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Stellungnahme zur ÖGB-Reform

  • Samstag, 24. Juni 2006 @ 19:08
Positionen Der BAWAG-Skandal hat schlagartig eine tiefe Krise des ÖGB deutlich gemacht. Die Übernahme neoliberaler Denkmuster und Handlungsweisen und fehlende Kontrollen verbunden mit einem Selbstverständnis als Ordnungsfaktor, der Entfremdung von der Basis durch horrende Privilegien der Führungsspitze, dem Verzicht auf Kampfmaßnahmen und die Unterordnung unter Parteiinteressen haben den ÖGB politisch ohnmächtig gemacht. Gewerkschaften sind aber auch in Zukunft als Interessensvertretung der Lohnabhängigen, Erwerbslosen und Prekarisierten unerlässlich. Das gilt vor allem für den Lohnkampf als einen der wesentlichsten Bereiche bei der Verteilung der geschaffenen Werte. Es ist nicht verwunderlich, dass die Unternehmerseite Lohnverhandlungen in die Betriebe verlagern und flächendeckende Kollektivverträge eliminieren will.

Anstelle sozialpartnerschaftlicher Unterordnung unter Kapital- und Regierungsinteressen brauchen wir allerdings dringender denn je von Kapital, Regierung und Parteien unabhängige, aktive und kämpferische Gewerkschaften. Wichtige Fragen dürfen in Zukunft nicht ohne Einbeziehung der Mitglieder entschieden werden. Zur anstehenden Reform des ÖGB stellt die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) daher folgendes fest:

Strukturreformen müssen mit Inhalten verbunden sein: Anstelle eines sozialpartnerschaftlichen Ordnungsfaktors brauchen wir eine kämpferische Interessenvertretung. Die Streikfähigkeit muß auch ohne den im BAWAG-Skandal vernichteten Streikfonds gewahrt bleiben, sie hängt vom politischen Willen ab, wie die Erfahrungen anderer Länder beweisen. Gleichzeitig darf sich die Gewerkschaft nicht als eine Serviceorganisation sehen, sondern hat auch gesellschaftspolitische Aufgaben zu erfüllen. Wenn GewerkschafterInnen politische Mandate innehaben, so unterliegen sie keinem Fraktionszwang sondern sind ausschließlich den Interessen der ArbeitnehmerInnen und Erwerbslosen verpflichtet.

Die Mitglieder müssen der Maßstab der Gewerkschaftspolitik sein: Die Gewinnung und Betreuung der Mitglieder muss die zentrale Aufgabe der Gewerkschaften sein. Es gilt Strukturen zu schaffen, die auch „gewöhnlichen“ Mitgliedern ohne Mandat eine Mitsprache oder die Vertretung in Gremien ermöglicht.

Die Mitglieder müssen wählen können: Die Gremien bzw. Delegierten für Konferenzen müssen in allen Gewerkschaften von den Mitgliedern gewählt werden. Sie dürfen nicht länger nur nach dem Ergebnis von Betriebsrats- oder Personalvertretungswahlen besetzt werden. Gremien müssen auch für Mitglieder ohne Mandat zugänglich sein.

Die Veränderungen in der Arbeitswelt sind zu berücksichtigen: Prekarisierung, gestiegene Berufstätigkeit von Frauen und einen wachsender Anteil von MigrantInnen müssen den Inhalten und den Strukturen zu Grunde gelegt werden.

Privilegien sind abzubauen: Diese führen zur Entfremdung von SpitzengewerkschafterInnen von der Basis. GewerkschaftsfunktionärInnen dürfen nur einen Bezug haben, eine Bezugsobergrenze ist einzuführen.

Die traditionelle Stellvertreterpolitik ist zu überwinden: Selbstermächtigung und Eigeninitiative müssen entwickelt werden.

Der ÖGB braucht flache überschaubare Strukturen: Das Dickicht der Gremien muss entwirrt werden. Wir brauchen einen starken ÖGB als Dachverband mit kollektivvertragsfähigen eigenverantwortlichen Untergliederungen.

Wir brauchen einen unabhängigen ÖGB: SpitzengewerkschafterInnen dürfen daher keine Mandate in gesetzgebenden Körperschaften ausüben, sie müssen unabhängig von fraktionellen Zwängen agieren können.

Die Mitglieder brauchen breite Mitspracherechte: Urabstimmungen zu allen wesentlichen Fragen, sei es der BAWAG-Verkauf, der ÖGB-Reform oder KV-Abschlüsse, sind notwendig. Minderheitenrechte für die Fraktionen und Kontrollrechte müssen ausgebaut und verankert werden.

Gleichberechtigung der Frauen: Durch eine Quotierung ist dem Stellenwert der Frauen in der Arbeitswelt Rechnung zu tragen. Der Frauenanteil in allen Gewerkschaftsgremien muss zumindest dem Anteil der Frauen an der Mitgliedschaft entsprechen. Damit ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass gerade Frauen von der Zunahme atypischer, prekärer Erwerbsarbeit betroffen sind.

Ein konsequenter Neubeginn: Keine bis Frühjahr 2006 dem Präsidium angehörende FunktionärInnen dürfen künftig Spitzenfunktionen übernehmen. Die bis Frühjahr 2006 im BAWAG-Aufsichtsrat bzw. –Vorstand vertretenen Personen sind strafrechtlich für die Veruntreuung des ÖGB-Vermögens zu belangen. Mitgliedsbeiträge dürfen nicht für die BAWAG-Sanierung herangezogen werden, sondern dürfen nur für den laufenden Betrieb verwendet werden.

GLB-Bundesleitung 24. Juni 2006