu Grunde gelegt werden.
Die Gewinnung und Betreuung der Mitglieder muss die zentrale Aufgabe der Gewerkschaften sein. Die Gremien bzw. Delegierten für Konferenzen müssen in allen Gewerkschaften von den Mitgliedern gewählt und nicht nur nach dem Ergebnis von Betriebsrats- oder Personalvertretungswahlen besetzt werden.
Anstelle der traditionellen Stellvertreterpolitik müssen Selbstermächtigung und Eigeninitiative entwickelt werden. Bekräftigt wird vom GLB, dass SpitzengewerkschafterInnen keine Mandate in gesetzgebenden Körperschaften ausüben dürfen um unabhängig von fraktionellen Zwängen agieren zu können.
Weiters fordert der GLB Urabstimmungen zu allen wesentlichen Fragen, sei es der BAWAG-Verkauf, der ÖGB-Reform oder KV-Abschlüsse und den Ausbau der Minderheitenrechte für die Fraktionen sowie der Kontrollrechte. Durch eine Quotierung ist dem Stellenwert der Frauen in der Arbeitswelt Rechnung zu tragen.
Für einen konsequenten Neubeginn tritt der GLB dafür ein, dass keine bis Frühjahr 2006 dem Präsidium angehörende FunktionärInnen künftig Spitzenfunktionen übernehmen. Die bis Frühjahr 2006 im BAWAG-Aufsichtsrat bzw. –Vorstand vertretenen Personen sind strafrechtlich für die Veruntreuung des ÖGB-Vermögens zu belangen. Mitgliedsbeiträge dürfen nicht für die BAWAG-Sanierung herangezogen werden, sondern dürfen nur für den laufenden Betrieb verwendet werden.
Mit der Beschränkung der Reformdebatte auf Konferenzen von BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen wird die gängige Auffassung, dass nur diese und nicht die einfachen Mitglieder Maßstab der Gewerkschaftspolitik sind, prolongiert. Der GLB tritt im Gegensatz dazu dafür ein, dass Versammlungen in den Betrieben das Fundament der Reformdiskussion sind die in eine Urabstimmung münden muss..
Die von SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer losgetretene Debatte über die Ausübung politischer Mandate macht das „Beharrungsvermögen“ von SpitzengewerkschafterInnen deutlich. Die von der Reformklausur festgelegte Bezügeobergrenze von 11.000 Euro kann aus der Sicht einfacher Gewerkschaftsmitglieder nur als Hohn empfunden werden.
„Anstelle sozialpartnerschaftlicher Unterordnung unter Kapital- und Regierungsinteressen brauchen wir dringender denn je von Kapital, Regierung und Parteien unabhängige, aktive und kämpferische Gewerkschaften. Wichtige Fragen dürfen in Zukunft nicht ohne Einbeziehung der Mitglieder entschieden werden“ stellt die GLB-Bundesleitung in einer Stellungnahme zur ÖGB-Reform fest.
Darin verlangt der GLB, dass Strukturreformen mit Inhalten verbunden sein müssen und anstelle eines sozialpartnerschaftlichen Ordnungsfaktors eine kämpferische Interessenvertretung notwendig ist. Prekarisierung, gestiegene Berufstätigkeit von Frauen und einen wachsender Anteil von MigrantInnen müssen den Inhalten und den Strukturen zu Grunde gelegt werden.
Die Gewinnung und Betreuung der Mitglieder muss die zentrale Aufgabe der Gewerkschaften sein. Die Gremien bzw. Delegierten für Konferenzen müssen in allen Gewerkschaften von den Mitgliedern gewählt und nicht nur nach dem Ergebnis von Betriebsrats- oder Personalvertretungswahlen besetzt werden.
Anstelle der traditionellen Stellvertreterpolitik müssen Selbstermächtigung und Eigeninitiative entwickelt werden. Bekräftigt wird vom GLB, dass SpitzengewerkschafterInnen keine Mandate in gesetzgebenden Körperschaften ausüben dürfen um unabhängig von fraktionellen Zwängen agieren zu können.
Weiters fordert der GLB Urabstimmungen zu allen wesentlichen Fragen, sei es der BAWAG-Verkauf, der ÖGB-Reform oder KV-Abschlüsse und den Ausbau der Minderheitenrechte für die Fraktionen sowie der Kontrollrechte. Durch eine Quotierung ist dem Stellenwert der Frauen in der Arbeitswelt Rechnung zu tragen.
Für einen konsequenten Neubeginn tritt der GLB dafür ein, dass keine bis Frühjahr 2006 dem Präsidium angehörende FunktionärInnen künftig Spitzenfunktionen übernehmen. Die bis Frühjahr 2006 im BAWAG-Aufsichtsrat bzw. –Vorstand vertretenen Personen sind strafrechtlich für die Veruntreuung des ÖGB-Vermögens zu belangen. Mitgliedsbeiträge dürfen nicht für die BAWAG-Sanierung herangezogen werden, sondern dürfen nur für den laufenden Betrieb verwendet werden.