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Stellungnahme Wertschöpfungsabgabe

  • Samstag, 24. Juni 2006 @ 08:33
Positionen Das österreichische Sozialsystem wird – neben Dienstnehmerbeiträgen, sinkenden Staatszuschüssen, wachsenden Selbstbehalten und steigender Eigenvorsorge – durch Dienstgeberbeiträge finanziert. Diese Beiträge werden nach der Lohnsumme bemessen. Derzeit werden für die Pensionsversicherung 12,55 Prozent, Krankenversicherung 3,55 Prozent bei ArbeiterInnen bzw. 3,75 Prozent bei Angestellten, Unfallversicherung 1,4 Prozent, Arbeitslosenversicherung 3,0 Prozent, Insolvenzentgeltsicherung 0,7 Prozent, Wohnbauförderungsbeitrag 0,5 Prozent, Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu) 1,53 Prozent, Familienlastenausgleichsfonds 4,5 Prozent und Kommunalsteuer 3,0 Prozent Dienstgeberbeitrag eingehoben.

Durch die ständige Rationalisierung wird die Arbeit von Menschen immer mehr durch Maschinen ersetzt. Infolge dessen sinkt insbesondere in großen Unternehmen die Lohnsumme relativ oder sogar absolut, die Finanzierungsgrundlage des Sozialsystems wird somit immer mehr ausgedünnt. Der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geissler stellte dazu treffend fest: „Die Diskussion über die Rente ist nichts anderes als der gigantische Versuch der Lebensversicherungen an das Geld der Leute heranzukommen.“

Der ehemalige Sozialminister Alfred Dallinger erkannte diese Entwicklung schon frühzeitig. Zurückgreifend auf bereits 1959 in Deutschland erfolgte Überlegungen für eine andere Bemessungsgrundlage für die Sozialabgagen griff er 1983 beim 10. Bundeskongress diese Frage auf. 1989 legte Dallinger einen Gesetzesentwurf für eine Wertschöpfungsabgabe vor. Diese wurde von der „Kronenzeitung“ umgehend als „Maschinensteuer“ abgestempelt und als „Experimentierfeld für linke Steuerideen“ denunziert. Dallinger wurde vom ÖGB wie von der SPÖ mit seiner bahnbrechenden Idee im Stich gelassen, diese sind für die heutige Misere des Sozialstaates mitverantwortlich.

Seither hat sich die finanzielle Misere des Sozialsystems wesentlich verschärft, auch weil im wachsenden Tempo bisherige Vollarbeitsplätze durch prekäre Arbeitsverhältnisse (Teilzeit, Geringfügige, Scheinselbständige, Werkverträge usw.) ersetzt werden, bei denen keine volle Versicherungspflicht vorliegt.

In der Pensionsdebatte wird von den Verfechtern einer „Reform“ argumentiert, mehr private Eigenvorsorge sei deswegen notwendig, weil die demographische Entwicklung die Finanzierung gefährde. Das Argument mit der sinkenden Geburtenrate ist jedoch absurd, nach dieser Logik müssten die Pensionen nämlich in Bangladesh oder Nigeria durch die hohe Geburtenrate am sichersten sein. Für die Finanzierung der Pensionen nach dem bewährten Umlageverfahren und dem Solidarprinzip unter Ausschluss des Profitstrebens ist nicht die Alterspyramide entscheidend, sondern die Wertschöpfung.

Die Wertschöpfung beruht wiederum auf einer enorm hohen Produktivität. Wie die „Presse“ vorgerechnet hat, entsprechen 100 Euro von vor 40 Jahren nach der Inflationsentwicklung heute 500 Euro, nach dem Wirtschaftswachstum aber 1.800 Euro. Daraus wird ersichtlich, wie mit immer weniger Beschäftigten immer höherer gesellschaftlicher Reichtum zustande kommt. Freilich wird gleichzeitig die Verteilung dieses Reichtums immer schieflastiger, eine kleine Minderheit wird immer reicher, eine wachsende Mehrheit wird ärmer.

Daher ist die Umstellung der Bemessung der Unternehmerbeiträge zum Sozialversicherungssystem auf die gesamte Wertschöpfung anstatt wie derzeit die reine Lohnsumme immer dringlicher. Die gesamte Wertschöpfung umfasst neben der Lohnsumme auch Abschreibungen, Gewinne, Fremdkapitalzinsen, Mieten, Pachten und Steuern. Eine solche Umstellung würde jene Unternehmen die am stärksten rationalisieren zu Recht stärker belasten, hingegen personalintensive kleinere Betriebe relativ gesehen sogar entlasten und wäre demnach auch aus Unternehmersicht sozial gerecht. Da die erweiterte Bemessungsgrundlage rascher steigt als die in den letzten 15 Jahren sinkende Lohnsumme würde eine Wertschöpfungsabgabe sogar zu einer Steigerung des Beitragsaufkommens führen.

Bei einer Umstellung auf Wertschöpfungsabgabe sind Pensionen, Gesundheit und andere Sozialleistungen auch künftig nach dem Umlageverfahren und einer Drittelfinanzierung (je ein Drittel Dienstnehmerbeitrag, Dienstgeberbeitrag und Bundeszuschuss) finanzierbar. Der Staat ist allerdings von dem im ASVG zugesicherten Drittelzuschuss etwa bei den Pensionen weit entfernt, dieser muss politisch eingefordert werden.

GLB-Bundesleitung 24. Juni 2006